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3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
Ausfall des Generalsekretärs und der Abgang eines Stellvertreters erforderten kurzfristig organisatorische Massnah- men. Die definitive Besetzung der Stellen und Führungsfunktionen konnten noch im Berichtsjahr Bearbeitung und Qualitätssicherung DBK-Sachgeschäfte − Verfassen von Stellungnahmen zuhanden kantonaler Stellen − Verfassen von Stellungnahmen an externe Dritte (wie Vernehmlassungen, Anhörungen) − Erarbeitung Fach- und zeitgerechte Stellungnahme abge- ben 100 % innert Frist oder Kontaktaufnahme vor Ablauf Frist 2 Zeitgerechtes Einholen von externem Spezial- wissen für Stellungnahmen Bei 100 % Auftragserteilung
3413.1 - KESB ab Seite 126 der Vorlage Nr. 3412
waren im Jahr 2021 gegenüber den bewilligten Stellen 55 Stellenprozent zu viel besetzt. Es wurden Massnahmen ergriffen, um die bewilligten Stellenprozente wieder einzuhalten. 54 Jahresrechnung Bericht Rechnung 169'000 Franken personeller Mehraufwand durch Stellenverschiebung vom DIS an das AGG nach Abschluss der Budgetierung, frühere Stellenbesetzungen und Zunahme der Arbeits- zeitsaldi zur teilweisen Fach- und zeitgerechte Stellungnahme abge- ben 100 % innert Frist oder Kontakt-aufnahme vor Ablauf Frist 2 Zeitgerechtes Einholen von externem Spezial- wissen für Stellungnahmen Bei 100 % Auftragserteilung
3412.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
waren im Jahr 2021 gegenüber den bewilligten Stellen 55 Stellenprozent zu viel besetzt. Es wurden Massnahmen ergriffen, um die bewilligten Stellenprozente wieder einzuhalten. 54 Jahresrechnung Bericht Rechnung 169'000 Franken personeller Mehraufwand durch Stellenverschiebung vom DIS an das AGG nach Abschluss der Budgetierung, frühere Stellenbesetzungen und Zunahme der Arbeits- zeitsaldi zur teilweisen Fach- und zeitgerechte Stellungnahme abge- ben 100 % innert Frist oder Kontakt-aufnahme vor Ablauf Frist 2 Zeitgerechtes Einholen von externem Spezial- wissen für Stellungnahmen Bei 100 % Auftragserteilung
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
die beruf- liche Stellung, an die Ausbildung sowie an die berufliche Erfahrung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der Funktionen fest, die dieser Re- ferenzfunktion zugeordnet sind. 4 Im Einreihungsplan insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Ange- stellten vom 27. Oktober 19601). * 2 Auf den gleichen Zeitpunkt werden folgende Erlasse geändert:2) 1) GS Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
die beruf- liche Stellung, an die Ausbildung sowie an die berufliche Erfahrung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der Funktionen fest, die dieser Re- ferenzfunktion zugeordnet sind. 4 Im Einreihungsplan insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Ange- stellten vom 27. Oktober 19601). * 2 Auf den gleichen Zeitpunkt werden folgende Erlasse geändert:2) 1) GS Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite
861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
digen Stellen zusammen. Dazu gehören insbesondere die Organe der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Berufsberatung und der Opferberatungsstellen. 2 Die zuständigen Stellen harmonisieren der Hilfesuchenden bei kantonalen und kommunalen Stellen weitere erfor- derliche Daten und Unterlagen, insbesondere Verfügungen, einzuholen. 3 Die Stellen nach Abs. 2 sind ungeachtet einer allfälligen G Verdacht auf einen unrechtmässigen Leis- tungsbezug, so informiert die für die Anordnung zuständige Stelle zeitnah vor dem Erlass einer Verfügung die betroffene Hilfe suchende Person über den Grund, die Art
3130.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3130.2 Laufnummer 16549 Interpellation von Benny Elsener und Michael Felber betreffend quo vadis mit der Zuger Sennhütte (Vorlage Nr. 3130.1 - 16384) Antwort des Regierungsrats vom 16. Mär
3134.2 - Antwort des Regierungsrats
5. Wie sieht das Terminprogramm für die Umfahrung von Unterägeri aus? Es ist vorgesehen, den Stellenwert der Umfahrung im Mobilitätskonzept zu definieren. Aus dem Mobilitätskonzept können Aussagen über
75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
makroökonomisch von relativ geringer Bedeutung sein, d.h. es werden praktisch keine neuen dauerhaften Stel len geschaffen. Durch die Programme wird aber die Vermitt lungsfhigkeit der Beschäftigten und Beratenen 8076 b. Berufspraktika für junge Stellenlose Auf den 1. April 1993 haben arbeitslose junge Berufsleute (bis 29 Jahre), welche trotz intensiver Stellensuche keine Stelle gefuten haben, die Möglichkeit, mit der Fall, wird angestrebt, bei einem anderen Arbeitgeber eine feste Stelle zu finden. Das Projekt Berufspraktika für junge Stellenlose sowie die Fachausbildung für Frauen entsprechen Programmen zur Förderung
75.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir nehmen zu den beiden Kantonsratsbeschlüssen wie folgt Stel lung: 1. Materielle Beurteilung An der Sitzung vom 26. dieses Monats wird der Kantonsrat den Beschluss arbeitslosen Personen ermög licht. Das Mitmachen der Privatwirtschaft lässt hoffen, dass nicht einfach Stellen als Beschäftigungstherapie ge schaffen werden, sondern dass ökonomisch wertvolle Arbeit geleistet Projekte beurteilen und genehmigen soll. 75.7 — 8110 3 3. Finanzielle Auswirkungen Kanton und Gemeinden stellen zusammen für die Finanzierung der Projekte 10 Mio Franken zur Verfügung. Für den hlftigen Kan tonsanteil

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