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2737.2 - Antrag des Regierungsrats
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(ID 1117) Synopse Teilrevision PBG – Teil 2: Anpassungen aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 11. April 2017; Vo
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2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Rechtsberatung von Privaten abschaffen und damit die Baudire k- tion entlasten. Die Kommission stellte sich die Frage, ob mit der geplanten Anpassung von § 5 Abs. 1 nicht zu grosse Nachteile verbunden Verfahren zum Erlass des ordentlichen Bebauungsplans selbst (vor der öffentlichen Auflage) sicherge- stellt werden. Diese Ergänzung wurde von der Kommission beschlossen. Betreffend § 32 ter Abs. 2 wurde in
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2737.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
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Lesung beraten. 1. Abklärungsauftrag Anlässlich der Beratung dieser Teilrevision in erster Lesung stellte sich der Kantonsrat die Fra- ge, ob die in § 32 ter Abs. 1 und 2 verwendeten Begriffe «Planerwettbewerb» ausfallen. Studienaufträge bleiben besonderen Aufgaben vorbehalten. Der Verzicht auf die Anonymität stellt hohe Anforderungen an die Integrität aller Beteiligten und setzt eine grosse Sorgfalt bei der Du
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2738.1 - Interpellationstext
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Kleine Anfragen werden gemäss GO Kantonsrat bekanntlich keine Diskussionen im Rat geführt. Darum stelle ich dem Regierungsrat heute mittels der heutigen Interpellation folgende Fragen im Zusammenhang mit fragten Zahlen künftig jährlich zu ermitteln und dem Kantonsrat in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (z.B. im Geschäftsbericht des Kantons). Der Regierungsrat antwo r- tete, dass die Zusammenstellung
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2737.6 - Antrag von Jürg Messmer, Richard Rüegg, Cornelia Stocker und Philip C. Brunner zur 2. Lesung
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Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Jürg Messmer, Richard Rüegg, Cornelia Stocker und Philip C. Brunner, alle Zug, zur 2. Lesung der
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2739.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Friedensrichtern wichtig für den Verhandlungser- Seite 6/8 2739.2 - 15474 folg, da die Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen sich durch eine regelmässige Praxis mehr Wissen aneignen können. Allgemein sind die wird bei be iden Friedensrichterämtern zwischen dem Friedensrichter und seinem Stellvertreter bzw. seiner Stellvertreterin aufgeteilt, d.h. die stv. Friedensrichter/in kommen anteilsmässig oder alterni die Organisation der Abdeckung der Bürozeiten/des Alltagsgeschäfts bzw. die gege n- seitigen Stellvertretungen als eine Herausforderung. Bei unverhofften Abwesenheiten kam es zu Engpässen. Die Gewährleistung
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2740.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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musste in keinem Fall ausgesprochen werden. Die Ombudsstelle arbeitet nach wie vor in einem 1.55 Stellenpensum (0.8 PE Ombudsfrau, 0.4 PE juristische Assistenz, 0.35 PE kaufmännische Mitarbeiterin). Die b Ombudsstelle erhält einen Bericht der untersuchenden Stelle mit vor- geschlagenen Massnahmen. Sie entscheidet aber nicht über die Massnahmen. Die Om buds- stelle hat die Federführung in solchen Fällen inne und Visitation orientierte die Ombudsfrau über die Kündigung ihrer jur. Mitarbeiterin per 1. Juni 2017. Diese Stelle soll vorläufig nicht wieder besetzt, im Budgetprozess aber beibe- halten werden. Die Ombudsfrau möchte
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2741.2 - Antwort des Regierungsrats
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den Zuger Kantonsrat rückte die Aufarbeitung allerdings in den Hinter- grund. Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2013 im Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über in der Höhe von 72 505 Franken. Bereits damals initi- ierten der Runde Tisch und die involvierten Stellen schweizweit diverse Massnahmen um si- cherzustellen, dass möglichst alle Betroffenen über die zeitlich
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2742.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Nationalrat Felix Müri (13.3455) ve r- langt. Die entsprechende Anpassung der VOSTRA-Verordnung1 stellt sicher, dass sich die erforderlichen Daten zur Landesverweisung registrieren lassen. Dazu gehören
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2741.1 - Interpellationstext
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und symbolischen Gesten der Versöhnung aktiv geworden. Die Interpellantinnen und der Interpellant stellen dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Welche Informationen über die Praxis der so genannten fürs