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2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
entrichtet. Diese Summe stellt damit das Entlastungspotenzial dar. Diese Massnahme war in der Kommission nicht umstritten, zumal der EVZ im Rahmen der Ver- nehmlassung keine Stellungnahme eingereicht hat und Vorschlag der Regierung auseinander. Der Ge- sundheitsdirektor Urs Hürlimann und Beatrice Gross, stellvertretende Generalsekretärin und Leiterin Rechtsdienst der GD, informierten umfassend über die anspruchsvolle zum Teil emotional geführten Diskussion intensiv mit dieser Massnahme auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen der Sicherheitsdirektion (Ab- Seite 26/39 2569.3 - 15099 klärungsaufträge) hat die Kommission
2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
Finanzausgleich berechnet wird. § 5 Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden 1 An Stelle der Umsetzung der Massnahmen des Entlastungsprogramms 2015- 2018 mit direkter Lastenverschiebung des Regierungsrats vom 3. November 2015; Vorlage Nr. 2569.2 (Laufnummer 15045) d) der zuständigen Stelle die Notfall-Unterstützung für Zuger Kantonsbürger, die sich weniger als 3 Monate im Ausland aufhalten hang mit der Förderung des kulturellen Lebens zuhanden der Direktion für Bil- dung und Kultur. Sie stellt auch nach eigenem Ermessen Anträge an den Regie- rungsrat. Die Direktion für Bildung und Kultur kann
2569.1a - Beilage Übersicht Massnahmen
BU - - - 8.29 FD Allgemeine Verwaltung Personal Reduktion von «Overhead" Stellenprozenten für alle umgesetzten Stellenreduktionen P2 BU 2.80 420'000 420'000 8.32 FD Allgemeine Verwaltung Verwaltung Büc kantonalen Mitarbeitern an Sitzungen P1 BU - - - 8.84 FD Allgemeine Verwaltung Personal Senkung Stellenetat um 1 % bis Ende 2016 (ohne Lehrpersonen) P1 BU 14.96 2'246'725 2'246'725 9.01 RP Justiz Gerichte technischen und gesundheitlichen Qualifikationsverfahren, verbunden mit einer Neuregelung der Stellvertretungen am Gewerblich- industriellen Bildungszentrum P1 P1 0.50 170'000 170'000 FD FDS 4.2 / 39.4 /
2568.1 - Interpellationstext
wichtige Ausbildungs- und Arbeitsplätze angeboten. Der Regierungsrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die Angebotserweiterung im Zuger
2684.1 - Antwort des Regierungsrats
beurteilt der Regierungsrat die Inhaftierung von Kindern im Alter zwischen 1-8 Jahren? Das Gefängnis stellt in keiner Art und Weise eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für Kin- der dar. Im konkreten Fall
2683.2 - Antwort des Regierungsrats
Nachrüstung von POLYCOM die Zuger POLYCOM-Lösung? Kann diese wie ursprünglich geplant mit zufrieden- stellender Leistungsfähigkeit bis 2025 unverändert betrieben werden? Falls Nein, wie sieht der Upgrade-Pfad
2679.1 - Antwort des Regierungsrats
für den Versand? Es fielen Versandkosten (Porti) in der Höhe von 62 625 Franken an. Dieser Betrag stellt einen Ohnehin-Aufwand dar, weil der kantonale Urnengang bewusst mit e i- ner eidgenössischen Abstimmung
2683.1 - Interpellationstext
der in der Herbstsession 2016 vom Bundesparlament bewilligt wurde. Aufgrund dieser Entwicklungen stellen wir dem Regierungsrat zum Projekt POLYCOM fo lgende Fragen: 1. Konnte das Projekt POLYCOM wie geplant
2687.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Eignungsprüfung zu unterziehen haben, bietet sich somit nur das Personalgesetz an. Aus diesem Grund stellte der Kommissionspräsident Antrag, auf dem Zirkularweg auf die von der Kommission am 1. März 2017 nicht. Klare Kriterien im Um- gang mit den Ergebnissen der Eignungsprüfungen bestünden nicht. Man stelle sich nicht grundsätzlich gegen Eignungsprüfungen bei der Anstellung. Aber wie die Praxis gezeigt der im Privatrecht geltenden Vertragsfreiheit nur im Belieben der für die Anstellung zuständigen Stelle liege, wann und wo Eignungsprüfungen vorgenommen werden oder nicht. Der Kanton sei an die verfas
2687.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Regierungsrat im Rahmen des Projektes «Finanzen 2019», welches wie bereits kommuniziert zu einem Stellenabbau von rund 40 Personaleinheiten führen wird, als Folge einer Gesamtbe- 2687.5 - 15584 Seite 5/7 mit folgenden Fragestellungen ein: Zeitpunkt und Grund für die Einführung der Familienzulage; Stellenwert der Familienzulage bei der Entlöhnung der Mitarbeitenden; Handhabung von fre i- willigen Famil unter allen vier Ve r- bänden konsolidierte Stellungnahme vor. Dabei hielten sie im Sinne einer Ausgangslage fest, dass die Personalverbände mit ihrer Stellungnahme auf das überfallartige Vorgehen der vorbe-

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