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2688.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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n steuerlichen Vorbescheid (Ruling) ausstellen würde. Das Verwaltungsgericht hielt in seiner Stellungnahme fest, dass es keine verbindlichen Vorb e- scheide gäbe, die nicht mit einem Rechtsmittel angefochten (BGG, SR 173.110) wurde die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht abgeschafft. An ihre Stelle ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) getre- ten. § 138
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2687.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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führte Rita Weiss Schregenberger; sie ist juristische Mit- arbeiterin bei der Finanzdirektion und stellvertretende Stawiko-Sekretärin. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage und Eintretensdebatte g für eine Anstellung durchaus sinnvoll sein könne. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses stelle es aber eine Führungsaufgabe dar, mögl i- che Probleme durch Beobachten und in Gesprächen herauszufinden einstimmig dem Antrag der vorberatenden Kommission. § 2 Abs. 4 «Die für die Anstellung zuständige Stelle entscheidet während der Anstellung aufgrund des vo r- liegenden Ergebnisses einer Eignungsprüfung
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2687.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Im Personalbereich hat der Regierungsrat im Rahmen des Entla s- tungsprogramms 2015–2018 einen Stellenstopp beschlossen, die Parkplatzgebühren erhöht und die Verbilligung von REKA-Checks abgeschafft. Nach
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2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Eingaben öffentliche Mitwirkung Zur Anpassung der Siedlungsbegrenzungslinie gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Mehrzahl begrüsst die Änderung oder äussert sich nicht dazu, da sie nur die Gemeinde rt werden soll, fand breite Un- terstützung. Die NLK und die Pro Natura Zug fordern in ihren Stellungnahmen eine Ergänzung, was kontrolliert werden soll. Sie wünschen wie bisher einen Text in Klammern Im Text wird das Plan- quadrat geändert. C. Eingaben öffentliche Mitwirkung Die Mehrheit der Stellungnahmen begrüsste das Projekt und die damit einhergehenden Ver- besserungen. Es wurden einzelne Bedenken
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2688.5 - Antrag zur 2. Lesung von Moritz Schmid und Mitunterzeichnern
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Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Moritz Schmid, Walchwil, und elf Mitunterzeichnende zur 2. Lesung der Teilrevision des Steuergesetzes ndliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation, folgenden Antrag: 1. Hauptantrag zu § 200a Wir stellen den Antrag am geltenden Recht festzuhalten und auf den Gesetzesartikel § 200a zu verzichten, bzw der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug. 2. Eventualantrag Sollte am § 200a festgehalten werden, stellen wir folgenden Eventualantrag: § 200a Abs. 1: Die Frist von „45 Tagen“ ist auf neu „60 Tage“ zu verlängern
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2689.00 - Genehmigung des Bundes
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Synopse und Erläuterungen zu allen Richtplananpassungen Kantonsratsbeschluss vom 1. Juni 2017 Stellungnahmen der vier Nachbarkantone Information und Mitwirkung der Bevölkerung zur Richtplananpassung erfolgten zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwägungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. Freundliche Grüsse 7, • Doris Leuthard Bundes bis 17. August 2016. Die vier Nachbarkantone wurden im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Stellungnahme eingeladen. Die Vorprüfung durch den Bund wurde mit dem Vorprüfungsbericht vom 1. November 2016
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2689.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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festgelegt werden. Dieses im vor- liegenden Spezialfall aus Sicht der Kommission richtige Vorgehen stellt einen Einzelfall dar und soll kein Präjudiz für weitere Fälle sein. Siedlungsbegrenzungslinien sind
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2690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Mitberichte aller Kantone die Plenarversammlung der KdK am 17. März 2017 eine konsolidierte Stellungnahme zuhanden des Bundes verabschieden. d. Verhandlungsmandat der Schweiz ist öffentlich Die Postulantin Schweiz ihren Verhandlungspartnern unterbreitet hat. Die KdK hat im Rahmen der konsolidierten Stellungnahme vom 17. März 2017 zum Verhan d- lungsmandat EFTA/MERCOSUR zum wiederholten Male klargestellt, g des TiSA als Richtschnur ne h- men, wenn dannzumal die Verhandlungen soweit gediehen sind, um Stellung beziehen zu kö n- nen. Fazit Der Bund bewegt sich bei den Verhandlungen für ein TiSA im Rahmen seiner
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2690.1 - Postulatstext
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Verwaltun gs- ebenen verpflichtend. Kantone und Gemeinden sind also direkt betroffen. Das Abkommen stellt das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem es namentlich die Möglichkeit der lokalen Behörden einschränkt
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2695.1 - Motionstext
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Geltendes Recht Motionstext § 8a Elektronische Zustellung 1 Die Gerichte und Strafverfolgungsbehör- den stellen Entscheide und Mitteilungen elektronisch zu, wenn dies nach Bundes- recht zulässig ist. Das Gesetz