-
1715.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
wesentliche Inhalte von HarmoS, so dass ein Konkordatsbeitritt nicht notwendig sei. Im Weiteren stellten die Kommissionsmitglieder verschiedene Fragen, die von den Vertreterin- nen und Vertreter der DBK Kantonsrat zusätzliche Stellen bewilligt. Dass durch die Einführung des zweijährigen Kindergartenobligatoriums mit vorgezogenem Stichtag zusätzliche Kindergartenklassen bzw. Stellen für Kindergartenlehrpersonen
-
1715.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Direktion für Bildung und Kultur spricht von einer Erhöhung von bisher 110-125 Stellenprozenten (Kindergarten) auf rund 150 Stellenprozente (Basisstufe). 3. Detailberatung und Anträge In der Detailberatung wurde ngen: Nahtstelle Sek I - Sek II, Einhaltung von Standards im Rahmen des QM von Schulen). Die Stellwerktests im Nahtstellenprojekt werden beim Lehrmittelverlag des Kantons St.Gallen eingekauft (Stellwerk Kindergartenklasse werden laut EDK- Ost Lagebericht zur Basisstufe durchschnittlich 110 bis 125 Stellenprozente eingesetzt. Für die Basisstufe 150%. Eine Einführung einer Grund- oder Basisstufe ist HarmoS
-
1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
-
12694 dieses nationale Förderprogramm für energetische Gebäude-Erneuerung 2010 bis 2020 an ers- ter Stelle der 15 Massnahmen des Aktionsplans „Energieeffizienz“ des Bundesamtes für Ener- gie, doch sind dieser haben willkommenen Anlass geboten, über energiepolitische Tagesthemen hinaus zu gehen. Der Kanton Zug stellt sich der ethischen Fra- ge, welche Energie er sich leisten will. 2. Motion von Christina Bürgi D internationalen Verpflichtungen - eine Energiepolitik hin zur 2000-Watt-Gesellschaft unterstützen? Wie stellt sich der Regierungsrat zum Anliegen? Welche konkreten Massnahmen sieht die Regierung? Mit welchem
-
1574.2 - Antwort des Regierungsrates
-
1 ganztags mit hohen Kosten doppelt geführt würden, da die vom Schnellbus nicht bedienten Halte- stellen trotzdem angefahren werden müssen. Ein Zusatzkurs bindet ein zusätzliches Fahrzeug mit Chauffeur
-
1573.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
der auch das Protokoll verfasste. Der Direktor des Verkehrshauses der Schweiz, Herr Daniel Suter, stellte das Bauprojekt vor und stand für Fragen zur Verfügung. 1. Grundsätze der Regierung betreffend Beiträge Aktivierungsprogramm mit einem baulichen Investi- tionsvolumen von CHF 50 Mio. Am 10. Februar 2006 stellte es der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz (ZFDK) den Antrag für eine einmalige, ausserordentliche Beitrag an das Verkehrshaus dem Lotteriefonds belasten und beantragt deshalb Rückweisung. Auch sie stellt die Selbstverpflichtung des Regierungssrats, solche Beiträge ins Par- lament zu bringen, nicht in
-
1573.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 1573.4 Laufnummer 12576 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 10. Januar 2008 Sehr geeh
-
1574.1 - Interpellationstext
-
öffentlichen Ver- kehrsmittel motivieren und eine zusätzliche Entlastung bringen. Die Interpellanten stellen vor dem Hintergrund dieser Überlegungen folgende Fragen: 1. Sieht der Regierungsrat die Notwendigkeit
-
1598.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
-
barung. Art. 7 Geschäftsstelle 1 Die Regierungen der Vereinbarungskantone bezeichnen die Geschäfts- stelle dieser Vereinbarung. 2 Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: Information der Vereinbarungskantone n der überregionalen Kultureinrichtungen in den Standortkan- tonen befreit. 3 Der Standortkanton stellt gegenüber den zahlungspflichtigen Kantonen sicher, dass die überregionalen Kultureinrichtungen die Kantonsanteile am Publikum der überregionalen Kul- tureinrichtungen. Art. 12 Zahlung 1 Der Standortkanton stellt jedem zahlungspflichtigen Kanton jährlich Rechnung. 2 Die Abgeltung ist am 30. September fällig.
-
1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Kultureinrichtungen und stellen sicher, dass die Beiträge der Geberkantone an die Staatskassen der Nehmerkantone auch wirklich den Kulturinstitutionen zugute kommen. Die Standortkantone stellen zudem sicher, dass rellen Grundinfrastruktur und Grundversorgung für die Grossregion Zürich-Zentral- schweiz. Ihre Stellung darin ist einzigartig. Die Ausstrahlung ihrer professionellen künstlerischen Angebote und demen der Vereinbarung deutlich zugestimmt hat, ist beachtlich. Die nun erneut vorgelegte Vereinbarung stellt nach wie vor einen ersten wichtigen Schritt zur allgemeinen interkantonalen Zusammenarbeit dar. Mit
-
1598.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
dass die kulturellen Institutionen in Zürich und Lu- zern für die Zuger Bevölkerung einen hohen Stellenwert haben und regelmässig be- sucht werden. Auch von Zuger Firmen wird die Nähe zu diesen Kulturin diesen Kulturinstitutionen mit nationaler und zum Teil internationaler Ausstrahlung wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Sowohl Zugerinnen und Zuger als auch internationale Firmen profitie- ren von einem