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1598.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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barung. Art. 7 Geschäftsstelle 1 Die Regierungen der Vereinbarungskantone bezeichnen die Geschäfts- stelle dieser Vereinbarung. 2 Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: Information der Vereinbarungskantone n der überregionalen Kultureinrichtungen in den Standortkan- tonen befreit. 3 Der Standortkanton stellt gegenüber den zahlungspflichtigen Kantonen sicher, dass die überregionalen Kultureinrichtungen die Kantonsanteile am Publikum der überregionalen Kul- tureinrichtungen. Art. 12 Zahlung 1 Der Standortkanton stellt jedem zahlungspflichtigen Kanton jährlich Rechnung. 2 Die Abgeltung ist am 30. September fällig.
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1598.2 - Antrag des Regierungsrates
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barung. Art. 7 Geschäftsstelle 1 Die Regierungen der Vereinbarungskantone bezeichnen die Geschäfts- stelle dieser Vereinbarung. 2 Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: Information der Vereinbarungskantone n der überregionalen Kultureinrichtungen in den Standortkan- tonen befreit. 3 Der Standortkanton stellt gegenüber den zahlungspflichtigen Kantonen sicher, dass die überregionalen Kultureinrichtungen die Kantonsanteile am Publikum der überregionalen Kul- tureinrichtungen. Art. 12 Zahlung 1 Der Standortkanton stellt jedem zahlungspflichtigen Kanton jährlich Rechnung. 2 Die Abgeltung ist am 30. September fällig.
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1598.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Zug an das Opernhaus. Dieser wird in Zukunft vom Kanton Zürich übernommen werden. NB: Das Opernhaus stellt in dieser Hinsicht eine Ausnahme dar, denn alle anderen Institu- tionen werden von der Stadt Zürich
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1614.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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nicht sinnvoll. Ein Kammersystem würde zu einem un- nötigen Regelungsaufwand (Bestimmung der Stellvertretung etc.) führen, wäre zu wenig flexibel und würde - bei vier verfügbaren Richterinnen bzw. Richtern
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1614.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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t ausgesetzt ist als der Referent oder die Referentin. Während den Beratungen in der Kommission stellte sich heraus, dass bereits vorgängig zwischen dem Obergericht und dem Strafgericht Diskussionen betreffend Meinung des Gerichts, dass der Spruchkörper durch den Referenten oder die Referentin bestimmt werde. Es stelle aber kein Problem dar, wenn dies - wie die Justizprüfungskommission wünscht - durch die Präsidentin
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1614.2 - Antrag des Obergerichtes
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nen/Referenten 1 Die Referentinnen und Referenten betreuen die ihnen zugewiesenen Geschäfte und stellen dem Strafgericht bei der Beratung Antrag. 2 Sie treffen anstelle der Präsidentin bzw. des Präsidenten
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1613.1 - Interpellationstext
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besondere Mühe geben, die Grundrechte der Menschen zu beachten und zu schüt- zen. 2 1613.1 - 12553 Ich stelle dem Regierungsrat deshalb die folgenden Fragen: 1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass Kanton und Abweichungen manchmal sogar mit einem Berufsausübungsverbot ahndet. - In einem aktuellen Fall stellt der für den Kanton Zug zuständige Bischof sogar die Garantien eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens
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1629.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gsverfahrens4. 28 Stellungnahmen sind eingegangen, neun befürworten die Teilrevision, 17 lehnen sie ab, zwei nehmen diesbezüglich keine Stellung, sondern gehen in ihrer Stellungnahme nur auf einzelne Punkte Auswirkungen Die Verschärfung der Unterschutzstellungskriterien wird zu einer Abnahme der Unterschutz- stellungen führen. Die Folge wird auch eine Reduktion der Denkmalpflegebeiträge sein. Die Einsparungen dürften befürwortet oder nicht kommentiert. 3.1.2. § 2 Abs. 1; § 4 und § 25 Abs. 1 Buchstabe a Viele Stellungnahmen halten fest, die neuen Formulierungen ("sehr hohen … Wert"; "sehr hohes …Interesse") seien vage
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1628.1 - Antwort des Regierungsrates
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diese Problematik hingewiesen. So hat der Regierungsrat be- reits am 12. September 2006 in einer Stellungnahme an die Konferenz der Kantonsregierungen zum Schlussbericht der NFA-Projektorganisation vom 30
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1627.1 - Interpellationstext
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gestellt? (bitte nach Ämtern auf- geführt) 6. Wurden für die Einführung des neuen Bundesgesetzes die Stellenetats erhöht? Wenn ja, um wie viel? (bitte nach Ämtern aufgeführt) __________ 300/sk