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753.3 - Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten (Bootsstationierungsverordnung, BSVO)
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Booten 1 Wassern und Anlandnehmen von Booten ist nur an den hiefür von der Baudirektion bezeichneten Stellen gestattet oder an Orten, wo konzessio- nierte Anlagen vorhanden sind (Schiffhütten, Wasserschienen
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414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
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Tätigkeit mit mindestens 50 Stellenprozenten in Lehre und Forschung & Ent- wicklung, wobei der Anteil Lehre und der Anteil Forschung & Entwicklung mindestens je 20 Stellenprozente betragen − Tätigkeit in allen − Promotion erwünscht − Qualifikation in Hochschuldidaktik − bei Tätigkeit mit mindestens 20 Stellenprozenten in der Forschung: Forschungsmetho- den und -management und − Berufserfahrung: − drei Jahre im Erfüllung des 70. Al- tersjahres beschäftigt werden. In diesem Fall ist eine erneute befristete An- stellung möglich. 4 Die Anstellungen gemäss Absätze 2 und 3 müssen von der Rektorin oder vom Rektor bewilligt
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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die beruf- liche Stellung, an die Ausbildung sowie an die berufliche Erfahrung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der Funktionen fest, die dieser Re- ferenzfunktion zugeordnet sind. 4 Im Einreihungsplan insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Ange- stellten vom 27. Oktober 196017). * 2 Auf den gleichen Zeitpunkt werden folgende Erlasse geändert:18) 17) Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite
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3314.2 - Antwort des Regierungsrats
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Beantwortung der Fragen Zur Beantwortung der Fragen der Interpellation holte der Regierungsrat die Stellungnahmen der Zuger Gemeinden, des Zeba und des Zuger Bauernverbands ein. Frage 1: Gemäss § 5 des Über , Produk- tion (Agentur) 30'000.00 24'784.00 21’986.50 - 11'000.00 25'000.00 Koordination (Fach- stelle Littering) 7'400.00 13'661.50 13'661.50 6’261.50 - - Ausgaben pro Jahr 37'400.00 38'445.50 35'648 das Erteilen von Ordnungsbussen bei Littering weiterhin zu den Aufgaben der Polizei. An sauberen Stellen liegt die Hemmschwelle zu littern höher als an verschmutzten. Deshalb unternahmen die Werkhöfe während
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3332.2 - Antwort des Regierungsrats
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sieht aufgrund des aktuellen Falls zuständigkeitshalber keinen Handlungs- bedarf. Frage 9: Welchen Stellenwert hat das Thema Sexualität, die Förderung der Selbstachtung von jun- gen Frauen und generell das Bestand- teil jedes gymnasialen Bildungsganges ist, wie dies auch der Bildungsdirektor in seiner Stellungnahme in der Zuger Zeitung verlauten lässt? Die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsschulen und damit
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3305.2 - Antwort des Regierungsrats
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und der Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Behörden anhand des Stellenprofils individuell und spezifisch zu entscheiden, welche Anforderungen und Weiterbildungen sinnvoll iche stellen entsprechende Fachgremien immer wieder Hilfsmittel zur Verfügung. Jüngst hat zum Beispiel die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) im Jahr 2021 als Hilfe- stellung für i deren Gerichts- und Verwaltungsbehörden mit der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz zusammen, um die Stellung von Kindern in rechtlichen Verfahren zu stärken, und welche Erfahrungen wurden bislang gemacht?
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3306.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Wunschdenken und weniger Rea- lität. Nicht einig mit dem Vorschlag des Kantons sind verschiedene Stellungnehmende bei den Krite- rien, was eine VE ist. Es falle auf, dass die Kriterien in den Nachbarkantonen sich weitere Synergien an. Die Standortgemeinde Risch begrüsst den Standort. Die allermeisten Stellungnehmenden un- terstützen den Standort vorbehaltlos. Der Regierungsrat beantragt den Standort in Rotkreuz 2 «S 2 Siedlungsbegrenzungslinie», mittlere Spalte C Eingaben öffentliche Mitwirkung Rund 25 Stellungnahmen erreichten die Baudirektion zur Verschiebung der Siedlungsbegren- zungslinie und dem Abtausch
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3353.3a - Beilage Synopse
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gesamt- haft festgelegten Stellenprozente und mit Zustim- mung der betroffenen Personen, die Beschäftigungs- grade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 20 Stellenprozenten verändern. 5 Das Obergericht gesamt- haft festgelegten Stellenprozente und mit Zustim- mung der betroffenen Personen, die Beschäftigungs- grade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 50 Stellenprozenten verändern. 5 Das Obergericht ge- samthaft festgelegten Stellenprozente und mit Zu- stimmung der betroffenen Personen, die Beschäfti- gungsgrade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 50 Stellenprozenten verändern. 5 Das Verwa
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3263.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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OECD ihre fachtechnischen Erläuterungen seither punktuell weiter ergänzt und präzisiert hat. 2. Stellungnahme zu den Postulatsanliegen Nach aktuellem Wissensstand geht der Regierungsrat davon aus, dass auch
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3332.1 - Interpellationstext
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Prozessabläufe hat der Regierungsrat, um in der Zukunft solche Situationen zu verhindern? 9. Welchen Stellenwert hat das Thema Sexualität, die Förderung der Selbstachtung von jungen Frauen und generell das E standteil jedes gymnasialen Bildungsganges ist, wie dies auch der Bildungsdirektor in seiner Stellungnahme in der Zuger Zeitung verlauten lässt? 6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Trennung von der Lehrauftrag mit einer Lehrerin, die anscheinend genau das gemacht hat, nicht ver- längert worden. Wir stellen dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Das überfachliche Ziel der Maturität