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1568.07 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Einfluss auf die Lebenshaltungskosten der restlichen Zugerinnen und Zuger hat. Vor diesem Hintergrund stellen wir fest, dass der Bericht und Antrag der vor- beratenden Kommission unsere staats- und fiskalpolitischen gar einen Rückkommensantrag auf ihren vorher selber eingebrachten Antrag bei den Vermögenssteuern stellen wollten und damit indirekt andeuteten, dass ihnen das Resultat der Kommissionsarbeit nicht behagt Drohkulisse für eine sofortige Senkung der Vermögenssteuern (§ 44 Abs. 2) Die Kommissionsminderheit stellt fest, dass kein Handlungsbedarf dafür besteht, die Vermögenssteuer für Personen mit Vermögen über
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1569.2 - Antwort des Regierungsrates
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ben übernehmen, wird damit nicht bestritten. Da der Schuleintritt mit HarmoS früher erfolgen soll, stellt sich für die Organisation des Spiel- gruppenangebotes die Frage, welche Altersgruppe von Kindern
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1569.1 - Interpellationstext
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en weiterhin privat bleiben sollen, und auch Eltern für diese einen Beitrag bezahlen sollen. Ich stelle dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit Spielgruppenleiterinnen
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1568.09 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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DER SP-FRAKTION ZUR 2. LESUNG VOM 16. MAI 2008 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die SP-Fraktion zur 2. Lesung der Änderung des Steuergesetzes folgende Anträge: § 31bis c) Abzug
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1590.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission für das Gesundheitswesen
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heute eine Bewilligungsvoraus- setzung. Auch das Bundesgericht misst diesem Kriterium einen hohen Stellenwert bei. Weiter wird mit Absatz 2 eine sinnvolle und gute Grundlage zur Versorgungssicherheit gelegt Tabakwaren an Ju- gendliche gemäss § 50. Ein Bedienungsverbot in den Raucherräumen zum Schutze der Ange- stellten wurde in der Kommission ebenfalls diskutiert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Zu den einzelnen (SR 832.10). 2. Kapitel Organisation und Zuständigkeiten § 4 Organe der Gesundheitsdirektion Hier stellte die Kommission nach kurzer Diskussion fest, dass die Funktionen in Absatz 1 Buchstaben a – d im
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1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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den direkten Grundbesitz entfal- lende Anteil am Reinvermögen; § 79 Abs. 1 1 … Dieser tritt an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranla- genden Steuern. Davon ausgenommen sind Einkünfte, die der skasse ab. Die Arbeitgebenden haften für die Entrich- tung der Steuer. 3 Die AHV-Ausgleichskasse stellt den steuerpflichtigen Personen eine Aufstellung oder eine Bestätigung über den Steuerabzug aus. Sie eigenen Steuerfaktoren gebüsst. Vorbehalten bleibt § 206. Die Mitunterzeichnung der Steuererklärung stellt für sich allein keine Widerhandlung nach § 206 dar. § 213 Abs. 1 1 Die Einleitung des Strafverfahrens
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1590.07 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Interpretations- und Abgrenzungsfragen auf. Anlässlich der 1. Lesung im Kantonsrat vom 3. Juli 2008 stellte der Regierungsrat in Aussicht, diesbezüglich einen ergänzenden Bericht vorzulegen. Dieser befasst Entwurfs ist das Gesetz auf private Haushaltungen nicht anwendbar. Der Bundesrat hält dazu in seiner Stellungnahme vom 22. August 2007 fest, dass in Art. 1 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs die Aufzählung zwar nicht Definition des "öffentlich zugänglichen Raumes" gemäss § 48 GesG. Unser Bericht nimmt also nicht Stellung zu möglichen Anträgen der 2. Lesung, da die Eingabefrist noch nicht abgelaufen ist. Er ist wie folgt
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1590.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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einstimmig, § 54 (neu) nicht ins Gesetz aufzuneh- men. Sollte unser Hauptantrag abgelehnt werden, stellen wir folgenden Eventualantrag. Es geht uns mit der Neuformulierung des zweiten Teils um die Recht
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1590.08 - Antrag von Beni Langenegger zur 2. Lesung
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Beni Langenegger zur 2. Lesung vom 28. August 2008 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Beni Langenegger, Baar, zur 2. Lesung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug folgenden
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1649.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aus verfahrensökonomischen Gründen hat die zuständige kantonale Stelle eine Sam- melmeldung an den Bund weiterzuleiten. Diese Stelle stellt sicher, dass alle Ge- meinden des Kantons der Zentralen Ausgle ZPK-Nummer automatisch und stellt keinen Aufwand dar. Würde auf die ZPK-Nummer verzichtet, müssten die Daten in verschiedenen Registern von kommunalen und kantonalen Stellen manuell erfasst werden, was evangelisch-reformierte Kirchgemeinde haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Die WWZ Energie AG reichte als industrielles Werk eine Stellungnahme ein. Ebenfalls geäussert haben sich intern die Sicherheits-