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3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, Stellvertreterin Unterägeri Portmann Paul, Friedensrichter Albisser Hans-Rudolf, Stellvertreter 93 Menzingen Catherine, Stellvertreterin Baar Busslinger-Andermatt Gabriela, Friedensrich- terin Bedognetti Rolf, lic.oec., Stellvertreter Cham Bruhin Dominik, Friedensrichter Mösli Samuel, Stellvertreter Hünenberg Martin, Stellvertreter Steinhausen Hausheer-Ziltener Gabriela, Friedensrichterin Balmer Gmünder Leonie, Stellvertreterin Risch Straumann Kurt, Friedensrichter Cerletti Hartmann Carla, Stellvertreterin Walchwil
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3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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ihre Stellenprozente im Berichtsjahr erhöhen. Die Datenschutzstelle ver- fügt seit 1. August 2021 über 260 Stellenprozente, verteilt auf die Datenschutzbeauftragte (80 %), ihre Stellvertreterin (80 %) kantonsrätlichen Vorstoss um Stellungnahme gebeten wurde, gin- gen im Berichtsjahr drei Interpellationen ein, zu denen die Datenschutzstelle teilweise ausführ- lich Stellung genommen hat: – Interpellation ist die Fachstelle Videoüberwa- chung der Zuger Polizei (FaVü) primäre Anlauf- stelle im Bereich Videoüberwachung. Sie stellt ein Musterformular für Gesuche betreffend Video überwachung und weitere Informationen
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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die beruf- liche Stellung, an die Ausbildung sowie an die berufliche Erfahrung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der Funktionen fest, die dieser Re- ferenzfunktion zugeordnet sind. 4 Im Einreihungsplan insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Ange- stellten vom 27. Oktober 196017). * 2 Auf den gleichen Zeitpunkt werden folgende Erlasse geändert:18) 17) Güter von hohem Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Die Vorsitzenden der Fraktionen können sich im Verhinde- rungsfall durch ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter vertreten las- sen. Die Landschreiberin oder der Landschreiber nimmt an den Sitzungen parlamentari- schen Geschäften der Präsidentin oder dem Präsidenten. 3 Der stellvertretenden Landschreiberin oder dem stellvertretenden Land- schreiber stehen im Vertretungsfall dieselben Rechte und Pflichten und des Vizepräsidiums angemessen berücksichtigt. 3 Der Kantonsrat wählt für zwei Jahre zwei stellvertretende Stimmenzählen- de. Sie gehören denselben Fraktionen wie die beiden Stimmenzählenden an. Sie
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Die Vorsitzenden der Fraktionen können sich im Verhinde- rungsfall durch ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter vertreten las- sen. Die Landschreiberin oder der Landschreiber nimmt an den Sitzungen parlamentari- schen Geschäften der Präsidentin oder dem Präsidenten. 3 Der stellvertretenden Landschreiberin oder dem stellvertretenden Land- schreiber stehen im Vertretungsfall dieselben Rechte und Pflichten und des Vizepräsidiums angemessen berücksichtigt. 3 Der Kantonsrat wählt für zwei Jahre zwei stellvertretende Stimmenzählen- de. Sie gehören denselben Fraktionen wie die beiden Stimmenzählenden an. Sie
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154.213 - Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton
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Kanton Zug 154.213 Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton Vom 14. Mai 1991 (Stand 1. Januar 1999) Der Regierungsrat, zwec
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332.1 - Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte
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Empfangsschein geht unmittelbar nach Eintreffen des Transportes am Be- stimmungsorte an die absendende Stelle zurück; bei begleiteten Transporten ist der Empfangsschein dem Transportbegleiter auszuhändigen. allfälliger Unterkunft und ärztlicher Wartung für durchgehende Transporte der Kategorien I, II und III stellen die betreffenden Kantone vierteljährlich dem Eidgenössi- schen Justiz- und Polizeidepartement Rechnung Bundesbehörden angeordnet werden (Auslieferungen, eidgenössische Ausweisungen, Durchtransporte), stellen die Kantone dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement von Fall zu Fall Rechnung. Dieselbe
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Die Vorsitzenden der Fraktionen können sich im Verhinde- rungsfall durch ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter vertreten las- sen. Die Landschreiberin oder der Landschreiber nimmt an den Sitzungen parlamentari- schen Geschäften der Präsidentin oder dem Präsidenten. 3 Der stellvertretenden Landschreiberin oder dem stellvertretenden Land- schreiber stehen im Vertretungsfall dieselben Rechte und Pflichten und des Vizepräsidiums angemessen berücksichtigt. 3 Der Kantonsrat wählt für zwei Jahre zwei stellvertretende Stimmenzählen- de. Sie gehören denselben Fraktionen wie die beiden Stimmenzählenden an. Sie
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415.11 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
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Kanton Zug 415.11 Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement) Vom 16. Mai 2008 (Stand 1. Juni 2008) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschw
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861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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digen Stellen zusammen. Dazu gehören insbesondere die Organe der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Berufsberatung und der Opferberatungsstellen. 2 Die zuständigen Stellen harmonisieren der Hilfesuchenden bei kantonalen und kommunalen Stellen weitere erfor- derliche Daten und Unterlagen, insbesondere Verfügungen, einzuholen. 3 Die Stellen nach Abs. 2 sind ungeachtet einer allfälligen G Verdacht auf einen unrechtmässigen Leis- tungsbezug, so informiert die für die Anordnung zuständige Stelle zeitnah vor dem Erlass einer Verfügung die betroffene Hilfe suchende Person über den Grund, die Art