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1625.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fruchtfolgeflächen (FFF) öffentlich auf und führte das Mitwirkungsverfahren durch. Insgesamt sind 18 Stellungnahmen eingegangen. Die Gemeinden des Kantons Zug haben die Neuausscheidung generell positiv beurteilt; gemeindlichen Richtplanungen in Konflikt stehen. Diese Flächen sind inzwi- schen bereinigt. Die Stellungnahmen der Nachbarkantone und des Bundes (ARE, ASTRA sowie SBB) fielen durchwegs positiv aus. Das Amt verschiedene kleinere Anpassungen der neuen FFF vorgenommen. Von Privatpersonen gingen insgesamt 3 Stellungnahmen ein, die sich gegen die Aufnahme einzelner Parzellen richteten, diese betrafen jedoch hauptsächlich
1645.2 - Antrag des Regierungsrates
Notare); c) die Grundbuchverwalterin oder der Grundbuchverwalter, die Stellver- treterin bzw. der Stellvertreter und die zur öffentlichen Beurkundung ermächtigten Angestellten des Grundbuch- und Vermessungsamtes 33 Persönliche Voraussetzungen 1 Für den Erwerb der Beurkundungsbefugnis müssen die Gemeindeange- stellten folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen: a) sie müssen das Schweizer Bürgerrecht besitzen; Grundstücke anderer Gemein- den, ist die Zuständigkeit ebenfalls gegeben. Die Notarin oder der Notar stellt in diesem Falle den anderen Gemeinden von Amtes wegen je ein Vertrags- exemplar zur Kenntnisnahme
1717.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
en Vorlagen wurde entnommen, dass ein Kran die Brückenplatte hin- einheben wird. Die Kommission stellte sich deshalb die Frage, ob ein Hineinschieben der neu- en Fahrbahnplatte nicht günstiger sei. Die auf, insbesondere die desolate Fahrbahnplatte. Es gibt zum Teil offene Kiesnester. An gewissen Stellen sind die Armierungseisen sichtbar. Angesichts dieser Bilder war der Sanierungsbedarf der korrodierten
1746.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
nun bereits 6,5 der bewilligten Stellen besetzt und ab dem 1. Ja- nuar 2009 werden alle 7 Stellen besetzt sein. Es sind dies die Stelle eines Generalsekretärs, fünf Stellen als Gerichtsschreiberinnen und sieht sich deshalb verpflichtet, dem Kantonsrat die Bewilligung einer zusätzlichen hauptamtlichen Stelle zu beantragen. Die finan- ziellen Konsequenzen werden sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen, und Gerichtsschreiber sowie eine Stelle im Sekretariat. Damit schöpft das Gericht den vom Kantonsrat bewilligten Personalplafonds voll aus. Zur Zeit arbeiten damit mit den beiden hauptamtlichen Richtern
1746.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
komplexen IV-Verfahren ist einleuchtend. Der finanzielle Mehraufwand ist vertretbar. Im Übrigen stellte die Kommission fest, dass das Verwaltungsgericht in der Vergangenheit haushälterisch mit den bewilligten Hauptamt, re- duziere sich der Aufwand der übrigen nebenamtlichen Richter/innen, bzw. die Stelle des nebenamtlichen Richters würde dann wegfallen. Faktisch seien lediglich 20% Mehrkosten zu erwarten. Der Vorteil ergriffen. So würden die neben- amtlichen Richter bereits jetzt stark eingesetzt. Die bewilligten Stellen würden voll aus- geschöpft. Durch die Einsetzung eines/r nebenamtlichen Richters/in in ein Hauptamt
1745.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Erlassent- scheide auf Rechtsverletzungen und auf unrichtige oder ungenügende Sachverhaltsfest- stellung zu überprüfen. Bis anhin entschied die kantonale Steuerverwaltung über Steuer- erlassgesuche als die Betroffenen wichtig und korrespondiert mit einer kunden- freundlichen Justiz. Die Kommission stellt fest, dass die kantonalen Bestimmungen zur bundesrechtlich vorgegebenen Rechtsweggarantie am 1. Januar
1746.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
werden können. Der Kanton habe in letzter Zeit für das Personal bereits viel gemacht, indem neue Stellen bewilligt worden sind und eine Reallohnerhöhung vom Kantonsrat in erster Lesung beschlossen worden
1745.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
Einzelrichterin der abgaberechtlichen Kam- mer erfolgt. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen stellen wir Ihnen den Antrag, der Teilrevision von § 3 Ziff. 3 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts
1786.1 - Antwort des Regierungsrates
sätzliche Abklärungen getätigt. Erhärtet sich der Verdacht, wird die betroffene Person zu einer Stellungnahme oder in eindeutigen Fällen direkt zu einer allenfalls rückwirkenden Anmeldung bei der tatsächlichen Über festgestellte Scheindomizile werden keine Statistiken geführt. Es sind jedoch mehrere pro Jahr. Stellt die Einwohnerkontrolle bei einem vermuteten Scheinwohnsitz den effektiven Aufenthalts- ort der b
1792.1 - Interpellationstext
kleineren Mehrfami- lienhäusern. Es stellt sich die Frage, ob sich die Liegenschaft für die Zwecke, wie sie der Re- gierungsrat vorsieht, überhaupt eignet. Wir stellen dem Regierungsrat deshalb folgende

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