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1624.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zugleich den Charakter einer Sammel- und Erschliessungsstrasse, beides seien Gemeinde- strassen. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Standortgemeinden Zug und Baar aus der neuen Strasse Nutzen zögen und bis 2012 verschoben werden, was zu massiven Mehrkosten führen würde. 8. Antrag Zusammenfassend stellen wir Ihnen den Antrag, auf die Vorlage Nrn. 1624.2/.3 - 12589/90 sei einzutreten und Ihnen zuzustimmen wesentliche Teile der jeweiligen Gemeindegebiete von dieser Strasse direkt erschlossen werden. Es stellt sich nun die Frage, ob die beiden Standortgemeinden Zug und Baar an der Bundes- subvention aus dem
1622.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
kredit von Fr. 830’000.– (Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2007) be- schlossen. 2 Der Kanton Zug stellt sein Grundstück GS Nr. 3074 in Oberwil bei Cham für Erstellung und Betrieb des Durchgangsplatzes
1624.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wurde. Sie beantragt dem Kantonsrat, die vorliegende Bauabrechnung zu genehmigen. 6. Antrag Wir stellen Ihnen den Antrag, die Rahmenkredit-Schlussabrechnung für das Projekt Kantons- strasse 4, Nordzufahrt
1622.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
des Kosten, jedoch maximal 10'000 Franken an den Bau des Durchgangsplatzes ausrichten werde. Wir stellen fest, dass dieser Beitrag in der Finanztabelle auf Seite 7 nicht erwähnt ist. Seite 2/2 1622.4 -
1637.1 - Interpellationstext
Pflege- und Altersheimen im Kan- ton Zug offenbar nicht reibungslos funktioniert.“ Insbesondere stellte die Kommission fest, „dass trotz des Projektes Langzeitpflege im Kanton Zug die Koordination fehlt können, sowie der Bau von Alterswohnungen werden offenbar von den Heimleitern unterstützt. Trotzdem stellt sich gerade bei der Spitex die Frage, ob die Gemeinden bereit sein werden, die Kosten für einen Ausbau
1638.1 - Antwort des Regierungsrates
ters, in dem jeder Waffenkauf und Waffen- besitz aufgeführt ist. Kopien beider Vernehmlassungen stellte die Staatskanzlei am 19. Februar Seite 2/2 1638.1 - 12621 2008 den eidgenössischen Parlamentariern 28. Oktober 2003 zur Teilrevision des eidgenössischen Waffengesetzes zu Handen des Bun- desrates Stellung genommen. In diesen Vernehmlassungen begrüsste er die Abschaffung der Privilegierung des Privathandels
1636.1 - Interpellationstext
eingereicht: Die Pensionskassen sind als Aktionäre einer zunehmenden Verantwortung ausge- setzt. Ihre Stellung und Aufgabe als Treuhänder von Vorsorgevermögen verpflichtet sie zur Rechenschaft über ihre Tätigkeit
1653.2 - Antrag des Regierungsrates
Gesetz über den Feuerschutz Änderung vom … Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Gesetz über den Feuerschutz vom 15. Dezember 19942) wir
1653.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
des Regierungsrates. Der Stv. Generalsekretär beantwortete dabei Fragen juristischer Art. Zu- dem stellte der Leiter des AFS anhand einer ausführlichen Powerpoint-Präsentation das BSK 06 vor und zeigte die gutgeheissen. Seite 3/4 1653.3 - 12862 § 41 (Befreiung von der Feuerwehrpflicht) Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, dass Angehörige von Blaulichtorganisationen im Festanstellungsverhältnis von der Feu men abgelehnt, da die Kommission zum Ergebnis kam, dass diese Übergangsregelung nötig sei. Hier stellte der Leiter des AFS klar, dass beim Start im Jahre 2004 zahlreiche Feuerschau- erinnen und -schauer
1653.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2009
Gesetz über den Feuerschutz Änderung vom 29. Januar 2009 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Gesetz über den Feuerschutz vom 15. Dezem

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