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1653.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über den Feuerschutz Änderung vom … Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Gesetz über den Feuerschutz vom 15. Dezember 19942) wir
1655.1 - Interpellationstext
Stoffgruppe weisen strukturell und damit auch toxi- kologisch dioxinähnliche Eigenschaften auf. Deshalb stellen sie ein potentielles Ge- sundheitsrisiko dar. Mit einem gemeinsamen Aktionsplan wollen die zuständigen
1653.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates für die 2. Lesung
Kaminfege- rin oder gelernter Kaminfeger abhängig. II. Begründung Bei der Beratung in der ersten Lesung stellte sich die Frage, was genau mit dem Begriff "Fach- prüfung" gemeint sei. Es sei deshalb zu präzisieren
1689.1a - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Anzahl der Neueingänge war leicht rückläufig. Die JPK stellt eine Zunahme der Delikte gegen die Öffentliche Gewalt fest. Das Einzelrichter- amt stellt indes keine Zunahme der Schwere dieser Delikte fest
1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bewilligung von Personalstellen (BGS 154.212) wird für die Jahre 2009 – 2011 verlängert. Die beantragten Stellen sind im Finanzplan eingerechnet. Position 31 Sachaufwand: Der Sachaufwand steigt in den Planjahren
1721.2 - Antwort des Regierungsrates
sei. Die Spitäler des Kantons Zug hätten am Monitoring nicht teilgenommen. Die Interpellantinnen stellen dem Regierungsrat deshalb eine Reihe von Fragen, die wir nachfol- gend beantworten. 1. Beantwortung Todesfall eines Kleinkindes infolge eines Schütteltraumas bekannt. Auch die Rückfrage bei verschiedenen Stellen - bei Spitälern, Kantonsarzt, Staatsanwaltschaft, Mütter- und Väterberatung und einem frei prakt - national oder zumindest sprachregional - angelegt werden. Die mit der Thematik angesprochenen Stellen geben denn auch zu erkennen, dass sie einer solchen Sensibilisierungskampagne grundsätz- lich positiv
1721.1 - Interpellationstext
nicht davon auszugehen, dass in diesen Kantonen überhaupt kein einziger Fall vorgekommen ist. Wir stellen dem Regierungsrat daher folgende Fragen: 1. Hatte der Regierungsrat Kenntnis von diesem gesamtsc
1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
sondern auch für die Nehmerkantone. Die Stawiko empfiehlt der Regierung, diesbezüglich in Bern vor- stellig zu werden. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Finanzdirektor diese Problema- tik in den nächstens Pragma teilnehmen. In ihrem Zwischenbericht (Vorlage Nr. 1267.5 - 12882) findet sich auch die Stellungnahme der Finanzdirektion zu den Fragen, welche die Stawiko in ihrem Bericht zur Jahresrechnung 2007 Büroraumplanung stehen. Der Regierungsrat hat mit Datum vom 30. September 2008 eine umfassende Stellungnahme verfasst, die von der Stawiko zur Kenntnis genommen und verdankt wird. Unsere Fragen wur- den
1750.1 - Antwort des Regierungsrates
Praxisänderungen seitens der Steuerbehörden. Frage 3 Die SVP-Fraktion möchte Auskunft über die Stellungnahmen der KdK im Zusammenhang mit der Berechnungen des Bundes für das Jahr 2009 der zu zahlenden Beiträge ungen (PV) behandelt, und zwar jeweils nur als kurze Information gegen Ende der Versammlung. Stellungnahmen der KdK zur NFA gibt es keine. Man stützt sich hier klar auf die Verordnung zum Finanz- und
1747.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lebensmittel- kontrolle und das Veterinäramt formell zusammengeführt) wird als kantonale Chemikalienfach- stelle den Vollzug koordinieren und die Zuständigkeiten im Einzelnen in einer öffentlich Seite 4/5 1747 ende kantonale Vorschriften sind zu revidieren. Das Chemikalienrecht des Bundes berührt an zwei Stellen das kantonale Gesetzesrecht: Zum Ersten beinhaltet § 15 des Einführungsgesetzes vom 29. Januar 1998

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