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2431.1 - Interpellationstext
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Anspruch nehmen? 4. Geht die Zuger Kantonalbank Bankenbeziehungen mit Schweizer Doppelbürgen ein? 5. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass Zugerinnen und Zuger, die im Ausland leben, und Doppelbürger, ihre
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2441.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2441.2 Laufnummer 14888 Interpellation von Kurt Balmer betreffend Interregio-Halt in Rotkreuz (Vorlage Nr. 2441.1–14791) Antwort des Regierungsrats vom 3. März 2015 Sehr geehrter Herr Präs
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2444.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2444.2 Laufnummer 14889 Postulat von Beni Riedi und Thomas Werner betreffend Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrer (Vorlage Nr. 2444.1 - 14800) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom
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762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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Ziel durch eine verfahrensmässige Änderung bei den Wahlen erreicht werden könne. b) Damalige Stellungnahmen der Gerichte In Absprache mit dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht beantragte der Regierungsrat muss. Eine juristische Hochschulausbildung ist sodann zwar grundsätzlich vor- auszusetzen. An deren Stelle kann indessen - aufgrund des weiten fachspezifischen Spektrums der zu beurteilenden Rechtsgebiete enorm gestiegen ist und an deren fachliche Fähigkeiten und Arbeitsweise daher hohe Anforderungen zu stellen sind. Als Wähl- barkeitsvoraussetzungen sieht das Obergericht bei den hauptamtlichen Mitgliedern
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765.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Unterführungen anstelle von Überführungen geprüft. In ihrem Be- richt Nr. 10 - 2006 vom 30. Januar 2006 stellt sie fest, dass ordnungsgemäss abge- rechnet wurde und die tatsächlichen Zahlungen mit den in der
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754.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Bericht wie folgt: 1. Übersicht über die zu beratenden Vorlagen 2. Ausgangslage 3. Beratung 4. Stellungnahme der Staatswirtschaftskommission 5. Antrag 1. Übersicht über die zu beratenden Vorlagen Die re nicht Aufgabe der Stawiko, eine Beurteilung zu allfälligen Mehrforderungen der GU abzugeben. 4. Stellungnahme der Staatswirtschaftskommission Nach der zum Teil nicht differenzierenden und auf einzelne Personen welche der Regierungsrat mit seiner Vorlage gleichzeitig beant- wortet, wozu die Stawiko jedoch nicht Stellung nimmt: - Interpellation von Gregor Kupper und Vreni Wicky betreffend Bauabrechnung für die Strafanstalt
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801.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Büroflächen für die kantonale Verwaltung erwarteten und die Mietkosten als hoch einstuften. Gleichzeitig stellten sie fest, dass Stadt Zug und Kanton Zug auf dem Areal der ehemaligen Landis & Gyr einen Masterplan 2005 ausgewiesene Zahlen, inklusive rich- terliche Behörden und Pragma-Ämter, ohne drittfinanzierte Stellen sowie ohne ne- benamtliche und Kurzzeitlehrpersonen und Lehrlinge). Seit 1993 legt der Kantonsrat
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765.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Anpassung der bestehenden Station Oberwil. Die Finanzkontrolle hat die Schlussabrechnungen geprüft und stellt in ihrem Bericht Nr. 10 - 2006 vom 30. Januar 2006 stellt, dass sie ordnungsgemäss abgerechnet worden
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995.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ermöglicht. Das hätte aber bedingt, dass mindestens 300 Stellenprozente dieser Tätigkeit zugewiesen worden wären. Das vorliegende Modell mit 200 Stellenprozenten wird aber befriedigende Lö- sungen ebenfalls zulassen 995.2 - 11498 dürfte aber ein zusätzlicher Aufwand entstehen, der heute vorsichtig mit ca. 10 Stellenprozenten beziffert wird. - Die Pikettoffiziere, die zwingend die Verfügungen betr. Wegweisung und Rück- und lässt wichtige Angaben in den Rechner der ELZ einfliessen. Der Zeitaufwand dürfte ca. 30 Stellenprozente betragen. - Ein weiterer Mitarbeiter bzw. eine weitere Mitarbeiterin wird die Kontrolle über
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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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welche auf eine allfällige Zivil- klage hinzuweisen hat, Stellung zu nehmen, kann die Aufforderung verbunden werden, hinsichtlich der Zivilklage Stellung zu nehmen, soweit der Beschuldigte dies nicht bereits rektion des Kantons Zug bzw. die Zuger Polizei sowie der Advokatenverein des Kantons Zug zur Stellungnahme eingeladen. Alle Eingeladenen haben sich zur Vernehmlassungsvorlage geäussert; die Vor- schläge der Gesetzgeber verhindern wollen, dass der Anzeigeerstatter vom Angezeigten ohne weiteres in die Stellung eines Angeschuldigten versetzt werden könne und dann trotz fehlendem dringenden Tatverdacht in dieser