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2606.1 - Interpellationstext
re bei Beteiligungen an ausländischen AKWs eingegangen sind. Die Fraktion Alternative-die Grünen stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. a. Welche Gründe führen aus Sicht des Regierungsrats zum
2605.1 - Motionstext
schaffen sollen die allgemeinverbindlichen Erlasse aller Gemeinden an einer Stelle gesammelt und publiziert werden. Diese Stelle existiert für die kantonalen Erlasse b e- reits als Amtliche Sammlung bzw
2606.3 - Antwort des Regierungsrats
bitte pro AKW. Die Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sowie der Rück- stellungen der Betreiber für die nukleare Entsorgung erfolgt auf Basis einer umfassenden Seite 6/7 2606.3 keine Dividenden mehr an die Aktionäre ausgeschüttet. Der Stilllegungsfonds und der Entsorgungsfonds stellen die Finanzierung der Stillle- gungs- bzw. die Entsorgungskosten sicher (Art. 77 Kernenergiegesetz d beurteilt werden. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen und der neuen Unternehmensstrategie stellt sich auch für den Kanton Zug die Frage, in welchem Rahmen er sich in der Axpo weiter engagieren soll
2607.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Konkordatskommission im Rahmen des zweistufigen Verfahrens schliesslich Stellung zum vom Konkordatsrat den Regie- rungen zur Stellungnahme vorgeschlagenen Konkordatstext. Die dabei abgegebenen Empfeh- lungen Gesundheitsdirektion einerseits und die Projektle i- tung des Psychiatriekonkordats andererseits stellvertretend die Verhandlungen führen. Das Er- gebnis kann dann direkt mit dem prognostizierten Aufwand und zusätzlichen Aufwand von CHF 295'000 gerechnet, den die Betriebs- gesellschaft mutmasslich in Rechnung stellen wird. Im Betrag von CHF 295'000 sind einerseits die vorerwähnten CHF 255'000 für indirekte Kosten
2606.2 - Antwort des Regierungsrats
bitte pro AKW. Die Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sowie der Rück- stellungen der Betreiber für die nukleare Entsorgung erfolgt auf Basis einer umfassenden Schätzung der St Gunsten des Kantons Zug würden tiefer ausfallen. Der Stilllegungsfonds und der Entsorgungsfonds stellen die Finanzierung der Stillle- gungs- bzw. die Entsorgungskosten sicher (Art. 77 Kernenergiegesetz
2607.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
in diesem Zusammenhang mit der Frage befasst, welche Lösungen in anderen Kantonen existieren. Sie stellte fest, dass die Psychiatrieversorgung auch in Zürich, Aargau und Luzern grossräumig strukturiert ist der Kompetenz der einzelnen Kantone. Zudem sind die Rollen sehr asymmetrisch verteilt (zentrale Stellung von Luzern). Insofern ist beim Psychiatriekonkordat die Zusammenarbeit nicht nur tiefer, sondern allenfalls weitere Kantone in das Psychiatrie- konkordat aufgenommen werden könnten. Die Kommission stellt fest, dass im Konkordatstext keine entsprechende Bestimmung mehr enthalten ist. Deshalb müsste in
2607.2a - Konkordatstext
nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b erstmals bis spätestens am 31. Dezember 2018. 3 Der Konkordatsrat kann an Stelle der Betriebsgesellschaft bis zu deren Gründung notwendige Rechtshandlungen vornehmen. 5 [Geschäftsnummer] Der [Autor] beschliesst: I. 1. Zweck und Rechtsform Art. 1 Zweck 1 Die Kantone Uri, Schwyz und Zug stellen gemeinsam die stationäre, teil- stationäre und ambulante psychiatrische Versorgung sicher. Art. 2 Bilanz zu Buchwerten und ent- schädigungslos auf die Betriebsgesellschaft übertragen. 2 Die Kantone stellen sicher, dass die Dienste mit Sitz in ihrem Kanton mit ausgeglichener Bilanz zu Buchwerten und en
2607.8a - Beilage Revisionsbericht
Finanzkontrolle Kanton Zug BeTOht„NL6l:o2018 27. August 2018 REVISIONSBERICHT Baudirektion Hochbauamt (3060) Prüfung Kredit-Schlussabrechnung Projekt: Psychiatriekonkordat; Kauf Grundstück, Gemeinde Z
2607.6a - Anhang Konkordatstext
nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b erstmals bis spätestens am 31. Dezember 2018. 3 Der Konkordatsrat kann an Stelle der Betriebsgesellschaft bis zu deren Gründung notwendige Rechtshandlungen vornehmen. 5 [Geschäftsnummer] Der [Autor] beschliesst: I. 1. Zweck und Rechtsform Art. 1 Zweck 1 Die Kantone Uri, Schwyz und Zug stellen gemeinsam die stationäre, teil­ stationäre und ambulante psychiatrische Versorgung sicher. Art. 2 Bilanz zu Buchwerten und ent­ schädigungslos auf die Betriebsgesellschaft übertragen. 2 Die Kantone stellen sicher, dass die Dienste mit Sitz in ihrem Kanton mit ausgeglichener Bilanz zu Buchwerten und en
2607.7a - Anhang Konkordatstext
nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b erstmals bis spätestens am 31. Dezember 2018. 3 Der Konkordatsrat kann an Stelle der Betriebsgesellschaft bis zu deren Gründung notwendige Rechtshandlungen vornehmen. 5 [Geschäftsnummer] Der [Autor] beschliesst: I. 1. Zweck und Rechtsform Art. 1 Zweck 1 Die Kantone Uri, Schwyz und Zug stellen gemeinsam die stationäre, teil­ stationäre und ambulante psychiatrische Versorgung sicher. Art. 2 Bilanz zu Buchwerten und ent­ schädigungslos auf die Betriebsgesellschaft übertragen. 2 Die Kantone stellen sicher, dass die Dienste mit Sitz in ihrem Kanton mit ausgeglichener Bilanz zu Buchwerten und en

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