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81.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zu wahren. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates, die sich mit der Initiative2 befasste, stellte fest, dass die Initiative gegen das Prinzip der Gewaltentrennung verstiess. Dieses Prinzip besagt und gemeindlicher Ebene die Volksrechte zu wahren. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates stellte bei der Behandlung der Initia- tive fest, dass diese gegen das Verfassungsprinzip der Gewaltentrennung
822.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
zusätzliche Stellen und wird einen diesbe- züglichen Antrag des Regierungsrates unterstützen.» Ein solcher Antrag des Regierungsrates liegt jetzt vor. Für die zwei beantragten zusätzlichen Stellen geht die Dauer des «Projektes Staatsaufgabenreform» in Kombination mit der NFA-Umsetzung um zwei Personal- stellen zu erhöhen. Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) hat diese Vorlage an der Sitzung vom 31. Mai und Stiftungsaufsicht den Antrag gestellt, den Personalstellenbeschluss um die 4.2 frei werdenden Stellen zu reduzieren. Der Kantonsrat hat diesem Antrag in 1. Lesung am 2. Juni 2005 zuge- stimmt (die 2
2378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kindergartenlehrpersonen und Lehrpersonen der Sekundarstufe I eine Stellungnahme zur Ver- nehmlassung eingereicht. Auf eine Stellungnahme verzichtet haben die SP und der Gewerbe- verband des Kantons Zug e set- zen konnten. Mit Ende der Vernehmlassungsfrist am 3. Februar 2014 gingen insgesamt 25 Stellungnahmen und 3 Anträge ein. 7.1 Einschätzung und Diskussion der Änderungen des Lehrpersonalgesetzes durch als die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehm- lassungsteilnehmer dazu keine Stellungnahme abgegeben haben. Somit sind nur der Stadtrat Zug, der LVZ, der vpod und mehrere Sekundarlehrpersonen
2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
genaue Stundenerfassung von Lehrpersonen gebe es jedoch im Kanton Zug nicht. Ein Kommissionsmitglied stellte die Frage, ob man mit der Anpassung der Pflichtstu n- denzahl nicht gerade vor negativen Entwicklungen von Lehrpersonen zu diskutieren, die keine neuen Kosten verursachen. Ein Kommis- sionsmitglied stellte deshalb die Frage, ob die vielen Schulprojekte, wie etwa ein Zirkusprojekt, die zwar für alle Beteiligten Klasse, ziehen den „Karren“, führen Elterngespräche, müssen in Konfliktsituationen präsent sein, stellen die individuelle Förderung sicher, begleiten die Schüler in der Phase des Übertritts in die Oberstufe
2378.3a - Beilage 1 (Pensenerhebung)
en sind Sache der Gemeinden), wurde in den drei Gemeinden Walchwil, Risch und der Stadt Zug stellvertretend eine Erhebung durchgeführt. In den drei Gemeinden wurden pro Lehrperson der Anstellungsgrad,
2377.9 - Antrag Anna Bieri, Peter Letter, Thomas Meierhans und Karen Umbach zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellen Anna Bieri, Hünenberg, Peter Le t- ter, Oberägeri, Thomas Meierhans, Steinhausen, und Karen Umbach
2377.8 - Antrag Vroni Straub-Müller zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt Vroni Straub-Müller, Zug, zur 2. Lesung der Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes
2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorgaben des Regierungsrats bezüglich Stellenstopp und Aufwandreduktion. Programm «Neuausrichtung IT Zug» Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit Beschluss vom 27. September 2016 beauftragt, ein Programm Mitarbeitende (bisher eine Person) tätig sein. Diese Stelle wurde ebenfalls öffentlich ausgeschrieben. Für die neue Betriebsorganisation wurde die Stelle eines Betriebsleiters (Leiter Operation) öf- fentlich Ausgangslage und getroffene Massnahmen seit der Rückweisung des Berichts ................ 3 3. Stellungnahme zu den Empfehlungen der ad-hoc Kommission .......................................... 7 4. Zus
2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Berufsqualifikationen) zuständigen Stellen ve r- pflichtet sind, die anerkannten ausländischen Abschlüsse (Berufsqualifikationen) der register- führenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Ebenfalls und ch ist. Zur korrekten Fü h- rung des Registers sind die registerführende Stelle ebenso wie die kantonalen Bewilligungs- stellen auf eine eindeutige Identifizierung der im Register aufgeführten Personen Anerkennungsreglemente notwendigen Grundlagen erlassen. Von der Meldepflicht betroffen sind stellvertretende Lehrpers onen ohne Niederlassung in der Schweiz sowie ausländische Osteopathinnen und Osteopathen
2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
einmal acht Kalendertagen ist entschieden zu kurz. Deshalb hat die Konkordatskommiss i- on keine Stellungnahme eingereicht. Die sehr kurze Frist erstaunt vor dem Hintergrund, dass die ganze Vernehmlassungsfrist 2014 Schutz vor Diskriminierung (ZRK-Geschäft) – RRB vom 10.6.2014 Kein Einspruch erhoben Die Stellungnahme der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspracheverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden

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