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632.1 - Steuergesetz
Arbeitgebenden haften für die Entrichtung der Steuer. 3 Die AHV-Ausgleichskasse stellt den steuerpflichtigen Personen eine Auf- stellung oder eine Bestätigung über den Steuerabzug aus. Sie überweist der zuständigen Freizügigkeitspolicen. § 19 Bst. a bleibt vor- behalten; 17 632.1 e) die Kapitalzahlungen, die bei Stellenwechsel von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder von der bzw. dem Arbeitgebenden ausge- richtet die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. Bei elek- tronischer Übermittlung der Quell
121.31 - Verordnung zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz (kant. BüV)
Gesetzes zu absolvieren. Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst führt eine Liste der anerkannten Stellen nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes. 3 Die Kosten des Sprachnachweises im Sinne von § 5 Abs. 6 Bst. d des Ausländerinnen oder Ausländer ist von der Direktion des Innern den Eingebürgerten und folgenden Stellen mitzu- teilen: a) dem Sonderzivilstandsamt des Kantons Zug (Art. 41 Bst. a ZStV4)); b) dem Bürgerrat entsprochen, so ist der Entscheid der Direktion des In- nern ausser der oder dem Entlassenen folgenden Stellen mitzuteilen: a) dem Sonderzivilstandsamt des Kantons Zug (Art. 41 Bst. a ZStV5)); b) dem Bürgerrat
834.17 - Reglement über das kantonale Kontrollorgan im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit («Pflichtenheft»)
Kanton Zug 834.17 Reglement über das kantonale Kontrollorgan im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit («Pflichtenheft») Vom 1. Juli 2009 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kan
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
g mit sei- nem Gericht. 3 Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter leisten den Amtseid oder das Amtsgelöbnis vor dem Obergericht. § 66 Unvereinbarkeit gesamthaft festgelegten Stellenprozente und mit Zustim- mung der betroffenen Personen, die Beschäftigungsgrade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 20 Stellenprozenten verändern. § 15 Wahl - gesetzten Frist zu. 3 Anschliessend stellt sie den allenfalls überarbeiteten Bericht und die einge- holten Stellungnahmen der Justizverwaltungsabteilung zu. 4 Die Justizverwaltungsabteilung schliesst das Ad
1267.5 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
Kommission am 9. April 2008 vom Evaluator, Christian Sauter, Ernst & Young AG Zürich, präsentiert. Zudem stellte der Finanzdirektor das vom Regierungsrat geplante weitere Vorgehen vor. An der Kommissionssitzung damit genügend Zeit für die notwendigen Vorbereitungen zur Verfügung steht. Die ausführliche Stellungnahme der Begleitkommission Pragma zu dieser Vorlage ist in ihrem Bericht und Antrag Nr. 1678.3 - 12865
1267.7 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
Vorbereitungen werden von der Projektleitung koordiniert und unterstützt; die vom Kantonsrat bewilligten Stellen wurden plangemäss ausgeschrieben und werden in Kürze das «Kompetenzzentrum» Pragma verstärken. 3 dern) deutliche Vorteile zum heutigen System bringen wird, wo die Informationen an verschie- denen Stellen zusammengesucht werden müssen. Im Hinblick auf die neue Darstellungsform der Leistungsaufträge bei
2243.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
«Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine grundlegende Analyse über die An- stellungsbedingungen der Zuger Regierung zu unterbreiten und allfällige Anpassungen an die heutigen Gegebenheiten vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder kann e i- nem Mitarbeiter, dessen Stelle aufgehoben wird, keine andere zumutbare Stelle angeboten werden, erhält der betroffene Mitarbeiter eine Abfindung. Die Abfindung einsetzen, die Möglichkeit, sich während eines ha lben Jahres beruflich neu zu positionieren. Ferner stellte der Regierungsrat bereits bei der Beantwortung der e r- wähnten Motion die Frage nach der Bedeutung
2248.3a - Beilage Bericht BKZ-Evaluation
Lehrpersonen zuzuordnen, die sich zur Zeit der Studie in eine Nachqualifikation befanden, eine befristete Stelle innehatten oder auf die weder das eine noch das andere zutra f. 40% aller an der Studie teilnehmenden
2309.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
kantonalen Verwaltung Die Stawiko stellt fest, dass die Regierung im Bereich der Kommunikationsstellen in verschie- denen Direktionen immer wieder Stellenaufstockungen genehmigt. Auf unsere Anfrage wurde in Amt-Nr. 1120 enthalten. +1.00 Archivar/in 1128 Ombudsstelle 1.55 1.70 1.70 -0.15 1.55 -0.15 Stellenabbau 1129 Datenschutz 1.60 1.60 1.60 1.60 15 Direktion des Innern 144.34 127.70 149.85 1.20 7.70 -0 der Pilotphase über eine allfällige Weiterführung entscheiden werde. Wegen der Aufhebung der Stellenplafonierung erachtet sich der Regierungsrat als zuständig für einen solchen Entscheid. Die Stawiko nimmt
2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Franken die Zugfolgezeiten von Rotkreuz bis Schwyz verkürzt, dazu wird unter anderem auch das Stellwerk im Bahnhof Rotkreuz ersetzt. Für 6 Mio. Franken werden die Perronanlagen im Bahnhof Arth-Goldau Aussprache eingeladen. Die Festsetzung der Variante 1 (offene Linienführung) wurde von den Stellungnehmenden grossmehrheitlich befürwortet. Der Gemeinderat von Walchwil unterstützt die offene Linienfü und Pendler geäussert. Nicht überraschend kamen diese Argumente auch in den schrif t- lichen Stellungnahmen zum Ausdruck. Mit den direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwo h- nern führte die Baudirektion

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