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2406.1 - Beilage
zuständigen Stellen teilen der registerführen- den Stelle unverzüglich jeden erteilten bzw. anerkannten Ausbildungsabschluss mit. Die zuständigen kantonalen Behörden teilen der registerführenden Stelle un- verzüglich genannten Personen liefern der registerführenden Stelle alle im Sinne des Abs. 5 erforderlichen Daten, soweit sie über diese verfügen und nicht andere Stellen zur Datenlieferung verpflichtet sind. 1) Bundesgesetz Aufsicht zuständigen Behörden zur Verfügung. Die Versichertennummer steht nur der registerführenden Stelle sowie den für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen zuständigen Be- hörden zur Verfügung
2408.1 - Interpellationstext
Regierungsrat deshalb nachfolgende Fragen zum weiteren Vorgehen zur mündlichen Beantwortung: 1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Erkenntnisse der Kommission in laufende und künftige IT-Projekte
2406.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Hubert Schuler Der Landschreiber Tobias Moser Der Regierungsrat stellt fest, 1. dass das Referendum gegen den vorstehenden Beschluss nicht ergriffen wurde, 2. dass der
2448.2 - Antwort des Regierungsrats
der Regierungsrat bereits im 27. Mai 2014 im Grundsatz beschlossen. Dann ging der Entwurf zur Stellungnahme an die Fachhochschule Zentralschweiz. Diese machte keine Anträge zum Entwurf, womit dieser am gen, dass auch das IFZ an den Standort des neuen Departements Informatik verlegt wird. An dieser Stelle sei nochmals präz i- siert, dass nicht Gemeinden, sondern Investoren Offerten eingereicht haben und
2449.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2449.2 Laufnummer 14908 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Steuer-Rulings (Vorlage Nr. 2449.1 - 14809) Antwort des Regierungsrats vom 17. März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
2442.2 - Antwort des Regierungsrats
Über die festgestellten technischen Mängel an Güterzügen werden die kantonalen und gemeindlichen Stellen nicht automatisch informiert. Diese Mängel fliessen aber in den jährli- chen Sicherheitsbericht des kommt zum Schluss, dass heute die Risiken ebenfalls im akzeptablen Bereich liegen. Die zuständigen Stellen der armasuisse sowie des Generalsekre- tariats des VBS haben am 3. Dezember 2014 Vertretern des Kantons
2448.1 - Interpellationstext
Entsprechend konster- niert fallen die Reaktionen verschiedener Stakeholder aus. Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen: a) Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Konkordatsrats für den Entscheid
2449.1 - Interpellationstext
war. Endgültig entschieden ist in der Sache noch n ichts. Seite 2/2 2449.1 - 14809 Die SP-Fraktion stellt deshalb folgende Fragen zu den Steuer-Rulings: 1. Pflegt der Kanton Zug Steuer-Rulings? Wenn ja:
2442.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2442.1 Laufnummer 14792 Interpellation von Kurt Balmer betreffend SBB-Güterzüge vom 23. Oktober 2014 Kantonsrat Kurt Balmer, Risch, hat am 23. Oktober 2014 folgende Interpellation eingerei
2459.1 - Postulattext
Vorlage Nr. 2459.1 Laufnummer 14830 Postulat der SP-Fraktion betreffend Kunsthauserweiterung im ehemaligen L&G-Verwaltungsgebäude an der Gubelstrasse vom 30. November 2014 Die SP-Fraktion hat am 30. N

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