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2451.5 - Antrag der SP-Fraktion, Fraktion Alternative - die Grünen und von Monika Barmet zur 2. Lesung
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Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) vom 28. August 2014 (BGS 141.1) stellen die SP-Fraktion, die Fraktion Alternative – die Grünen und Monika Barmet, Menzingen, zur 2. Lesung
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2451.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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(geändert) unbefugt an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bauten, Anlagen, Bäumen oder anderen Stellen Werbe- oder In- formationsmaterial anbringt oder anbringen lässt; d) (neu) Hundekot liegen lässt
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2463.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sportförderung der Bevölke- rung zuständig sind und entsprechende Infrastrukturen zur Verfügung stellen m üssen, ist ein GESAK durchaus sinnvoll. Die Exekutiven der beiden Gemeinden begrüssten deshalb schreibt er: «Solange die Gemeinden und die Regionen in der Pflicht sind, Sportanlagen zu e r- stellen und zu betreiben, sind sie aus Sicht des Regierungsrats im Rahmen der kantonalen Möglichkeiten zu Förderung und Unterstützung des Sports durch den Kanton erfolgt also subsidiär. § 8 Abs. 1 Sportgesetz stellt sicher, dass der Kanton seine eigenen Sportinfrastruk- turen für den Breitensport zur Verfügung stellt
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2471.1a - Beilage
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§ 57 Abs. 1 des Wahl-und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1), beschliesst: 1. Der Regierungsrat stellt fest, dass für die auf den 8. März 2015 angesetzte Ergänzungs- wähl für ein Mitglied des Obergerichts
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2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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iche» Stellung bedeutet eben, dass die Datenschutzstelle nicht mit den Ämtern der kantonalen Verwaltung gleichgestellt werden kann. Es brauch t eine Lösung, welche die staatsrechtliche Stellung der Da die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 27. Mai 2010 (BGS 156.1), sind die Ombudsperson und ihre Stellvertretung unabhängig (§ 15 Abs. 1). Sie werden vom Ka n- tonsrat gewählt (§ 12 Abs. 1). Der Kanton trägt veröffentlichen, wozu sie schon jetzt gesetzlich verpflichtet ist. Seite 4/10 2473.2 - 15036 3.2. Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten Die Datenschutzbeauftragte hat am 26. Juni 2015 zu den notwendigen
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2469.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Die Zuger Polizei führt Nachfahrkontrollen durch, hält betroffene Fahrzeuglenkende bei festge- stellten Übertretungen an geeigneten, möglichst gefahrenfreien Örtlichkeiten auf dem Pannen- streifen an Verzweigungen Blegi und Rü- tihof von vier auf sechs (teilweise auf acht) Fahrstreifen im Sommer 2012 stellte die Zuger Po- lizei vermehrt fest, dass Fahrzeuglenkende ausserhalb der Stosszeiten das Gebot rechts ative der Zuger Polizei am 17. Februar 2015 eine Besprechung mit dem ASTRA statt. An dieser Sitzung stellte die Zuger Polizei auch das zur gleichen Problematik eingereichte Postulat von Rainer Suter zur Diskussion
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2474.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kanton Zug bekannt, welche sich punkto Fernmeldeinfrastruktur negativ geäussert hätten. Auch Swisscom stellt keinen signifikanten Unterschied hinsichtlich der Breitbandverso r- gung zwischen den Zentren und
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2474.1 - Interpellationstext
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e besitzen als die Berggemeinden. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fernmeldeinfrastruktur stelle ich dem Regierung s- rat die folgenden Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Stand der
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830.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Versicherungsleistungen Fr. - 3'065'000.00 Kosten zu Lasten des Kantons Fr. 141'215.05 H ANTRAG Wir stellen Ihnen den A n t r a g , die Schlussabrechnungen für den Erweiterungsneubau Trakt 9 und für die Um-
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830.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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erschienen die Schlussabrechnungen auf den ersten Blick in Ordnung zu sein. Die Finanzkontrolle stellte jedoch in ihrem Bericht Nr. 96 - 2005 fest, dass im Erdgeschoss auf der Nordseite des Traktes 2 vier Überschreitung gesetzlich geregelt ist (Zusatzkredit gemäss § 26 des Finanzhaushaltgesetzes; BGS 611.1), stellt sich hier die Frage, in welchem Umfang nachträgliche Projektänderungen ohne erneute Kreditbewilligung