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2394.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
unterschiedliche Besteuerung der Grundstückgewinne bei den natürlichen und juristischen Personen stellt für die Gemeinden keine Benachteiligung der natürlichen Personen dar. Sie bringen vor, dass im Kanton
2394.1 - Motionstext
Selbstverständlich soll mit diesem Vorstoss die grundsätzliche Steuerpflicht nicht in Frage ge- stellt werden. 280/bm
2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
als Hinweise oder als Empfehlungen erwähnen. Empfehlun- gen verstehen wir so, dass die geprüften Stellen zu entscheiden haben, ob sie diese umsetzen wollen oder nicht. Dabei haben sie die Verhältnismässigkeit nübersicht zeigt, dass per Stichtag 31. Dezember 2013 in der kantonalen Verwaltung insgesamt 23 Stellen nicht besetzt waren. Die grössten Abwe ichungen finden sich bei den Lehrpersonen der Kantonsschule anderen Seite waren beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, das sich im Aufbau befin- det, 4,35 Stellen mehr besetzt als budgetiert. Die Details finden sich in der Übersicht, die wir unserem Bericht beilegen
2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sich gegen für sie kostenre levante Entscheide der KESB zu beschweren. 2.3 Immerhin ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der Bundesrat am 19. November 2014 zwei parlamentarische Vorstösse zum neuen Kindes-
2403.1 - Postulatstext
eingereicht: Aufgrund der sehr starken Verkehrszunahme in Rotkreuz wird der Regierungsrat ersucht, a n- stelle der von den SBB geplanten Perronverlängerung als Holzkonstruktion mit späterer De- montage eine
2406.5 - Ablauf der Referendumsfrist:17. Februar 2015
Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Hubert Schuler Der Landschreiber Tobias Moser Der Regierungsrat stellt fest, 1. dass das Referendum gegen den vorstehenden Beschluss nicht ergriffen wurde; 2. dass der
2406.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zeitpunkt in Kraft. Zug, ... Kantonsrat des Kantons Zug Der Präsident Der Landschreiber Der Regierungsrat stellt fest, 1. dass das Referendum gegen den vorstehenden Beschluss nicht ergriffen wurde; 2. dass der
2424.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
angeschriebenen politischen Parteien, Gemeinden, Verbände und ka n- tonalen Stellen hatten bis zum 9. Juli 2014 Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Bis auf Oberägeri haben sämtliche Einwohnergemeinden eine Finanzdepartement wird gestützt auf den Bericht der Projektorganisation und der dazu eingegangenen Stellungnahmen der Kantone eine Vernehm- lassungsvorlage ausarbeiten. Es ist geplant, dass die Vernehmlassung Kanton Zu g, die Alternative - Die Grünen Zug, die SVP Kanton Zug und die SP Kanton Zug eine Stellungnahme ein. Die Grünliberale Partei Kanton Zug liess sich nicht vernehmen. Die Zuger Wirtschaftskammer
2468.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Rückmeldungen und die Überlegungen der kantonsrätlichen Konkordatskommission sind dabei in seine Stellungnahme eingeflossen. In der Folge hat die EDK, nach Auswertung und Diskussion aller Vernehmlassungen
2468.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vernehmlassungsvorschlag der EDK resp. zum regierungsrätli- chen Vernehmlassungsentwurf Stellung zu nehmen. In ihrer Stellungnahme vom 6. November 2012 hat die Konkordatskommission dem Regie- rungsrat mitgeteilt angesprochen. 3.1. Bundesrecht stellt Kantone in wesentlichen Fragen faktisch vor vollendete Tatsa- chen Es wird als störend empfunden, dass das Bundesrecht eine derart dominante Stellung hat. Es wird teilweise Beitritt zum Verein HPI Applikation Sondereinheiten – RRB vom 28.10.2014 Kein Einspruch erhoben Die Stellungnahme der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspracheverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden

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