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2424.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. Bei elek- tronischer Übermittlung der Quell ungetrennter Ehe leben, müssen beide die Voraussetzungen gemäss Abs. 1 erfüllen. 3 Die Steuer, die an die Stelle der Einkommenssteuer tritt, wird nach den jährlichen, in der Bemessungsperiode im In- und Ausland Ort des Aufenthalts nach § 3. d) Aufgehoben. e) Aufgehoben. f) Aufgehoben. 4 Die Steuer, die an die Stelle der Vermögenssteuer tritt, bemisst sich nach einem steuerbaren Vermögen, das mindestens dem Zwanzigfachen
2424.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 01.09.2015
die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. Bei elek- tronischer Übermittlung der Quell ungetrennter Ehe leben, müssen beide die Voraussetzungen gemäss Abs. 1 erfüllen. 3 Die Steuer, die an die Stelle der Einkommenssteuer tritt, wird nach den jährlichen, in der Bemessungsperiode im In- und Ausland Ort des Aufenthalts nach § 3. d) Aufgehoben. e) Aufgehoben. f) Aufgehoben. 4 Die Steuer, die an die Stelle der Vermögenssteuer tritt, bemisst sich nach einem steuerbaren Vermögen, das mindestens dem Zwanzigfachen
2424.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen, umgesetzt. Dazu konnte der Re- gierungsrat noch keine Stellung nehmen, da die Motion erst nach seinem Bericht und Antrag eingereicht worden ist. Im Weiteren werden Enthaltung dem Antrag der vorbera- tenden Kommission. Zum § 20 konnte der Regierungsrat noch keine Stellung nehmen, da die Motion der CVP- Fraktion erst am 9. Oktober 2014 eingereicht worden ist , also fast die Berech- nung des Aufwands von einem monatlichen Mietzins von 7000 Franken ausgehe. Da neu a n- stelle des fünffachen der siebenfache Jahresmietzins als Berechnungsbasis gilt, beabsichtigt der Regierungsrat
2427.1 - Antwort des Regierungsrats
fachkompetenten Informatikkoordinators per 1. September 2012 geschlossen. Aktuell betreut der jetzige Stelleninhaber das Fachanwendungsportfolio der Direktion des Innern und arbeitet bei zwei sehr umfangreichen die Registerbasiserhebung Volkszäh- lung 2010 erfolgte per 31.Dezember 2010. Diese Datenlieferung stellte den erfolgreichen Abschluss dieser beiden Teilprojekte dar. 5. Ergaben sich konkrete personalrechtliche
2426.1 - Antwort des Regierungsrats
steigemöglichkeiten nach Inwil, Oberwil, Walchwil und Berg wieder zu ermöglichen? Die verantwortlichen Stellen prüfen zurzeit zusammen mit den Gemeinden und der ZVB eine allfällige Verlängerung der Linie 7 ins
2424.6 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt der Regierungsrat zur 2. Lesung der Änderung des Steuergesetzes - fünftes Revisionspaket folgenden
2453.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
„Die genannten Kantone haben bisher durchwegs gute Erfahrungen mit den vertraglichen Unterschutz- stellungen gemacht und bewerten die Möglichkeit, Unterschutzstellungen vertraglich zu regeln, als posi- tiv abhängig wäre. Die Einführung eines Zustimmungserfordernisses der Eigentümerschaft für Unterschut z- stellungen müsste formal durch eine Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes umgesetzt wer- den. Den Kantonen die Kommission das Amt für Denkmalpflege und Archäologie in grundlegenden Fragen und wirkt bei Stellungnahmen zu wichtigen planerischen und baulichen Massnahmen im Bereich des Denkmal- und Kulturgüterschutzes
2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
des Kantonstierarztes. Bettina Platipodis , juristische Mitarbeiterin der Sicherheitsdirektion, stellte danach die Vorlage im Detail vor. Die Detailbera- tung der Vorlage erfolgte an den Sitzungen vom Kommission die Möglichkeit der Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen mit Hunden im Wald und stellte die Frage, ob sich mit dem Hundegesetz gegenüber der heutigen Situation etwas ändern wü r- de. Am dem Hundehalter angefochten werden, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Regelungen im ÜstG stellen ebenfalls keine gesetzliche Grundlage für die Anordnung von Massnahmen dar. Für einige Kommissio
2451.2 - Antrag des Regierungsrats
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 851) Antrag des Regierungsrates vom 18. November 2014; Vorlage Nr. 2451.2 (Laufnummer 14817) Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz, HuG) Vom [...] Von diesem
2453.1 - Motionstext
wünscht. In der aktuellen Gesetzgebung wird der Behörde eine Möglichkeit belassen, eine Unterschut z- stellung gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Diese Möglichkeit wurde bewusst geschaffen, jedoch

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