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2839.1 - Motionstext
vorgesehene Möglic hkeit, wonach die Beschäftigungsgrade von Richterinnen und Richtern bis zu 20 Stellenprozenten verändert werden können, als ungenügend und halten eine grössere Flexibilität bei der Pe n-
2840.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
von den Kantonen zu erha l- ten.» Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nahm dazu wie folgt Stellung (S. 35): «Das SEM wird demnach ab 2018 den Kostendeckungsgrad der Globalpauschale 1 und 2 peri-
2842.2 - Antwort des Regierungsrats
obwohl dafür Gewinn, Liquidität und Reserven in beträchtlicher Höhe vorhanden gewesen wären. Zudem stellt das Steuersubjekt seiner Gesell- schaft als Aktionärin bzw. Aktionär ein erhebliches zinsloses Darlehen
2844.64 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (gesundheitspolizeiliche Tätigkeit)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1566) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019; Vorlage Nr. 2844.64 (Laufnummer 15948) Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs­ und Zivilsachen
2847.2 - Antwort des Regierungsrats
Kanton Zug keine Stelle – wie beispielsweise beim Bund –, welche solche Kon- trollen vornehmen könnte und aufgrund der finanziellen Situation des Kantons soll auch keine solche Stelle geschaffen werden Personal müssen die Direktionen, die Staatskanzlei und die Ämter in Bezug auf die Lohneinreihung die Stellungnahme des Personalamts einholen. Diese in der Praxis bereits früher gültige Regel ist mit der Revision ausführlich umschriebene Funktionsprofile zu- grunde gelegt und mehr als 210 000 gemeldete Einzellöhne stellen die Vergleichsbasis dar. Der Kanton Zug hat im Rahmen dieses Lohnvergleichs grundsätzlich alle Mi
2848.2 - Antwort des Regierungsrats
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Kantonsrätinnen Anna Bieri und Laura Dittli stellten dem Regierungsrat am 8. März 2018 im Rahmen einer Interpellation Fragen im Zusammenhang mit Schulreisen und Klassenlagern, insbesondere auch bei Lagern im Rah- men der Sportwoche zu verlangen (An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die Schulreisen frei- willig sind, weil sie der Zustimmung der Eltern bedürfen
2846.1 - Antwort des Regierungsrats
des Kantonsrats dienen. 2846.1 - 15743 Seite 3/3 4. Wie lautet die diesbezügliche Stellungnahme der ENHK? Die Stellungnahme liegt noch nicht vor 5. Hält der Regierungsrat die Vorgaben im Kieskonzept 2008 tz Schweiz sowie weiterer Umweltorganisationen werden den Bereich Landschaft beleuchten. Die Stellungnahmen dieser Organisationen, insbesondere jene der ENHK, werden wohl die Beeinträchtigung der Schutz- die Vernehmlassung bei den Betroffenen am 19. Januar 2018 gestartet und dabei auch die ENHK zur Stellungnahme eingeladen. Am 6. März 2018 fand ein Augenschein im Gebiet Hatwil/Hubletzen mit einer Delegation
2849.1 - Antwort des Regierungsrats
n Aufgaben konzentriert. Gleiches gilt für anderes kulturelles Schaffen. Der vo r- liegende Fall stellt insofern eine Ausnahme dar, als er rufschädigende Elemente enthält, wel- che im Rahmen der Kleinen
2850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Neuheim Massnahmen zum Hochwasserschutz vorgesehen. Tiefer liegende Liege n- schaften werden mittels Stellplatten oder Betonwinkelelementen auf einer Länge von rund 110 m (Höhe über Trottoir 20 cm) geschützt sind aufgrund von Zufahrten bzw. Senkrechtparkierfelder die Sichtverhältnisse an verschiede- nen Stellen ungenügend, was für den Fussgängerverkehr gefährlich ist. Abb. 9: Industriestrasse, bestehendes Trottoir strasse klassifiziert. Sie verbindet Neuheim und Menzingen mit dem Sihltal Richtung Zürich sowie stellt die Verbindung am Knoten Schmittli mit dem Ägerital sicher. Die Strasse vom Knoten Sand AG über Neuheim
2850.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kommission hat eine Grundsatzdiskussion bezüglich Lärmsanierungen geführt, wozu die Stawiko im Folgenden Stellung nimmt. 2.1. Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer Gemäss den Ausführungen auf Seite 6 ihres zu ziehen, wenn damit die Grenzwerte nicht erreicht werden könnten. Mit dem Antrag der Kommission stellt sich die grundsätzliche Frage, in wie weit die Legislative in die operative Umsetzung von Bauprojekten

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