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2843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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von Personen stellen sich daten- schutzrechtliche Fragen. Besonders schützenswerte Personendaten gemäss § 2 Abs. 1 Bst. b des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 (DSG; BGS 157.1) stellen höhere Anforde- Licht. Von der Motion nicht erfasst sind beispiels- weise Naturalien oder Arbeitsleistungen. Diese stellen neben den Spenden für die Parteien ei- nen substantiellen Beitrag dar. Vor diesem Hintergrund käme
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2843.1 - Motionstext
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öffentlichen Ämtern gemäss Absatz 2 ihre Interessenbindungen offen. 4 Der Kanton oder eine unabhängige Stelle überprüf t die Richtigkeit der Angaben gemäss den Absätzen 1, 2 und 3 und erstellt ein öffentliches
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2844.3 - Antrag des Regierungsrats (Kommission Allgemeine Weiterbildung)
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Kultur erfüllt alle Aufgaben im Bereich Bildung, so- weit nicht andere kantonalen Stellen dafür zuständig sind. 2 Sie stellt dem Regierungsrat und Bildungsrat die entsprechenden Anträge. 3 Im Weiteren obliegen obliegen ihr insbesondere folgende Aufgaben: Sie a) fördert zusammen mit anderen kantonalen Stellen die Planung und Koordinati- on im Schulwesen; b) plant und koordiniert mit den gemeindlichen Schulen die unterstützt werden, sofern diese eine angemessene Eigenleistung erbringen. 3 Kanton und Gemeinden stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Anlagen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung. 4 Es wird
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2861.2 - Antwort des Regierungsrats
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langfristige Beibehaltung prädestiniert ist? Die Planungen an der Hofstrasse mit einem Staatsarchiv stellen den Schulstandort Hofstrasse Zug in keiner Weise in Frage, zumal dieser Mittelschulstandort im kantonalen schulischen Zwecken, namentlich der Fachmittelschule Zug (FMS Zug) zur Verfügung. Der Regierungsrat stellt fest, dass die derzeit laufenden Planungen an der Hofstrasse weder die Forderungen des kantonalen
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2860.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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weshalb im Seite 2/3 2860.2 - 15801 zweiten Berichtshalbjahr darauf verzichtet worden sei. Der stellvertretende Ombudsmann kam während der Berichtsperiode – wie in den beiden Vorjahren – nie zum Einsatz. informierte sie die erw. JPK an der diesjährigen Visitation darüber, dass sie im Mai 2018 zur stellvertretenden Ombudsfrau der Stadt Zürich gewählt wurde. Im Übrigen lasse sie sich etwas vorzeitig (1.5 Monate bisherigen Niveau einpen- deln werden. Seit Juli 2017 arbeitet die Ombudsstelle mit nur noch 1.15 Stellenprozenten (Ombudsfrau 80 % und administrative Mitarbeiterin 35 %). Nach der Kündigung der ehemaligen
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2859.2 - Antwort des Regierungsrats
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Lösungsfindung beauftragten Vereins Schwyzer Wanderwege mussten die Gemeinde Walchwil sowie die Fach- stelle für Fuss- und Wanderwege des Kantons Zug (Amt für Raumplanung) ablehnen, weil der Wanderweg weit
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2862.1 - Interpellationstext
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dass in den letzten Jahren praktisch keine Fortschritte in diesem Bereich erzielt wurden. Daher stellen sich für mich folgende Fragen: 1. Welche Gemeinden bieten zurzeit auf welchen Schulstufen und in
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2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Aufsichts- und Änderungsbehörde weg, da die ZBSA sowohl Aufsichts- als auch Änderungsbehörde ist. Stellungnahme der Vertretung der Einwohnergemeinden und Bürgergemeinden Die Vertretung der Einwohnergemeinden selber ausüben möchte. Die Mehrheit der Kommission war jedoch der An- sicht, es sei vertretbar und stelle keinen unverhältnismässigen Aufwand dar , dass eine solche Gemeindeexekutive ein Schreiben an die Aufsichtsgebühren in der Höhe von 300 Franken, welche die ZBSA für ihre Dienstleistung erhebe, stellen für einige der von den Bürgergemeinden beaufsichtigten Stiftungen eine grössere finanzielle Belastung
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2902.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Oktober 2018 reichten Marc Ullmer und Yvonne Wyss die Petition „Ja zum Campingplatz Zugersee“ ein und stellten dem Kantonsrat folgende Begehren: Der Richtplan Lorenzebene ist so zu gestalten, dass der Campingplatz der Baudirektion ausgearbeitete Stellung- nahme ein. Auf die wesentlichen Ausführungen dieser Stellungnahme wird nachfolgend eingegangen. An ihrer Sitzung vom 17. September 2019 hat die enge JPK die Petition passt oder überprüft werden dürfen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist (Art. 9 Abs. 2 RPG; eidg. Raumplanungsgesetz, SR
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2903.2 - Antrag des Regierungsrats
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(ID 1727) Synopse Teilrevision EG ZGB (Stiftungsaufsicht) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 2. Oktober 2018; Vorlage Nr. 2903.2 (Laufnummer 15892) Gesetz betreffend die Einführung de