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2910.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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ltes lic. iur. Christoph Winkler beraten. Letztere hatten jeweils zuvor bereits schriftliche Stellungnahmen zur vorliegenden Vorlage eingereicht. Die erweiterte Justizprüfungskommission unterbreitet Ihnen
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2913.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gemeinden verschriftlicht. Die Art und Weise der Umsetzung wurde bewusst den Gemeinden überlassen. 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen Verhaltensauffälligkeit ist ein Sammelbegriff, der grundsätzlich unspezifische
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2912.1 - Antwort des Regierungsrats
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e Personalstelle in der Polizeiregion Ennet- see stationiert werden sollte, was aufgrund des Stellenstopps infolge der Sparprogramme bis heute allerdings nicht erreicht wurde. Vor dem damaligen Hintergrund Büroräumen zur Verfügung. Gegenwärtig sind von drei 1er-Büros deren zwei vom Dienstchef und seinem Stellvertreter belegt. Sechs Polizeimitarbeitende belegen die sechs 2er-Büros und ein 3er-Büro in der PDS Cham Telefonie, Postenausrüstung, Sicherheitssysteme etc. Die Mietkosten der Polizeidienststellen (PDS) stellen sich wie folgt dar: Polizeidienststelle jährliche Mietkosten in CHF PDS Hünenberg 36 340.-- PDS Menzingen
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2918.1a - Beilage 1 Auszug aus dem Amtsblatt
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Auszug aus dem Amtsblatt des Kantons Zug, Nr. 41, vom 12. Oktober 2018 (Regierungsrat, Kantonsrat) Kantonale Gesamterneuerungswahlen vom 7. Oktober 2018 Erneuerungswahlen für den Regierungsrat Erneuer
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2916.1 - Postulatstext
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worden (Geschäft Nr. 2548.1). In der damaligen regierungsrätlichen Antwort (G e- schäft Nr. 2548.2) stellte sich der Regierungsrat auf den Standpunkt, dass mit den nachgewi e- senen höchstens 100 bis 200 Verständnis erforderlichen Detaillierungsgrad beschrieben. Das Postulat beantragt ausdrücklich keine Stellungnahme des Regierungsrat s zum Konzept, nur zu den dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen grossen Teil fehlen. Die Beantwortung der Interpellation vom 12. April 2018 (Vorlage Nr. 2858.1) «Wie stellen Ka n- ton und Gemeinden im Kanton Zug den Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukt u-
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2914.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gymnasien die Angaben zum universitären Erfolg ih- rer Maturandinnen und Maturanden automatisch. Heute stellt es den Kantonen die Daten ihrer eigenen Gymnasien auf Anfrage zur Verfügung. Bis im Juni 2019 haben Studienstufe. Die detaillierten Daten zum Studienerfolg von Maturandinnen und Ma- turanden nach Gymnasium stellt das BFS insbesondere den kantonalen statistischen Ämtern für Forschung, Planung und Statistik mit auf einzelne Gymnasien zula s- sen. Dies wäre bei Daten zum Studienerfolg klar der Fall. Das BFS stellt die Daten zum Stu- dienerfolg von Maturandinnen und Maturanden nach Gymnasium unter anderem den kanton
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2914.1 - Motionstext
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nicht selber urteilsfähig gehalten und dargestellt. 2914.1 - 15923 Seite 3/3 Diese bundesrätliche Stellungnahme verwundert auch in einem weiteren Aspekt: Selbstverständlich sind keinesfalls etwa «die Kantone»
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2916.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schweiz, zu den Sicherheitsorganen im Kanton Zug sowie zum Schutz der kritischen Infrastrukturen Stellung genommen. Es wird auf die dortigen Ausführun- gen verwiesen. 1. Sicherheit in ausserordentlichen September 2018 auf die Interpellation von Willi Vollenweider betref- fend «ausserordentliche Lagen: Wie stellen Kanton und Gemeinden im Kanton Zug den Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen
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2919.2 - Antwort des Regierungsrats
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(Prävention, Intervention, Strafverfolgung,…)? b) Wo sind diese Stellen angesiedelt, was sind deren Aufgaben und um wie viel Stellenprozente handelt es sich? Im Kanton Zug beschäftigen sich verschiedene nnen und Mitarbeiter teils mit unterschiedlichen Aufgabengebieten, we s- halb die konkreten Stellenprozente (mit Ausnahme bei der Fachstelle Häus liche Gewalt der Zuger Polizei) nicht ausgewiesen werden integrativen Politikansatz. 2 Der Zuger Regierungsrat begrüsste das Übereinkommen bereits in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2016 und unterstützte dessen Ratifikation durch die Schweiz. Für die Umsetzung
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2917.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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eine Schätzungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Die 2018 mitzuteilen, ob die bisherigen Mitglieder sich für die nächste Amtsperiode wieder zur Wahl stellen bzw. neue KandidatInnen für die Wahl in die Schätzungskommission vorzuschlagen. Von den zehn bisherigen