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2956.2 - Antrag des Regierungsrats
Die Präsidentin Monika Barmet Die stv. Landschreiberin Renée Spillmann Siegwart Der Regierungsrat stellt fest, dass das Referendum gegen den vorstehenden Kantonsratsbeschluss vom ... nicht ergriffen wurde
2956.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Schlussabstimmung 4. Anträge 1. Ausgangslage Der Regierungsrat stellt den Antrag, dem Stipendienkonkordat beizutreten. Gleichzeitig bean- tragt er als Fremdänderung A
2872.1 - Antwort des Regierungsrats
Strasse weist dafür keine geeigneten Stellen in unmittelbarer Nähe auf. Zudem würde das Problem zumindest teilweise verlagert, indem an anderen unübersichtlichen Stellen gewendet würde.  Für die Erstellung Er hat damit den Regierungsrat verpflichtet, nach der Sanierung das Par- kieren an der fraglichen Stelle wieder zu ermöglichen. Gemäss der Schweizer Norm SN 640 291a «Parkieren; Anordnung und Geometrie
2871.1a - Beilage zu Zwischenbericht
voraussichtlich im Sommerhalbjahr über das Postulat entscheiden und dem Kantonsrat entsprechend Antrag stellen kann. Einreichung der Vorlage bis: 31. Dezember 2018 Postulat 2039 BD Erheblicherklärung 02.05.2013 wird der Regierungsrat auch über das Postulat entscheiden und dem Kantonsrat entsprechend Antrag stellen können. Einreichung der Vorlage bis: 31. Dezember 2018 Staatskanzlei, 8. Mai 2018 2
2871.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2871.2 Laufnummer 15786 Zwischenbericht zu den per Ende März 2018 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
2874.2 - Antrag des Regierungsrats
Baugesuche und Baueinsprachen sind vorweg darauf zu prüfen, welchen Teil des Bauvorhabens sie betreffen. Stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass ein Baubeginn den Be- schwerdeentscheid nicht oder nur teilweise
2878.1 - Antwort des Regierungsrats
nd einhergehen, so dass eine Ausgeglichenheit angenommen werden kann.» Der angewendete Schlüssel stellt für den Regierungsrat eine mögliche Lösung dar. Die künftige Lösung wird jedoch anders auss e- hen fachspezifische Software grundsätzlich über ihre Fachschaftbudgets beschaffen. Eine spezifische Frage stellt sich an der Kantonsschule Zug: Der Entscheid, ob l i- zenzpflichtige oder open source-Software eingesetzt et und schulindividuelle Lösungen erarbeitet. Vom Kanton als alleinigem Nutzniesser zu sprechen, stellt in den Augen des Regierungsrats eine einseitige Betrachtungsweise dar. Selbstverständlich kennt auch
2880.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
administrativ unterstellt (§ 5 Ziff. 8 EG ZGB; BGS 211.1). Die Direktion des Innern kann als vorgesetzte Stelle die Aufsichtsfunktion wahrnehmen, jedoch nicht auf die operative Tätigkeit im Einzelfall Einfluss Justizprüfungskommission visitiert im Rah- men der Oberaufsicht (äusserer Geschäftsgang) alle kantonalen Stellen gemäss Abs. 2 sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.» 9. Finanzielle Auswirkungen und A
2880.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Plausibilität 9 . Die er- weiterte Stawiko visitiert im Rahmen der Oberaufsicht alle kantonalen Stellen 10 . Die Visitatio- nen werden durch die Stawiko-Delegationen vorgenommen. Die Stawiko entscheidet s derjenigen Direktionen und Ämter, für die sie zu- ständig sind. Aufgrund dieser Informationen stellen die Stawiko-Delegationen den Direktionen vor der Visitation detaillierte Fragen, die schriftlich Ausübung der Oberaufsicht gerade auch für diese Behörde als folgerichtig (Synergieeffekte).» Die Stawiko stellt fest, dass es das Büro nicht für nötig befunden hat, in der aktuellen Vorlage explizit auf diese
2880.2 - Antrag des Büros des Kantonsrats
und deren Stellvertretung durch den Kantonsrat; 5. der Entscheid über die Entbindung vom Amtsgeheimnis der oder des Daten- schutzbeauftragten, der Ombudsperson sowie deren Stellvertretungen und Mit- a Vorbereitung der Wahl der Mitglieder, der Präsidentin oder des Präsidenten und deren oder dessen Stellvertretung der Schätzungskommission durch den Kantonsrat; 7. Abklärung und Bericht bei einer allfälligen visitiert im Rahmen der Oberauf- sicht alle kantonalen Stellen gemäss Abs. 2. Sie entscheidet über die Kadenz der Visitationen. Die vorgesetzten Stellen werden vorher orientiert. Im Übrigen gelten wie bei

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