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2876.2 - Antwort des Regierungsrats
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Initiative verhandelt, noch nicht bekannt. Folglich wird der Regierungsrat zu dieser Zeit keine Stellung beziehen. Abgesehen davon nimmt, wie schon in anderen Interpellationsantworten (u.a. zur Interpellation Interpellation 2877.1) Der Regierungsrat hat dazu in den folgenden beiden Interpellationen ausführlich Stellung g e- nommen: • Interpellation der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend «Digital Valley» «Vorverfahren» am Laufen ist, sind keine weiteren Informationen verfügbar. Folglich sei an dieser Stelle zumindest auf Medienmitteilungen der Glencore hingewiesen, insbesondere auf jene vom 3. Juli 20 18
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2875.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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zlichen Aufgaben zu verzeichnen. Diese haben um 7 % zu- genommen. Hier fielen einerseits die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten zu Vide o- Seite 2/3 2875.2 - 15802 überwachungsgesuchen ins Gewicht zwischen Behörden, sog. Online-Gesuche, die der Datenschutzbeauftragten ebenfalls vorgängig zur Stellungnahme vor- zulegen sind. Nach wie vor viel Zeit investiert die Datenschutzstelle in die Beratung und § 19a DSG, wonach IT- und Digitalisierungsprojekte der Datenschutzbeauftragten vorgängig zur Stellungnahme vorzulegen sind (sog. Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und kostspieligen
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2877.1 - Interpellationstext
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Ereignisse er- scheinen die regierungsrätlichen Antworten besonders verharmlosend und ausweichend. Wir stellen deshalb neue Fragen und präzisieren einige der alten. Im Falle von Überschneidu n- gen zur am 17 Valley scheitert mit Envion ein weiteres „Gross-ICO“ (Initial Coin Offering)». Ein Zwischentitel stellt die Frage: «Ein Reputationsproblem für Zug?» (https://www.nzz.ch/finanzen/fonds/im- zuger-krypto
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2876.1 - Interpellationstext
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nicht verifizieren kann und er deshalb nicht aktiv handeln könne. Aufgrund der neuen Faktenlage stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen und bedanke mich für die Beantwortung: 1. Hat der Regierungsrat
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2880.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Berichts und Antrags des Büros des Kantonsrats Stellung zu nehmen. Der Antrag des Re- gierungsrats an das Büro des Kantonsrats, eine vorgängige Stellungnahme einreichen zu kön- nen, wurde am 28. Juni 2018 stelle verfasst wird. Dies entspricht einem zeitlichen Mehraufwand von mindestens rund fünf Stellenprozenten oder rund 7500 Franken. A Investitionsrechnung 2018 2019 2020 2021 1. Gemäss Budget oder Finanzplan: gesetzlichen Änderungen waren dem Regie- rungsrat bei der Stellungnahme zur Erheblicherklärung nicht vorgelegen. Mit einer vorgängigen Stellungnahme hätte der Regierungsrat bereits vorgängig auf die Mängel
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2882.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zivilstandesamt / Erbschaftsamt 24 20 29 21 94 9 Staatsanwaltschaft / Kantonsgericht 4 14 15 18 51 10 IV Stelle / Ausgleichskasse 3 3 11 Andere KESB / Gemeinden 7 23 24 21 75 12 Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte Wahrnehmungen der Behörde mitteilen will oder nicht. Mit der Erlaubnis einer Kontaktierung der KESB stellt Art. 443 Abs. 1 ZGB klar, dass die meldende Person mit ih- ren Äusserungen über die hilfsbedürftige oder sie einzuschüchtern, sondern um auf festgestellte Unzulänglichkeiten hinzuweisen. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht «Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwach- senenschutzrecht» vom 29.
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2881.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Postulats bat der Regierungsrat des Kantons Zug das BSV um eine Stellungnahme (Beilage). Das Bundesamt erläutert in seiner Stellungnahme die Rechtsprechung des Bundesgerichts und hält an seiner Praxis Der Landammann: Stephan Schleiss Die stv. Landschreiberin: Renée Spillmann Siegwart Beilage: - Stellungnahme des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom 19. November 2019 110/mb
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2881.1 - Postulatstext
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entscheides erachten wir klar als falsch oder allerhöchstens als schlechte Notlösungen, die dem Stellenwert eines solchen Amtes nicht gerecht werden. Ein öffentliches Nebenamt wie das einer Kantonsrätin
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2886.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Hinsicht bereits ein breiter Fä- cher von Förderungsmassnahmen. Neben ordnungspolitischen Bedenken stellen sich beim Vorkaufsrecht in der praktischen Umsetzung Fragen und Hindernisse, die einer Einführung Gemeinde nur eine kurze Entscheidungsfrist für die Ausübung des Vorkaufsrechts eingeräumt werden. Hier stellt sich die Frage nach der Finanzierung von Land- und Liegenschaftskäufen durch die öffentliche Hand
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2885.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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das Gesamtbudget (inkl. Finanzplanjahre, also bis ins Jahr 2022) eingehalten werden. Die Stawiko stellt fest, dass das Theilerhaus zurzeit mit 9,57 Millionen Franken im Finanzver- mögen eingebucht ist