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2123.2 - Antrag des Regierungsrates
s vom 6. März 2012 2 Die zuständige Behörde kann mit Zustimmung des Täters oder der Täte- rin an Stelle der ausgesprochenen Busse gemeinnützige Arbeit anordnen. 2. Abschnitt Einzelne Übertretungen § 5 Verfahren, das die gebüsste Person oder die von der Tat betroffene Person, Behörde oder Dienst- stelle veranlasst hat, festgestellt, dass das Ordnungsbussenverfahren trotz Ausschlussgrund durchgeführt verfügt, die Ordnungsbusse nicht sofort bezahlen oder lehnt sie das Ord- nungsbussenverfahren ab, stellt das Kontrollorgan nach den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung1) Gegenstände oder
2123.5a - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013, Anhang Bussenkatalog
Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoss gegen die Pflicht, als Bewilli- gungsinhaber oder dessen Stellvertreter die Einhaltung des Spiel- und Zutrittsverbots für Jugendliche unter 18 Jahren zu kontrollieren oder Anbringenlassen von Werbe- oder Informationsmate- rial an Bauten, Anlagen, Bäumen oder anderen Stellen (§ 6 Abs. 1 Bst. c ÜStG): 100.– 1.5 Vorsätzliches oder fahrlässiges Verursachen von aussergewöhnlichem
2123.2a - Anhang Bussenkatalog
Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoss gegen die Pflicht, als Bewilligungs- inhaber oder dessen Stellvertreter die Einhaltung des Spiel- und Zutritts- verbots für Jugendliche unter 18 Jahren zu kontrollieren
2152.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
Kantonsverfassung1), beschliesst: I. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Grundlagen § 1 Bestand und Stellung 1 Der Kanton führt eine Pädagogische Hochschule. 2 Die Pädagogische Hochschule Zug ist eine öff den Leistungsauftrag c) wählt die Mitglieder des Hochschulrats und legt ihre Entschädigung fest d) stellt die Rektorin oder den Rektor an e) kann mit anderen Kantonen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit tiv der Direktion für Bil- dung und Kultur zugeordnet. 2 Die Direktion für Bildung und Kultur a) stellt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung an b) erlässt die Geschäftsordnung für den Hochschulrat
2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dien, einem umfassenden Tourismus-Portal und der gezielten Promotion lokaler Hotelangebo- te. 3. Stellungnahme zu den Anliegen des Motionärs a. Festlegung einer Minimal-Beherbergungsabgabe Es ist nicht von
2154.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Detailberatung 3.1 Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsgerichts 3.1.1 Vorbemerkungen Der Vorsitzende stellt fest und wie bereits im Rahmen des Eintretens erwähnt, dass die erwei- terte Justizprüfungskommission
2154.2 - Antrag des Obergerichts
Vizepräsidenten, Be- stellung der Abteilungen und Wahl und Abberufung der Präsidien der 1. bis 3. Abteilung (§ 25 Abs. 2 GOG); c) bis d) unverändert e) Wahl und Abberufung der Stellvertreterin oder des Stell
2154.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Kantonsgericht übernommen. Die aus unserer Sicht notwendigen Ergänzungen berücksichtigen die besondere Stellung der Gerichte: Bei ih- ren Mitgliedern handelt es sich um vom Volk gewählte Magistratspersonen, was Kantonsgerichts laufend weiterentwickelt; dies hat einen positi- ven Einfluss auf die Teambildung und stellt zudem sicher, dass die Massnahmen nach- haltig und jederzeit praktikabel sind. 2154.1 - 14088 Seite
2164.2 - Antwort des Regierungsrates
Perspektiven 2030", den das Amt für Umweltschutz bei econcept AG in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht stellt fest, dass je nach geologischen Voraussetzungen zwei Möglichkeiten der Nutzung von Erdwärme zur Verfügung
2163.5a - Beilage Revisionsbericht
Finanzkontrolle Bericht Nr. 56 - 2020 17. August 2020 Postfach, 6301 Zug T 041 728 36 06, info.fiko@zg.ch www.zg.ch/finanzkontrolle REVISIONSBERICHT Baudirektion Tiefbauamt (3020) Prüfung Kredit-Schlu

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