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1277.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Submissionsrecht der Kantone weiter harmonisiert. 2. Eintretensdebatte Die Vertreter der Baudirektion stellten uns zu Beginn der Sitzung das neue Submis- sionsgesetz sowie die revidierte IVöB 2001 nochmals im in einer Verordnung das Ausführungsrecht zu einem Gesetz erlassen könne. Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, § 2 sei wie folgt neu zu formulie- ren: "Der Regierungsrat erlässt im Rahmen einer S
1278.2 - Antwort des Regierungsrates
präsentiert wurde. Der Interpellant stellt die nachfolgend aufgeführten Fragen, zu denen der Re- gierungsrat wie folgt Stellung nimmt: 1. Wie ist die Haltung und Stellungnahme der Regierung zu der von Bundes- Regierungsrat in einer einkommensgenerierenden und -erleichternden Wirtschaftspolitik. 5. Welche Stellen der kantonalen Verwaltung beschäftigen sich mit welchem Auftrag mit familienpolitischen Fragen? Wie nferenzen als auch zu Bundesstellen, welche sich mit familienpolitischen Themen befassen. 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zum erwähnten familienpolitischen Drei- säulenmodell? Welche Säulen erachtet
1278.1 - Interpellationstext
ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist die Haltung und Stellungnahme der Regierung zu der von Bundesrat Couchepin vorgeschlagenen Familien-Konferenz? 2 1278.1 - 11590 insbesondere die Situation von Familien, welche von Armut bedroht sind, zu verbessern? 5. Welche Stellen der kantonalen Verwaltung beschäftigen sich mit welchem Auf- trag mit familienpolitischen Fragen Welche Ressourcen würde er für die Mitarbeit in einer solchen Konferenz zur Verfügung stellen? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zum erwähnten familienpolitischen Dreisäulen- modell? Welche Säulen erachtet
1293.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in allen öffentlich zugänglichen Lokalitäten vor Tabakrauch geschützt werden. Die Staatskanzlei stellte mit Verfügung vom 18. Juni 2004 fest, dass die Initiative die Anforderungen von § 35 Abs. 1 bis 3 im Kanton Zug: Massnahmen zum Schutz der Nichtrauchenden 3. GELTUNGSBEREICH DER INITIATIVE 4. STELLUNGNAHME DES REGIERUNGSRATES 5. ANTRAG 1. DAS WESENTLICHE IN KÜRZE Die Gesetzesinitiative "Stopp dem Zwang und auf das Verbot der Wettbewerbsverzerrung sofort heikle juristische Frage- stellungen. 4. STELLUNGNAHME DES REGIERUNGSRATES Vorab ist festzuhalten, dass die Schweizer Bevölkerung im Allgemeinen gut
1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Initianten und von Gastro Zug Initiant Tony Stocklin, der berechtigt ist, die Initiative zurückzuziehen, stellte der Kommission die Initiative "Stopp dem Zwang zum Passivrauchen" vor und erläuterte 1293.2 - 11679 vom 25. März 2004 lud die Drogenkonferenz die Zuger Gemeinden ein, zu einem solchen Werbeverbot Stellung zu nehmen. Die Zuger Gemeinden sprachen sich mehrheitlich für ein Alkohol- und Tabakwerbeverbot und Prävention agiert und die Tabak- und Alkoholpräven- tion intensivieren will. Die Kommission stellt sich auch vorbehaltlos und einstimmig hinter die umfassende Tabakpräventionsstrategie der Gesund
1294.1 - Interpellationstext
Solidarität hinaus auch ein internationales Zeichen der Hilfeleistung setzen. In diesem Zusammenhang stellen wir der Regierung folgende Fragen: 1. Welche Unterstützung sieht der Regierungsrat vor und welche
1300.24 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Dezember 2006
verbindlichen Fest- stellung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse aufzubewahren. § 23 Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse 1 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen stellt die Staatskanzlei können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder einer Stellvertretung ausüben. Ein entsprechendes Begehren ist bis spätestens zum drittletzten Tag vor dem Abstimmungssonn- Wahl- und Stimm- zettel auf der Rückseite ab. 4 Der Regierungsrat kann die Gemeinden ermächtigen, an Stelle der Stempelung ein gleichwertiges Verfahren der amtlichen Kennzeichnung zu verwenden. 5 Enthält das
1300.21 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1300.21 (Laufnummer 12186) GESETZ ÜBER DIE WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN / EINFÜHRUNG DES AUSLÄNDERSTIMMRECHTS IN DEN GEMEINDEN AUF FREIWILLIGER BASIS ANTRAG DER ALTERNATIVEN FRAKTION
1300.22 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
ZES ANTRAG DER SP-FRAKTION ZUR 2. LESUNG VOM 15. SEPTEMBER 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung stellt die SP-Fraktion zur 2. Lesung des Ge- setzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimm
1300.23 - Antrag von Louis Suter und Beat Villiger zur 2. Lesung
LOUIS SUTER UND BEAT VILLIGER ZUR 2. LESUNG VOM 15. SEPTEMBER 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung stellen die Kantonsräte Louis Suter, Hünenberg, und Beat Villiger, Baar, zur 2. Lesung des Gesetzes über

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