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1250.3a - Beilage 1
heimatlichen Kostenersatz für Zuger Kantonsbür- ger ohne feststellbaren Wohnsitz; d) der zuständigen Stelle die Notfall-Unterstützung für Zuger Kantonsbürger, die sich weniger als 3 Monate im Ausland aufhalten keine Aufga- ben wahrgenommen werden, welche die Gemeinde zwingend erfüllen muss und für welche eine Stelle budgetiert ist. Für die Entlöhung gelten die Richtlinien gemäss § 4 lit. b dieses Beschlusses. 4 Kantons, für Veranstaltungen auf gemeindli- cher Ebene Sache der Gemeinden. 2 Kanton und Gemeinden stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Anlagen ge- meinnützigen Organisationen zur Verfügung. 2 (neu)
1250.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Direktion des Innern bittet, noch vor der Kantons- ratssitzung vom 27. Januar 2005 eine ergänzende Stellungnahme zu § 34 zu liefern (diese Fragen sind per E-Mail am 5. bzw. 7. Januar 2005 bereits übermittelt mit teilweise deutlichen Steuererhöhungen rechnen müssten. Man müsse sich auch elementare Fragen stellen wie z.B. ob einzelne Gemeinwesen im Kanton Zug nicht zu klein seien, um ihre Aufgaben ohne fremde beschäftigt. Wenn der Zahnpflegedienst als kantonale Aufgabe wegfällt, bilden die frei werdenden Stellen eine stille Reserve in Bezug auf den Personalplafonierungsbeschluss, was bei zukünftigen Persona
1250.2 - Antrag des Regierungsrates
t und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden eine geeignete Fach- stelle für Jugendschutz und Jugendförderung. Er kann diese Aufgabe einer privaten Trägerschaft übertragen
1250.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
t und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden eine geeignete Fach- stelle für Jugendschutz und Jugendförderung. Er kann diese Aufgabe einer privaten Trägerschaft übertragen
1250.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
t und Qualität führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden eine geeignete Fach- stelle für Jugendschutz und Jugendförderung. Er kann diese Aufgabe einer privaten Trägerschaft übertragen
1250.6 - Antrag von Anna Lustenberger-Seitz, Monika Barmet und Andrea Erni zur 2. Lesung
ERNI, STEINHAUSEN ZUR 2. LESUNG VOM 20. MAI 2005 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Anna Lustenberger- Seitz, Baar, Monika Barmet, Menzingen, und Andrea Erni, Steinhausen, zur 2. Lesung
1250.6a - Beilage
Zeitung letztes Jahr zu lesen war, ist es schon bitter, dass politische Überlegungen einen höheren Stellenwert haben sollen als die dentale Gesundheit der Jugend. Die weitere Reduktion der Prophylaxemassnahmen
1263.2 - Antwort des Regierungsrates
dieses Abstimmungsresultat als Signal für eine raschere Verwirklichung der Stadtkernentlastung. Sie stellen danach dem Regierungsrat vier Fragen. Der Kantonsrat hat die Interpellation an seiner Sitzung vom nötigenfalls angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, oder sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung mög- lich ist (siehe Art. 9 des Raumplanungsgesetzes vom 22.
1262.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Arbeitslast nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe innert angemessener Frist zu erfüllen. Die zwei Stellen sollen nicht ausge- schrieben sondern auf dem Berufungsweg besetzt werden. Die Justizprüfungs- kommission
1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auch gegen die Einführung der Mandatssteuer. 1) Stellungnahme Ferdinand Fessler, Chef Kantonales Steueramt Zürich, www.ref.ch, 15.01.2002 2) Stellungnahme Erwin Tanner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Alleinste- hende nicht vom Steueranteil befreit, der für Schulen aufgewendet wird. Die Landeskirchen stellen im Kanton Zug einen unverzichtbaren Teil des sozialen Netzes. Im Jahre 2003 unterstützten allein Familien und Alleinstehende auch nicht vom Steueranteil befreit, der für Schulen aufgewendet wird. Auch stellt die Kirchensteuer keinen Standortnachteil dar, da in sämtlichen Nachbarkantonen, namentlich auch

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