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1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Luftreinhaltung zu begünstigen. Nachhaltigkeit ist gewährleistet. Die Baudirektion hat im Jahr 2003 ihre Stelle für Controlling/Informatik damit beauf- tragt, den Vollzug des Kantonsratsbeschlusses zu überprüfen Entwicklung auf nationaler Ebene aufmerksam. Er bleibt kei- nesfalls untätig. Wie oben geschildert, stellt der Regierungsrat gemäss seinem Be- schluss vom 11. Juni 2002 gestützt auf das Einführungsgesetz
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1282.1 - Motionstext
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Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, den Stellen der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe soll auch im Kanton Zug die Integration von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert werden
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1280.8 - Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung zum EG Berufsbildung
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2. LESUNG ZUM EG BERUFSBILDUNG VOM 20. MAI 2005 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Silvan Hotz, Baar, zur 2. Lesung der Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010:
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1280.7 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung zum Sportgesetz
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ZUR 2. LESUNG ZUM SPORTGESETZ VOM 20. MAI 2005 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Fraktion zur 2. Lesung der Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis
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1280.6 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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GESETZ ÜBER AUSBILDUNGSBEITRÄGE VOM 20. MAI 2005 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Fraktion zur 2. Lesung der Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis
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1288.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auch gegen die Einführung der Mandatssteuer. 1) Stellungnahme Ferdinand Fessler, Chef Kantonales Steueramt Zürich, www.ref.ch, 15.01.2002 2) Stellungnahme Erwin Tanner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Alleinste- hende nicht vom Steueranteil befreit, der für Schulen aufgewendet wird. Die Landeskirchen stellen im Kanton Zug einen unverzichtbaren Teil des sozialen Netzes. Im Jahre 2003 unterstützten allein Familien und Alleinstehende auch nicht vom Steueranteil befreit, der für Schulen aufgewendet wird. Auch stellt die Kirchensteuer keinen Standortnachteil dar, da in sämtlichen Nachbarkantonen, namentlich auch
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1287.1 - Motionstext
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zum Gemeinderat der Stadt Zürich, dass die Wahlkreiseinteilung zu ändern sei. Das Bundesgericht stellte fest, dass ein Wahlkreissystem verfas- sungswidrig sein kann, wenn die Grösse der einzelnen Wahlkreise (Laufnummer 11609) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND ERSTELLUNG EINES RECHTSGUTACHTENS FÜR DIE FEST- STELLUNG DER VERFASSUNGSKONFORMITÄT DER UNTERSCHIEDLICHEN GRÖSSE DER WAHLKREISE IM KANTON ZUG VOM 23. NOVEMBER
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1290.1 - Motionstext
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-qualitäten vernachlässigt werden. Damit alle wichtigen Aspekte der Standortqualität eine gleichwertige Stellung wie die fiskalischen Aspekte erhalten, erachten wir es als notwendig, dass der Kanton Zug über ein
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1297.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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gearbeitet wird. Der Kanton Luzern schätzt den ungefähren 6 1297.3 - 11730 Mehraufwand auf 6.4 Stellen (diese Zahl betrifft vorwiegend die Gerichte). Umge- rechnet auf den Kanton Zug ergeben sich ca.
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1297.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dieser Vorlage eine konkrete Stellungnahme zu Handen des Kantonsrates abzugeben. Die eJPK erwähnt auf Seite 6 oben, dass der Kanton Luzern den ungefähren Mehr- aufwand auf 6.4 Stellen schätze und dass diese Die Stawiko hält ausdrücklich fest, dass zurzeit bei den Gerichten und bei der Polizei keine neuen Stellen im Zusammenhang mit dieser Vorlage geschaffen werden. Allfällige spätere Begehren für Personalau finanziellen und/oder personellen Konsequenzen». Auch die erweiterte Justizprüfungskommission (eJPK) stellt auf Seite 2 ihres Berichtes fest, dass die vorgeschlagene Revision der kantonalen Gesetze voraussichtlich