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1235.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
se Mehrkosten von 7.034 Mio. Franken entstanden. 14 1235.1/1173.3/1191.4 - 11484 Vorausblickend stellen wir fest, dass der Vorstand im Jahr 2004 den Zinssatz zwar auf 3.25% gesenkt hat, während der Bund 2 Bericht der Finanzkontrolle zur Revision der Staatsrechnung 2003 Die Prüfung der Staatsrechnung stellt eine Kernaufgabe der Kantonalen Finanz- kontrolle dar. Während des Jahres werden Amtsrevisionen (Reserven) hat um rund 14 Mio. auf 117.9 Mio. Franken zugenommen. Dieses gebundene Eigen- kapital stellt zwar auch Eigenkapital dar, kann jedoch nicht zur direkten Deckung von Aufwandüberschüssen verwendet
1236.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Inzwischen wurden befristete Stellen teilweise verlängert bzw. wird eine Stelle unbefristet weitergeführt. Die Orga- nisation sowie das Klima unter den Richtern Hodel, Andreas Huwyler, Flavio Roos: Obergericht und Kantonsgericht) mit den Vorstehern und Stellvertretern das Berichtsjahr anlässlich einer Visitation besprochen. 1. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN In anwaltschaft ist weiterhin hoch, weshalb die zunächst befristet bewilligte Substituten- stelle in eine unbefristete Stelle umgewandelt wurde. 5. STRAFGERICHT Angesichts der Tatsache, dass im laufenden Jahr
1238.1 - Motionstext
Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid verant- wortlich sind. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss Ge- meindegesetz § 59 Abs. 1 Ziff. 2 die Sicherstellung der
1252.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
in der Detailberatung einge- gangen ist (Ziff. 3). 2. Eintretensdebatte In der Eintretensdebatte stellte die Kommission fest, dass die Vorlage in den stritti- gen Punkten angepasst worden ist. Während die vorge- sehenen Budget massgeblich reduziert. Dies konnte vor allem durch den Verzicht auf die geplante Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bzw. einer wissenschaftli- chen Mitarbeiterin und durch Beiträge
1252.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
gestützt auf die Vorgaben des Leistungsauftrags die Jahres- ziele und das Budget. c) Er legt den Stellenplan fest und wählt das Personal. d) Er überwacht die Erfüllung des Leistungsauftrages und erstattet
1252.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2005
gestützt auf die Vorgaben des Leistungsauftrags die Jahres- ziele und das Budget. c) Er legt den Stellenplan fest und wählt das Personal. d) Er überwacht die Erfüllung des Leistungsauftrages und erstattet
1252.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
gestützt auf die Vorgaben des Leistungsauftrags die Jahres- ziele und das Budget. c) Er legt den Stellenplan fest und wählt das Personal. d) Er überwacht die Erfüllung des Leistungsauftrages und erstattet
1252.03 - Antrag des Regierungsrates
gestützt auf die Vorgaben des Leistungsauftrags die Jahres- ziele und das Budget. c) Er legt den Stellenplan fest und wählt das Personal. d) Er überwacht die Erfüllung des Leistungsauftrages und erstattet
1259.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
11547. Zusammenfassend heisst es, die Einwohnergemeinde Cham habe zum Generellen Projekt (Entwurf) Stellung nehmen können und bemerkt, dass der im kantonalen Richtplan festgesetz- te Wildtierkorridor fehle und für Raumplanung sowie die vom Kanton mit Natur- und Heimatschutz und Archäologie betrauten Stellen zum Generellen Projekt verlauten lassen. Eine 4 1259.2 - 11620 Genehmigung kommt erst dann in Frage Zuständigkeit des Bundes bzw. des Regierungsrates, teils wiederholen sie nur geltendes Recht. Somit stellen wir den A n t r a g : Die Motion betreffend Unterstützung der Planung der Verzweigung Blegi im Na-
1261.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bericht und Antrag vom 4. Mai 2004 (Vorlage Nr. 1173.2/1191.3 - 11474) zu Ziff. 4 der Motion wie folgt Stellung genommen: "Der Regierungsrat hat Verständnis für dieses Begehren. Zurzeit besteht keine der- artige beanstandet. Sie ist zu übernehmen. Es ist neu eine übergangsrechtliche Bestimmung vorzusehen. Es stellt sich die Frage, ab wann die Frist von drei Jahren bei bereits erheblich erklärten Motionen und Postulaten

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