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1300.05 - Anträge der vorberatenden Kommission, Hauptvariante
Sonntag vor dem 31. Oktober die Wahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter und ihrer Stellvertretungen statt. 2 Nachwahlen finden in den Einwohnergemeinden am neunten und in den übrigen Gemeinden können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder deren Stellvertretung ausüben. Ein entsprechendes Begehren ist bis spätestens zum drittletzten Tag vor dem Abstimmungssonn- oder Stimmzettel ab und legt sie in die Urne. 4 Der Regierungsrat kann die Gemeinden ermächtigen, an Stelle der Stempelung ein gleichwertiges Verfahren der amtlichen Kennzeichnung zu verwenden. 3 § 10 Stimmabgabe:
1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
Sonntag vor dem 31. Oktober die Wahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter und ihrer Stellvertretungen statt. 2 Nachwahlen finden in den Einwohnergemeinden am neunten und in den übrigen Gemeinden können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder deren Stellvertretung ausüben. Ein entsprechendes Begehren ist bis spätestens zum drittletzten Tag vor dem Abstimmungssonn- oder Stimmzettel ab und legt sie in die Urne. 4 Der Regierungsrat kann die Gemeinden ermächtigen, an Stelle der Stempelung ein gleichwertiges Verfahren der amtlichen Kennzeichnung zu verwenden. 3 § 10 Stimmabgabe:
1300.02 - Antrag des Regierungsrates
Sonntag vor dem 31. Oktober die Wahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter und ihrer Stellvertretungen statt. 2 Nachwahlen finden in den Einwohnergemeinden am neunten und in den übrigen Gemeinden können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder deren Stellvertretung ausüben. Ein entsprechendes Begehren ist bis spätestens zum drittletzten Tag vor dem Abstimmungssonn- oder Stimmzettel ab und legt sie in die Urne. 4 Der Regierungsrat kann die Gemeinden ermächtigen, an Stelle der Stempelung ein gleichwertiges Verfahren der amtlichen Kennzeichnung zu verwenden. § 14 Stimmabgabe
1321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kultureinrichtungen und stellen sicher, dass die Beiträge der Geberkantone an die Staatskassen der Nehmerkantone auch wirklich den Kulturinstitutionen zugute kommen. Die Standortkantone stellen zudem sicher, dass kulturellen Grundinfrastruktur und Grundversorgung für die Grossregion Zürich-Zentralschweiz. Ihre Stellung darin ist einzigartig. Die Ausstrahlung ihrer pro- fessionellen künstlerischen Angebote und dem grundsätzlich Sache der Vertragsparteien. Ausgangslage für die Bestimmungen der finanziellen Beteiligung stellen die Vollkosten (Betriebs- und Infrastrukturaus- gaben) dar. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach
1320.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
es beste- hen Fahrplanentwürfe für die einzelnen Linien (Darstellung 2). Zug Anp. Abstell- & Stellwerkanlagen Arth-Goldau Oberwil Kreuzungs- station Chämleten 2. Perron Zythus 2. Perron Lindenpark bis Zug den Regierungsrat, sich für eine rasche Realisierung beider Streckenabschnitte bei den zuständigen Stellen einzusetzen. Die vorherge- henden Ausführungen belegen, dass sich der Regierungsrat und die Volkswirt- 5 Stadtbahnlinie S1 (Baar - Luzern) Der Streckenausbau zwischen Cham und Rotkreuz auf Doppelspur stellt das Herz- stück für Angebotsverbesserungen auf der S1 dar. Es hat sich gezeigt, dass mit dem Teilstück
1321.2 - Antrag des Regierungsrates
barung. Art. 7 Geschäftsstelle 1 Die Regierungen der Vereinbarungskantone bezeichnen die Geschäfts- stelle dieser Vereinbarung. 2 Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: – Information der Vereinbaru n der überregionalen Kultureinrichtungen in den Standortkan- tonen befreit. 3 Der Standortkanton stellt gegenüber den zahlungspflichtigen Kantonen sicher, dass die überregionalen Kultureinrichtungen die Kantonsanteile am Publikum der überregionalen Kul- tureinrichtungen. Art. 12 Zahlung 1 Der Standortkanton stellt jedem zahlungspflichtigen Kanton jährlich Rechnung. 2 Die Abgeltung ist am 30. September fällig.
1321.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
unterstrichen. Den in dieser Vorlage betroffenen Kulturinstitutionen kommt in der Tat ein sehr hoher Stellenwert zu. Regierungsrat Michel weist darauf hin, dass gerade diese Institutionen von Zugerinnen und Zugern
1332.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mit welcher der neue Direktor seine Aufgabe angeht. Es wird begrüsst, dass vermehrt Sonderaus- stellungen stattfinden sollen und dass ein modernes Museumskonzept erarbeitet und umgesetzt werden soll. Wir
1334.5 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
11713/14) ersuchte der Regierungsrat um einen Objektkredit von 280'000 Franken inkl. MwSt für die Er- stellung von zwei Fahrzeugunterständen für insgesamt 13 Fahrzeuge des Zivilschut- zes im Zivilschutz-Aus
2223.2 - Antwort des Regierungsrates
2007 erlassen. Die besonde- re Förderung hat in den gemeindlichen Schulen generell einen hohen Stellenwert und wird im Rahmen des Möglichen integrativ ausgestaltet. Der Ressourceneinsatz für das sonderpädago- beruflichen Grundbildung auf besondere Massnah- men und Rahmenbedingungen angewiesen seien. Hier stellen die Mitarbeitenden des Amtes für Berufsberatung BIZ fest, diese seien früher beim Übertritt in die ab. Lehrpersonen sind heute daher mehr denn je gefordert, sich den komplexen Herausforderungen zu stellen und im Rahmen ihres Berufsau f- trags den damit notwendigen Aufwand zu leisten und die adäquaten

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