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2111.1 - Interpellationstext
Zusatzaufwand leistbar innerhalb des dafür gedachten Zeitgefässes? Seite 2/2 2111.1 - 13984 5. Wie stellt man sicher, dass der administrative Aufwand für die Lehrpersonen zu bewäl- tigen bleibt, damit l
2112.2 - Antrag des Regierungsrats
des Direktionsvorstehers ist die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär verpflichtet, dem stellvertretenden Mitglied des Regierungsrates unverzüg- lich die nötigen Informationen weiterzugeben. II. Diese
2117.5 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
kantonalen Verwaltung Baudirektor Heinz Tännler, Kantonsplaner René Hutter, und Paul Baumgartner, stellvertretender Generalsekretär der Bau- direktion, teil. Bei der Vorstellung der Richtplananpassung Doppelspurinsel in Zweifel gezogen wird, wollten die Mitglieder der Raumplanungs- kommission von den zuständigen Stellen in Erfahrung bringen, ob es Alternativen zur Doppel- Seite 2/6 2117.5 - 14068 spurinsel Walchwil
2118.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
Prüfung dieser Entscheide volle Kognition, d.h. es hat sowohl den Sachverhalt wie auch die sich stellenden Rechtsfragen inklusive die Anwendung des Ermes- sens uneingeschränkt zu prüfen. Somit sind nicht ohne dass dabei das ganze Gericht bemüht werden muss. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen stellen wir Ihnen den Antrag, der Teilrevision der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts vom 31. Januar
2118.2 - Antrag des Verwaltungsgerichts
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts Änderung vom 31. Januar 2012 Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug gestützt auf § 56 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 1. April 19761) beschliess
2124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorhandenen bzw. anfal- lenden Informationen müssen durchgängig und ohne Medienbruch den relevanten Stellen stu- fen- und organisationsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Weiter ist es wichtig, dass die Möglichkeit, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die gesetzlichen Rah- menbedingungen stellen grundsätzlich sicher, dass Monopol-Lieferanten vermieden werden. Doch sind bei sicherheitsrelevanten Wildwuchs in diesem Bereich verhindert und die moderne Ausrüstung der Blaulichtorganisationen s icherge- stellt werden. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: In Kürze 1 1. Einleitung 2 2. Ist-Situation im Kanton
2127.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Vorlage Nr. 2108.1 - 13974) zeigt den Willen des Regierungsrates, der Gemeindeautonomie einen hohen Stellenwert einzuräumen. Eines der wichtigsten Revisi- onsziele ist die Stärkung der Organisationsautonomie zu erklären, zehn beantragen Nichterheblicherklärung. Zu den Vernehmlassungen wird im Folgenden Stellung genommen. Wir unterbreiten Ihnen zur Motion folgenden Bericht: 1. In Kürze 2. Das Motionsbegehren und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt". Art. 51 BV stellt vier Anforderungen an die kantonalen Rechts- ordnungen auf: Eine geschriebene Verfassung (1), auf
2125.2 - Antwort des Regierungsrates
die Lernzielerreichung ihrer Klasse fest- stellen und einzelne Schülerinnen und Schüler gezielt fördern können. Dem gleichen Zweck dient auch der Stellwerktest auf der Oberstufe. Der Kanton Zug hat zudem
2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Hünenberg Menzingen Neuheim Oberägeri Risch Steinhausen Unterägeri Walchwil Zug Ein positiver Wert stellt ein Nettovermögen und ein negativer Wert eine Nettoschuld pro Einwohner dar. Die roten Punkte zeigen Umrechnungsfaktors bestimmt die Stärke der Auswirkung dieser Variante. Der gewählte Umrechnungsfaktor stellt eine Schätzung dar und lässt sich empirisch nur schwer definieren. Eine pauschale Aussage zu den Durchschnitt über alle Gemeinden (entspricht der Obergrenze der neutralen Bandbreite) aufsummiert. Dies stellt das gesamte verfügbare Volumen an möglichen Ausgleichszahlungen dar. Aus der benötigten Ausgleichssumme
2139.2 - Antwort des Regierungsrates
gewachsenem Terrain erfolgen? Sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch die Stellungnahmen der kantonalen Amts- stellen und der kantonalen Natur- und Landschaftskommission attestieren dem Golfplatzprojekt den Boden umfassend. Da es sich um ein grenzüberschreitendes Projekt handelt, wurden auch die Stellungnahmen und An- forderungen an den Bodenschutz zwischen den beiden Kantonen Zürich und Zug koordiniert durch Golfplätze bean- spruchte FFF nach wie vor zu den Fruchtfolgeflächen zu zählen sind. Danach stellt die Interpel- lantin 10 Fragen. Frage 1 Erfüllt der Kanton Zug zum aktuellen Zeitpunkt die vom Bund

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