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2140.1 - Interpellationstext
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die Beratung des AIO aus Sicht der Regierung erfolgreich? 4 Gemäss § 16 der Informatikverordnung stellt die Projektleitung das Projekt-Controlling gemäss Vorgaben des AIO sicher. Wie sehen die Vorgaben
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2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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wenn der Kanton Zug ein bundesgerichtliches Urteil vollziehen muss. Der Nichtvollzug von Urteilen stellt nach den in der Schweiz geltenden Vorstellungen ein absolutes No-Go dar. Ziviler Unge- horsam sollte
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2170.05b - Beilage 2
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Staatskanzlei innert sieben Tagen mit, auf welches Amt sie verzichtet. Unterlässt sie diese Mitteilung, stellt der Kantonsrat ihre Nichtwählbarkeit fest. § 41 Unvereinbarkeit Abs. 1 und 2 unverändert. Wahl- und spätestens an die- sem Tag um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintref- fen. § 69 Beschwerdeentscheid Stellt der Regierungsrat auf Beschwerde hin oder von Amtes wegen Unregelmässigkeiten fest, so trifft er Er kann auch die Nachprüfung der Resultate anordnen. § 69 Beschwerdeentscheid und Nachzählung 1 Stellt der Regierungsrat auf Beschwerde hin oder von Amtes wegen Unregelmässigkeiten fest, so trifft er
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2170.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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diesem Tag um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen. § 69 Beschwerdeentscheid und Nachzählung 1 Stellt der Regierungsrat auf Beschwerde hin oder von Amtes wegen Unregelmässigkeiten fest, so trifft er
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2170.04 - Antrag des Regierungsrates
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diesem Tag um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen. § 69 Beschwerdeentscheid und Nachzählung 1 Stellt der Regierungsrat auf Beschwerde hin oder von Amtes wegen Unregelmässigkeiten fest, so trifft er
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2186.1b - Beilage 1
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Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung. Mit Blick auf die Rechtsanwendung soll aber an dieser Stelle festgehalten werden, dass auch Rauchpetarden zu den pyrotechnischen Gegenständen im Sinne dieses Schutz der Anonymität. Die gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen von Fussball- und Eishockeyspielen stellen für die Polizei eine grosse Belastung dar. Sie muss bei vielen Spielen mit Grossaufgeboten präsent Sportver- anstaltungen Gewalttätige Ausschreitungen, wie sie an sportlichen Anlässen vorkommen, stellen eine Beein- trächtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Gefährdet sind klassische P
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2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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worden war, äusserte sich der Regierungsrat positiv zum Entwurf des geänderten Konkordats, aber stellte in seiner Antwort zuhanden der KKJPD vom 10. Januar 2012 einige Änderungsanträge. Die wesentlichen Sportveranstaltungen. Die gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen von Fussball- und Eishockeyspielen stellen für die Polizeikräfte in der ganzen Schweiz eine grosse Belastung dar. Jedes Wochenende sind im Veranstalter zu finden. Auch wenn dieser Ansatz in Bezug auf einzelne Bereiche durchaus erfolgreich war, stellt die KKJPD heute fest, dass sich die Situation nicht nachhaltig verbessern liess. In den letzten Monaten
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2186.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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korrekt im Rahmen des zweistufigen Verfahrens zu einer Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage der KKJPD eingeladen. Die Konkordatskommission stellte dabei folgende Anträge: ▪ Weitergehende Erläuterungen führte Frau Rita Weiss. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Stellungnahme der Konkordatskommission im Vernehmlassungsverfahren 4. Auswirkungen der Konkordatsänderungen wird auf den Bericht und An- trag des Regierungsrates verwiesen. Seite 4/10 2186.4 - 14223 3. Stellungnahme der Konkordatskommission im Vernehmlassungsverfahren Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde
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2186.1c - Beilage 2
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ge Person aus wichtigen und belegbaren Gründen nicht nach Artikel 6 Absatz 2 bei der zuständigen Stelle (Meldestelle) melden, so hat sie die Meldestelle unverzüglich und unter Bekanntgabe des Aufenthaltsortes
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2185.2 - Antwort des Regierungsrates
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en, wie insbesondere Algerien, zur Rückübernahme der Be- troffenen. Besondere Herausforderungen stellen sich bei den Unterbringungsmöglichkeiten und bei der wiederholten Straffälligkeit von einzelnen nicht