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2116.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Polizeiinformatik in der Schweiz, unterzeichnet am 10. No- vember 2011. Kein Einspruch erhoben Die Stellungnahme der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspracheverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden Mitglied der ZUPO als Vertretung des Zentralschweizer Polizei- konkordats in die Konkordatskommission stellen wolle. Die Prüfung der Frage, ob ausschliesslich Sicherheitsdienstleistende tätig sind, die auch
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2116.2 - Antrag des Regierungsrates
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tung nicht praktika- bel ist oder wenn dadurch ihre Sicherheit gefährdet wird. Sicherheitsange- stellte und Sicherheitsunternehmen gewährleisten für solche Fälle, dass die Angestellten einfach und zuverlässig ngen erbracht werden. 2 Zur Prüfung der Eignung nach Art. 5 Abs. 1 Bst. e erteilen die Polizei- stellen der Konkordatskantone den Bewilligungsbehörden Auskunft über die Daten, die sie über die gesuchstellende
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2141.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein Wirksamkeitsbericht erstellt wird. Die vom Interpellanten gestellten Fragen könnten nach Er- stellung des Wirksamkeitsberichts beantwortet werden. Per 1. Januar 2008 ist das neue Gesetz über den direkten 28. August 2013 nahmen die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der Zu- ger Gemeinden Stellung zum Ergebnis der zweiten Lesung im Regierungsrat vom 20. August 2013. Sie betonten nach wie vor beim nationalen Finanzausgleich (NFA) die Ein- führung einer Obergrenze für die Geberkantone. Wir stellen deshalb im Folgenden die unte r- schiedliche Funktionsweise von innerkantonalem und interkantonalem
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2143.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Engelberger Benediktinerpaters Urs Egli zurück. Als Leiter der Missionsstation Otélé im Süden Kameruns stellte er fest, dass die weitver- breiteten Infektionskrankheiten auf das unsaubere Wasser zurückzuführen Regierungsrates vom 1. Mai 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir stellen Ihnen im Folgenden Antrag auf Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung 2011. Wir ma. Aus Eigeninitiative haben die Frauen eines Dorfes bereits damit begonnen, verbesserte Koch- stellen zu produzieren und diese auf dem Markt der nächsten Stadt zu verkaufen. Das Budget des Wiederbew
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2142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wortung der Interpellation im jetzigen Zeitpunkt würde der Regierungsrat teils direkt teils indi- rekt Stellung zum Beschwerdegegenstand nehmen. Durch die Interpellationsbeantwortung wä- re er für die Beschw Fristerstreckung für bereits erheblich erklärte Motionen und Postulate 1. Wicky Vreni betreffend Stellung der Musikschulen im Schulgesetz (Ergänzung und An- passung von § 19 SchulG) vom 15. Dezember 2006 für Bildung und Kultur hat in Zusammenarbeit mit einer Vertretung der zugerischen Musikschulen die Stellung der Musikschulen im Schulgesetz inhaltlich bearbei- tet. Sie wird dem Kantonsrat zusammen mit einer
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2161.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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und unabhängig voneinander darüber entscheiden, ob und allenfalls wo sie Kreuze aufhängen. Die Stellungnahmen der drei Behörden werden daher in dieser Vorlage separat aufgeführt. Der Regierungsrat belässt Postulat an das Obergericht bezüglich Kreuz oder Kruzifix im Obergerichtssaal und zur allgemeinen Stellungnahme an den Regierungsrat zu überweisen" (Protokoll Seite 1057). Einbezug des Verwaltungsgerichtes: Sit- zung den unbestrittenen Antrag gestellt, dass "auch der Regierungsrat dazu in allgemeiner Form Stellung nimmt, wie er dazu stehen würde, wenn es sich nicht um das Obergericht, son- dern um ein anderes
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2160.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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wehrt sei, dem Ersuchen um Berichterstattung und Akteneinsicht nachzukommen. Die JPK möchte an dieser Stelle festhalten, dass nach ihrer Ansicht ein Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen die Ombudsperson ein ts sind. Es sei hier aber erwähnt, dass die Kommission ihrer Aufsichtspflicht nachkam und fest- stellen konnte, dass die Arbeitsabläufe im VBD reibungslos funktionieren und die Geschäfts- kontrolle insb Beschwerdefüh- rer schliesslich doch noch in die Akteneinsicht einwilligte. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen mit Bezug auf die Unabhängigkeit der Ombudsstelle. Es ist festzulegen, welche Rechts
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2168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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toren. Der Kanton Zug konnte im Rahmen der Erarbeitung der HSFV im Herbst 2010 zu den Eckwerten Stellung nehmen (RRB vom 30. November 2010). Der Regierungsrat war damals im Grundsatz mit der Stossrichtung
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2168.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Observationseinheiten der Kantonspolizei Schwyz und der Zuger Polizei. Kein Einspruch erhoben Die Stellungnahme der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspracheverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden ung der Bildungsgänge sichergestellt ist und einheitlich vollzogen wird. Als Wirtschaftsstandort stellt sich für den Kanton Zug die Frage, ob der Beitritt zu einem Kon- kordat die Konkurrenzfähigkeit der
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2168.2 - Antrag des Regierungsrates
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Frist von zwei Jahren je- weils auf den 30. September durch schriftliche Erklärung an die Geschäfts- stelle gekündigt werden, erstmals jedoch nach fünf Beitrittsjahren. Art. 18 Weiterdauer der Verpflichtungen