-
2194.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Ange- stellten vom 27. Oktober 19601). II. Keine Fremdänderungen. III. Keine Fremdaufhebungen. IV. Diese Änderung nicht gegen die Sorgfalts- und Interessenwah- rungspflicht und darf deswegen in der beruflichen Stellung nicht benachtei- ligt werden. 3 Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verstossen gegen die Treuepflicht ihnen in Ausübung ihrer berufli- chen Tätigkeit bekannt werden, nach Absprache mit der vorgesetzten Stelle der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit allen sachdienlichen Angaben anzei- gen. Vorbehalten bleiben
-
2194.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Januar 2014
-
insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Ange- stellten vom 27. Oktober 19601). II. Keine Fremdänderungen. III. Keine Fremdaufhebungen. IV. Diese Änderung nicht gegen die Sorgfalts- und Interessenwah- rungspflicht und darf deswegen in der beruflichen Stellung nicht benachtei- ligt werden. 3 Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verstossen gegen die Treuepflicht ihnen in Ausübung ihrer berufli- chen Tätigkeit bekannt werden, nach Absprache mit der vorgesetzten Stelle der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit allen sachdienlichen Angaben anzei- gen. Vorbehalten bleiben
-
2216.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
rechtli- che und praktische Gründe entgegen. 4. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen stellen wir Ihnen den Antrag, die Motion von Vreni Wicky und Andreas Hausheer betreffend zu viel bezahlte
-
2216.1 - Motionstext
-
ausstehenden Fr. 1,661 Mio. zu sistieren seien. Begründung: 1996 wurde das neue KVG eingeführt. Ende 2012 stellt das Bundesamt für Gesundheit fest, dass über all die Jahre falsch berechnet worden ist. Das BAG hat
-
2055.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Version 6 der Applikation ist am 23. Mai 2011 abge- laufen. Die Stawiko erwartet mit Interesse die Stellungnahme des Regierungsrates zur Interpel- lation von Georg Helfenstein betreffend Informatiksysteme der für Informatik und Organisation (AIO) zu tätigen. Da wir diese Forderungen nicht zum ersten Mal stellen behält sich die Stawiko vor, die Regie- rung mit einer Motion zu beauftragen, sofern unsere Anliegen dafür eine stra- tegische Leitlinie festgesetzt hat. 7. Detailberatung Bilanz (Seiten 243–246) Wir stellen fest, dass die Position 1011 (Kontokorrente) auf der Aktivseite jetzt keinen Negativ- Saldo mehr
-
2052.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Vorlage Nr. 2052.2 Laufnummer 13934 Interpellation der SP-Fraktion betreffend «Zug schweizweit auf den hinteren Rängen beim frei verfügbaren Einkommen» (Vorlage Nr. 2052.1 - 13791) Antwort des Regieru
-
2051.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Anschlies- send entwickelt und bewertet Ernst & Young mögliche Verbesserungsmassnahmen (inkl. Dar- stellen der Vor- und Nachteile, Simulation der Auswirkungen). Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden der
-
2050.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
die Kommission sechs Emp- fehlungen abgegeben, zu denen die Stawiko in Ziff. 5 dieses Berichtes Stellung nimmt. 3. Detailberatung Zu § 1 beantragt die vorberatende Kommission für Hochbauten, den Proje Miete/Eigentum um einen Drittvergleich zu ermöglichen. In den Ziff. 5.1 bis 5.6 nimmt die Stawiko Stellung zu den Empfehlungen der Kommission für Hochbauten. Wir wollen diese jedoch als Aufträge an den informieren, damit wir die finanzielle Situation des Kantons beurteilen kön- nen. Wir halten an dieser Stelle fest, dass wir selbstverständlich über alle zu erwartenden Fi- nanzierungen zu informieren sind,
-
2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
ebenfalls über die Stadtbahnhaltestelle Chollermüli erschlossen. Das bestehende ÖV-Fahrtenangebot stellt sich wie folgt dar: − Linie 4 (Inwil – Zug – Cham) mit vier Fahrtenpaaren pro Stunde − Linie 6 (Zug werden zeitgleich im Projekt "Bustrassee Unterführung Sumpf" geschaffen. Das neue ÖV-Fahrtenangebot stellt sich wie folgt dar: Die drei Buslinien 4, 6 und 8 werden mit vier Fahrtenpaaren pro Stunde betrieben grossen bestehenden Sammelkanäle muss die SABA aufwändig fundiert und in entsprechender Tiefe er- stellt werden. Die neue SABA wird zudem auch das Strassenabwasser des Knotens Alpenblick reinigen. Das
-
2058.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Der Kan- ton Zug sei mit 0,8 % an der Axpo beteiligt und stelle im Turnus mit dem Kanton Glarus einen Verwaltungsrat. Die Interpellanten stellen danach zwei Fragen, die in sich aufgefächert sind. Wir schildern Dezember 2010 hat die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit zu diesem Gutachten des ENSI Stellung genommen (wie auch zu jenen für zwei weitere Ersatzkernkraftwerke). Die Eidgenössische Kommission Bundesbehörden. 2. Sorge tragen zur Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung durch die Axpo. 3. Weichen stellen für eine Versorgungssicherheit der Stromversorgung der Kantone durch Axpo. 4. Vorsorge leisten für