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2068.7 - Antrag von Ivo Hunn zur 2. Lesung
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Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Ivo Hunn zur 2. Lesung des Ge- setzes über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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2072.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 22. August 2011 ihre Stellungnahme einreichen. Angeschrie- ben wurden die im Kantonsrat vertretenen Parteien und der Zuger Bauernverband. Insgesamt gingen fünf Stellungnahmen ein. Die politischen Parteien in Zusammenhang mit tierärztlich zu behandelnden Sofortreaktionen entschädigen zu können. Aborte stellen einen wirtschaftlichen Verlust dar. Nebenwirkungen wie Schwellungen und Nes- selfieber können in effektiver Aufwand 180'000 180'000 180'000 6. effektiver Ertrag 9. Antrag Gestützt auf diesen Bericht stellen wir folgenden Antrag: Auf die Vorlage Nr. 2072.2 - 13865 sei einzutreten und es sei ihr zuzustimmen
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2072.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Kommissionsmitglied stellte den Antrag, dass die Tierhaltenden sich am jährlichen Kan- tonsbeitrag von Fr. 180'000.-- zur Fondsäufnung hälftig beteiligen sollen. Das gleiche Mitglied stellte zusätzlich einen oben erwähnte Vorlage (Nr. 2072.1/.2 - 13864/65) am 28. November 2011 beraten. Namens der Regierung stellte RR Joachim Eder die Vorlage vor. Für ergänzende Auskünfte stand Gabriel Schwegler, wissenschaftlicher Eintretensdebatte 2 4. Detailberatung 3 5. Schlussabstimmung 4 6. Antrag 4 1. In Kürze Die Tiergesundheit stellt eine unverzichtbare Voraussetzung für einwandfreie Lebensmittel tie- rischer Herkunft und somit für
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2074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die Volkswirtschaftsdirek- tion hat diese Absichtserklärung am 3. Januar 2010 unterzeichnet. Darin stellen alle Kantone in Aussicht, den zuständigen Organen einen Antrag für eine anteilige Vorfinanzierung = Zinsertrag, der dem Kanton bei einem kalkulatorischen Zins von 1 % p.a. entgeht. 6. Antrag Wir stellen Ihnen den Antrag, auf die Vorlage Nr. 2074.2 - 13869 einzutreten und ihr zuzustim- men. Zug, 6. September egion Zürich zusammen mit den anderen Nachbarkantonen Zürichs. Die Durchmesserlinie Zürich (DML) stellt eine zentrale Infrastruktur im öffentlichen Verkehr der Metropolitanregion Zürich dar und soll f
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2074.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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el 2019 sind teilweise noch offen. a. Problematische Finanzierung Die Finanzierung des Vorhabens stellt den Bund vor grosse Herausforderungen. Sein Finanzie- rungsanteil für Fernverkehr und Regionalverkehr
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2074.5b - Beilage 2: Revisionsbericht 101-2020 (Bahnprojekte)
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Finanzkontrolle Bericht Nr. 101 - 2020 18. November 2020 Postfach, 6301 Zug T 041 728 36 06, info.fiko@zg.ch www.zg.ch/finanzkontrolle REVISIONSBERICHT Baudirektion Amt für Raum und Verkehr (3081) Prü
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2074.5a - Beilage 1: Revisionsbericht 42-2018 (Durchmesserlinie)
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Finanzkontrolle Bericht Nr. 42-2018 30: M^ 2018' REVISIONSBERICHT Volkswirtschaftsdirektion Amt für öffentlichen Verkehr (2035) Prüfung Kredit-Schlussabrechnung Projekt: Darlehen Vorfinanzierung Durch
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2074.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(Rahmenkredit und Darlehen DML Zürich) geprüft. In ihrem Bericht Nr. 42-2018 vom 30. Mai 2018 (Beilage) stellt die Finanzkon- trolle fest, dass die Schlussrechnung des Darlehens DML Zürich ordnungsgemäss erstellt Jahre). 1855.7 / 2074.5 - 16527 Seite 3/3 Im Bericht Nr. 101-2020 vom 18. November 2020 (Beilage) stellt die Finanzkontrolle fest, dass auch die Schlussrechnung des Rahmenkredits für die Vorfinanzierung
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2077.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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103 EG ZGB nicht für notwendig und spricht sich gegen die ersatzlose Streichung aus. In seiner Stellungnahme vom 8. August 2011 zur Motion von Franz Hürlimann weist es darauf hin, dass das Fehlen einer ausgeübt werden könne. Das Rechtsmissbrauchsverbot in Art. 2 Abs. 2 ZGB verhindere dies. In seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2012 zur Motion von Kurt Balmer beschränkt sich das Obergericht auf eine "zivi Stadt Zug, geht auch sie auf die Änderungsanträge von Kurt Balmer zu den einzelnen Paragrafen ein und stellt kon- krete Anträge, auf die im Rahmen der Teilrevision des EG ZGB zurückgegriffen werden kann. 4
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2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ssystem zur Verfügung steht, das sich mit einem Solarkataster ergänzen liesse. Ein Solarkataster stell t ein Informationsinstrument und eine Ent- scheidungshilfe für Eigentümerinnen und Eigentümer dar gemeinsam mit den Kantonen zu erheben. Förderung erneuerbarer Energien Die Nutzung von Sonnenenergie stellt eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung des An- teils erneuerbarer Energien bei den Energieträgern Vorstoss von Daniel Stadlin bezweckt eine Fördermassnahme im Sinne von § 5 Abs. 3 Energiegesetz, stellt doch ein Solarkataster nichts anderes als ein Informations- instrument über erneuerbare Energien