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2079.2 - Antwort des Regierungsrates
2011. Letztlich hätte ein solcher für die Bevöl- kerung des Kantons keinen Vorteil gebracht. Er stellte dazu fest, ein Beitritt würde ohne Not den Handlungs- und Entscheidungsspielraum des Kantons Zug volkswirtschaftlicher oder anderweitiger Vorteil? Als Wirtschaftstandort wird er sich die Frage stellen müssen, ob der Beitritt zu einem Konkordat die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen mit Sitz im Kanton
2079.1 - Interpellationstext
Ereignis im Kanton Schwyz mit dem aufkündigen des Kulturlastenaus- gleichs gegenüber dem Kanton Luzern, stellen sich nun die folgenden Fragen: 1. Welche Konkordate hat der Regierungsrat per 30.9.2011 ratifiziert
2080.1a - Beilage
ein Mitglied des Kantonsgerichtes (Festsetzung des Wahltermins), beschliesst: 1. Der Regierungsrat stellt fest, dass für die auf den 27. November 2011 angesetzte Er- satzwahl eines Mitgliedes des Kanton
2084.1 - Interpellationstext
Wohnungen oder 10% aller Wohnungen im Kanton gewonnen wer- den. Seite 2/2 2084.1 - 13904 Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: 1. Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat und im speziellen die
2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Sicherheitsdirektion, erläuterte anschliessend d ie Vorlage im Detail. Die Kommissionsmitglieder stellten im Rahmen der Eintretensdebatte Fragen zu den Ausführungen von Regierungsrat Beat Villiger und rinzip geregelt ist und ob diese Protokolle öffentlich zugänglich sind. Elisabeth Heer Dietrich stellte die Ergebnisse an der Kommissionsitzung vom 10. Juni 2013 vor. Es zeigt sich ein heterogenes Bild ob einer Person, deren Personendaten von einem Zugangs- gesuch betroffen sind, eine Frist zur Stellungnahme angesetzt werden soll. Nimmt sie nicht i n- nert Frist Stellung, gilt ihre Zustimmung als verweigert
1456.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
225'000.--. Gemäss aufgeführter Praxis untersteht dieser nicht dem fakultativen Referen- dum. 6.2. Es stellt sich die nächstfolgende Frage, ob hier nicht die Aufwendungen der früheren Kantonsratsbeschlüsse
1456.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1456.3 (Laufnummer 12109) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRHAUS DER SCHWEIZ BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. JULI 20
1457.1 - Interpellationstext
tendiert der Regierungsrat aber dazu, den Abstimmungster- min auf den 11. März 2007 festzulegen. Dazu stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Hat der Regierungsrat den Abstimmungstermin für den 230
1460.2 - Antrag des Regierungsrates
Arbeitsexternats sowie des Wohn-und Arbeitsexternats; – Massnahmen für junge Erwachsene; k) die Stellungnahme zu Vorlagen oder Berichten des Bundes sowie zu inter- nationalen Verträgen oder Berichten int des Straf- und Massnahmenvollzugs, stellt dem Präsidium Antrag und vollzieht dessen Aufträge; b) nimmt Anträge der Fachkonferenzen auf und bearbeitet sie; c) stellt die Vernetzung unter den Konkordatsgremien durch die nach kantonalem Recht zuständigen Instan- zen, folgende Vollzugseinrichtungen bereit zu stellen und zu betreiben oder deren Aufgaben durch Leistungsverträge mit Dritten sicherzustellen: – Einrichtungen
1458.2 - Antwort des Regierungsrates
rungsrat als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zug damit zu befassen. Das Verwaltungsgericht stellte in Gutheissung der Beschwerde am 19. Dezem- ber 2000 (GVP 2000, S. 79 ff.) fest, dass der Hartplatz als Errichtung einer neuen ortsfesten Anlage. Gestützt auf einen Entscheid des Bundesge- richts stellte das Verwaltungsgericht fest, dass bei der vorliegenden Lärmprob- lematik der Ballhockeyanlage nicht Industrie- und Gewerbelärm ausging. Das Stadtbauamt hat in der Folge das Amt für Umweltschutz zur Stellungnahme eingeladen. In seinem Antwortschreiben hat das Amt für Umweltschutz im Jahre 2001 die Stadt auf

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