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1469.1 - Interpellationstext
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Interpellation, eine Verbesserung bei zukünftigen interkantonalen Polizeieinsätzen zu prüfen und stellen deshalb folgende Fragen: 1. Hatte der Regierungsrat des Kantons Zug im Detail Kenntnis über den Einsatz-
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1470.1 - Interpellationstext
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miteingeflossen, dass der Regierungsrat den Auftrag des Kantons- rates nicht mehr wahrnehmen will? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Meinung, dass er sich bis zum Schluss zum Wohl der Zuger Bevölkerung einsetzen Regierungsrat Kenntnis davon, dass dieselbe neue Leitung der NOK im Kanton Zürich erdverlegt wird? Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Ungleichbehandlung zweier Kantone? 4. Sollte es zu einem Enteig
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1468.1 - Interpellationstext
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wird via Menzingen letztlich als schneller Zubringer auf die Autobahn genutzt. Die Interpellanten stellen zur Verkehrssituation in Menzingen folgende Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat die Meinung der I
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1475.2 - Antwort des Regierungsrates
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Dabei dient Stellwerk im Gegensatz etwa zu den Checks der Privatwirtschaft nicht der Selektion, sondern ist ein adaptives Testverfahren3, das vom Kanton St. Gallen entwickelt wurde. Stellwerk bietet konkret Abstimmung, sondern auch eine Festlegung der Funktion, die der Leistungstest Stellwerk für den Kanton Zug übernehmen soll. So wie Stellwerk heute eingesetzt wird, wäre das Ziel des Einsatzes die Förderung der führt die Tests durch, korrigiert sie und lässt die Ergebnisse online auswerten. Stellwerk (www.stellwerk-check.ch) Stellwerk ist ebenfalls ein Produkt des Kantonalen Lehrmittelverlags St. Gallen und umfasst
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1473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Thema Jugendgewalt diskutiert wird. 2.5. Im Herbst 2006 führten der Polizeikommandant und der stellvertretende Leiter des (damaligen) Untersuchungsrichteramtes zusammen mit den Schulleitungen des Kantons bekämpfen. 2.3. Bereits im Jahr 2004 schuf und besetzte die Zuger Polizei zu Lasten anderer Aufgaben die Stelle einer Jugendbeauftragten. Die Jugendbeauftragte arbeitet sehr eng mit der Jugendanwaltschaft, den ausländischen Jugendlichen dieser Entwicklung zuwiderlaufen und einen Rückschritt darstellen. Zudem stellt sich bei der Landesverweisung von Jugendlichen stets die Frage, ob diese Massnahme nicht gegen G
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1475.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1475.1 (Laufnummer 12172) INTERPELLATION VON DANIEL BURCH BETREFFEND VERGLEICHBARKEIT SCHULISCHER LEISTUNGEN VOM 31. AUGUST 2006 Kantonsrat Daniel Burch, Risch, sowie eine Mitun
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1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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, 1998 ging die Klinik Liebfrauenhof in die heutige Andreas- Klinik Cham über, und anfangs 2000 stellte das Spital in Baar seinen Betrieb ein. Seit diesem Zeitpunkt werden im Kanton Zug nur mehr zwei Aufhebung. Am 13. April 2005 wies der Bundesrat die beiden Beschwerden der Klinik ab. Der Bundesrat stellte dabei fest, dass im Kanton Zug weder eine Versorgungslücke, noch Bedarf an zusätzlichen Betten bestehe; Zusatzkreditvorlage orientiert (29. August 2006: 1. Lesung der Kantonsratsvorlage im Regierungsrat; Stellungnahme des Kantonsspitals zur Vorlage bis 20. September 2006; 19. September 2006: Verabschiedung der
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1478.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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abgerechnet wurden und beantragt dem Kantonsrat, die Schlussabrechnungen zu genehmigen. IV. Antrag Wir stellen Ihnen den Antrag, die Schlussabrechnungen betreffend Projektierungs- und Objektkredite für den Neubau
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1478.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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so komplexen Bauvorhaben wie dem Zentralspital liegt dieser Ansatz eher noch darüber. Die Stawiko stellt fest, dass ein Betrag für Unvorhergesehenes von 16 bis 18 Mio. Franken unbedingt erforderlich gewesen
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1478.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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(Fiko) des Kantons Zug hat im Dezember 2005 eine erste Zwischenrevision durchgeführt. Die Fiko stellte damals fest, dass die Reserve für Unvorhergesehenes praktisch aufgebraucht sei und dass allenfalls Baudirektor Heinz Tännler stand uns für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Kurz zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar: Fr. 15'000'000 KRB vom 26. April 2001 (Projektierungskredit) Fr