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1377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Konkordatskommission bereits in der Phase vor der Beschlussfassung durch die Fachdirektorenkonferenz Stellung nehmen können. 6 1377.1 - 11840 3. Auswirkungen auf das kantonale Recht und auf den Kanton Zug 3 Wettkommis- sion konzentriert. Die Kommission prüft die Gesuche, erteilt die Zulassungsbewil- ligung und stellt sie den Kantonen zu. Die Kantone entscheiden, ob die Lotterie oder Wette auf ihrem Gebiet durchgeführt gesetzlicher Ver- pflichtungen verwendet werden dürfen. Bereits diese bundesrechtliche Vorschrift stellt nach herrschender schweizerischer Praxis für Zuwendungen aus dem Lotterie- fonds eine hinreichende
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1376.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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genommen, dass die finanziellen Auswirkungen der beiden Steuerpakete noch nicht eingerechnet sind. Wir stellen fest, dass die Aufwandseite unter Kontrolle ist und dass namentlich die strategischen Wachstumsraten
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1396.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Sozialhilfe auch bisher nur stichprobenweise durchge- führt werden. Die wenigen frei werdenden Stellenprozente werden durch längst überfällige Pendenzen aufgesogen. Die Verantwortlichen haben diese Situation präzisiert und ausge- baut. • Die Sanktionsmöglichkeiten werden verbessert. In 2 Kurzreferaten wird Stellung bezogen zur kritischen Grösse einer Bürger- bzw. Einwohnergemeinde im Bereich der Sozialhilfe und Status quo erachtet es die Kommission als wichtig zu klären, wie die Diskussion über die künftige Stellung der Bürgergemeinden weiter- geführt werden kann. Eine Zusammenlegung der Aufgaben im Sozialbereich
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1397.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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g der Stipendienberatungs- stelle in Stipendienstelle zu ändern (§ 14). Dabei geht es nicht in erster Linie um eine Anpassung an die Bezeichnungen der entsprechenden Stellen und Ämter anderer Kantone, vom Regierungsrat auf Amtsdauer gewählte Stipendienkommission auf Antrag der Stipendienberatungs- stelle über jedes einzelne Gesuch. Bearbeitet werden die Gesuche vorgängig von der Stipendienberatungsstelle einzelnen Beiträge auch ohne Stipendien- kommission ausführen. Der Entscheid soll auf Antrag dieser Stelle dem Vorsteher der Direktion für Bildung und Kultur zustehen. Dies gilt demnach auch für Einspra-
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1396.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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welche der vorberatenden Kommission direkt eingereicht worden ist, ohne dass der Regierungsrat dazu Stellung nehmen konnte. Die Stawiko beantragt, diese Motion erheblich zu erklären und an den Regierungsrat
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1409.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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in der obigen Tabelle erwähnten Änderungen für die Jahre 2007–2012 neu beschlossen werden. Der Stellenzuwachs beträgt insgesamt 10.9 Personalstellen, was die Lohnsumme gemäss Beilage zum Bericht der erweiterten Abs. 3 Bst. a fallen die richterlichen Behörden und ihr Personal explizit nicht darunter. Diese Stellen sind vom Kantonsrat separat zu bewilligen. Für die Amtsperiode 2001–2006 sind folgende Beschlüsse
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1409.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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sehr haushälterisch war, indem das Verwaltungsgericht von sich aus das Justizpersonal von 7 auf 6 Stellen reduziert hat, als es nach Einführung des neuen allgemeinen Teils zum Sozialversicherungsrecht zumindest
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1410.1 - Interpellationstext
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bitten den Regierungsrat im Rahmen dieser Interpellation, eine solche Verbesserung zu prüfen und stellen deshalb folgende Fragen: 1. Ist der Regierungsrat bereit, die Busspuren wie in andern Städten teilweise
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1414.2 - Antwort des Regierungsrates
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auch die Auffassung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug wieder. Eingeflossen sind überdies Stellungnahmen von Seiten der gemeindlichen Baubehörden, die Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren führen keine Schwierig- keiten. Die mit der Instruktion von Verwaltungsbeschwerden in Bausachen befassten Stellen müssen jeweils von Amtes wegen prüfen, ob die vorzeitige Baufreigabe möglich ist. Diesem gesetzlichen egesetz enthält dazu in den allgemeinen Bestimmungen einen eigenen Abschnitt (§§ 22 ff. VRG). Es stellt 4 1386.2/1414.2 - 12073 fest, dass Verwaltungsbehörden für ihre Amtshandlungen Gebühren nach Tarif
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1416.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1416.1 (Laufnummer 11973) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND DIE VORGÄNGE IM ZUSAMMENHANG MIT DER KOSTENÜBERSCHREITUNG DER STRAFANSTALT VOM 6. MÄRZ 2006 Die CVP-Fraktion