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1414.1 - Interpellationstext
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nicht nur bei der Kosten- und Entschädigungspflicht, sondern viel gesamtheitlicher zu suchen sind, stellt die FDP- Fraktion in Ergänzung zur Interpellation Karl Rust folgende Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat
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1421.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und der fiskalischen Äquivalenz sinngemäss auch im innerkantonalen Verhältnis zu beachten. Art. 4 Stellung der kantonalen Parlamente 1 Die Kantonsregierungen sind verpflichtet, die kantonalen Parlamente Trägerkantonen haben gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen. Art. 14 Aufsicht 1 Die Trägerkantone stellen eine wirksame Aufsicht über die Führung und Verwaltung der gemeinsamen Trägerschaft sicher. 2 Sie klärungen und Änderungsgesuche zur Rahmenvereinbarung sind bei der KdK zu hinterlegen. 2 Die KdK stellt das Inkrafttreten und das Ausserkrafttreten der Rahmen- vereinbarung fest und führt ein allfälliges
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1421.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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und der fiskalischen Äquivalenz sinngemäss auch im innerkantonalen Verhältnis zu beachten. Art. 4 Stellung der kantonalen Parlamente 1 Die Kantonsregierungen sind verpflichtet, die kantonalen Parlamente Trägerkantonen haben gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen. Art. 14 Aufsicht 1 Die Trägerkantone stellen eine wirksame Aufsicht über die Führung und Verwaltung der gemeinsamen Trägerschaft sicher. 2 Sie klärungen und Änderungsgesuche zur Rahmenvereinbarung sind bei der KdK zu hinterlegen. 2 Die KdK stellt das Inkrafttreten und das Ausserkrafttreten der Rahmen- vereinbarung fest und führt ein allfälliges
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1423.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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HANS PETER SCHLUMPF, WERNER VILLIGER UND OTHMAR BIRRI BETREFFEND REORGANISATION UND RECHTLICHE STELLUNG DES STRASSENVERKEHRSAMTS DES KANTONS ZUG (VORLAGE NR. 1423.1 - 11984) BERICHT UND ANTRAG DES RE Birri sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner betreffend Reorganisa- tion und rechtliche Stellung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zug vom 20. März 2006 (Vorlage Nr. 1423.1 - 11984) im Sinne Praxis zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine flächendeckende Ein- führung nicht ausschliesse, stelle sich daher aktuell die politische Frage, ob es sinn- voll und klug sei, in dieser Phase der Prag
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1423.1 - Postulatstext
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HANS PETER SCHLUMPF, WERNER VILLIGER UND OTHMAR BIRRI BETREFFEND REORGANISATION UND RECHTLICHE STELLUNG DES STRASSENVERKEHRSAMTES DES KANTONS ZUG VOM 20. MÄRZ 2006 Die Kantonsräte Karl Rust, Zug, Hans einer diesbezüglichen Vorlage ans Parlament grundsätzlich Sache der Regierung ist. Die Postulanten stellen aber gleichzeitig fest, dass das Parlament mit grosser Mehr- heit und im Einklang mit der Regierung zu prüfen und bei positivem Er- gebnis eine flächendeckende Einführung nicht auszuschliessen. Es stellt sich daher aktuell die politische Frage, ob es sinnvoll und klug ist, in dieser Phase der Pragma
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1422.1 - Interpellationstext
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auf die weiteren Ausbaumög- lichkeiten. 2 1422.1 - 11983 Wir bitten den Regierungsrat um eine Stellungnahme zu folgenden Themenberei- chen: 1. Wie viele neue Mobilfunkantennen sind im Kantonsgebiet zwischen Sorgen in der Bevölkerung wahr und ernst? Inwiefern hat der Regierungsrat die zuständige kantonale Stelle instruiert, sich dieser Sorgen anzunehmen? 3. Mit dem Ausbau bestehender und der Entwicklung neuer sempfehlungen der beste- hende Spielraum zugunsten der betroffenen Bevölkerung ausgeschöpft? Wie stellt sich der Regierungsrat zu den mehrfach erhobenen Vorwürfen aus interessierten und fachlich glaubwürdigen
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1427.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zurückgestellt. Ein Halt der Züge der Zürcher S - Bahnlinie S21 (Zug - Thalwil - Zürich) an der Halte- stelle Neufeld ist aus Kapazitäts- und fahrplantechnischen Gründen ohne Verzicht auf andere Halte nicht
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1428.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gedämpft werden muss, weil sonst das System gefährdet würde. Die vorliegenden Gesetzesände- rungen stellen im Hinblick auf dieses Ziel eine nachvollziehbare und sozial verträg- liche Lösung dar. Die Entlastung
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1428.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1428.4 (Laufnummer 12096) ÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DER KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION V
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1427.1 - Postulatstext
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eine attraktivere Verbindung mit der Stadtbahn und damit dem öffent- lichen Verkehr zur Verfügung stellen und damit das Umsteigen auf die Bahn erleich- tern. Die Errichtung einer Park + Ride Anlage bei der