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1393.07 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Laufnummern 11890 - 93) an die Prioritätenliste im kantonalen Richtplan gehalten. Dem Richtplan folgend, stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat folgende Kreditanträge: 1. Rahmenkredit von 62.7 Mio. Franken für (Vorlage Nr. 1393.6, Laufnummer 11988). Da nur die Kammern B und C der ersten Priorität zugewiesen sind, stellt sich aufgrund des Antrages der Stras- senbaukommission unweigerlich die Frage, ob es mit dem kantonalen nur das Projekt "Tangente Neufeld" erwähnen, das noch mehrere politische Hürden durchlaufen muss. Stellt man bei der Prioritätenordnung nur auf den Baube- ginn ab, so wie das die Strassenbaukommission und
1407.2 - Antwort des Regierungsrates
getroffen wurden, na- mentlich im BLN-Gebiet Nr. 1309 Zugersee mit dem Schloss St. Andreas. Konkret stellt er sechs Fragen, die wir nachfolgend beantworten (siehe Vorlage Nr. 1407.1 - 11946). A. Vorbemerkungen
1406.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
in der obigen Tabelle erwähnten Änderungen für die Jahre 2007–2012 neu beschlossen werden. Der Stellenzuwachs beträgt insgesamt 10.9 Personalstellen, was die Lohnsumme gemäss Beilage zum Bericht der erweiterten Abs. 3 Bst. a fallen die richterlichen Behörden und ihr Personal explizit nicht darunter. Diese Stellen sind vom Kantonsrat separat zu bewilligen. Für die Amtsperiode 2001–2006 sind folgende Beschlüsse
1407.1 - Interpellationstext
realisiert werden, obwohl der Schlosspark St. Andreas eine einmalige Parkanlage an prominentester Stelle darstellt. Zusätzlich liegt die Schloss- halbinsel wiederum in einem BLN Gebiet (BLN 1309, Zugersee)
1406.3a - Beilage
Zusammenstellung Personalamt 14'393'096 voraussichtlicher Zuwachs per 2007/2008 (voraussehbare Stellen inkl. Richter und Jugendanwaltschaft) 934'656 voraussichtlicher weiterer Zuwachs bis 2012 (Handl
1411.2 - Antwort des Regierungsrates
liegen. 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Entwicklung der Personalsituation im Kunsthaus Zug seit 2003? Betrachtet er die hohe Personalfluktuation in diesem Zeitraum als normal? Wie stellt er sich zu hat dazu am 30. Mai 2005 in einem Schreiben an die Mitarbeitenden des Kunsthauses Zug wie folgt Stellung genommen: "(…) Das Kunst- haus hat eine rasante inhaltliche Entwicklung hinter sich. Wir sind zum Kunstgesellschaft" nicht wahr. Es ist Sache des Arbeitgebers, zu den an ihn gerichteten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wie in der Vorbemerkung dargelegt, obliegt der öffentlichen Hand keine Ar- beitgeber
1412.03b - Beilage 2
Beilage 2 Kommandant Durch Veranstalter zu erbringende bzw. zu vergütende Leistungen, wenn diese durch die Polizei erbracht werden Vorbemerkungen • Grundsätzlich sollen Veranstalter Leistungen selber
1412.01a - Beilage
auf öffentlichem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) Stand 2005 = 700 Stellenprozente VKD § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 § 28 Ziff. 1 Gerichtsorganisationsgesetz
1411.1 - Interpellationstext
für die Arbeitsbedingungen und den Umgang mit dem Personal. Ich stelle dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Entwicklung der Personalsituation ion eingereicht: Vor einigen Wochen hat eine Pressemitteilung einer Gruppe von ehemaligen Ange- stellten des Kunsthauses für Aufsehen gesorgt. In der Mitteilung wurden schwere Vorwürfe an die Adresse des Kunsthaus Zug seit 2003? Betrachtet er die hohe Personalfluktuation in die- sem Zeitraum als normal? Wie stellt er sich zu den diesbezüglichen schwer- wiegenden Vorwürfen, welche von acht ehemaligen Angestellten
1448.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 20. Februar 2007
zuständigen und die in den Kantonen mit der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens betrauten Stellen sorgen für die unverzügliche Übermittlung der Daten. 6 Bei Nachweis eines berechtigten Interesses zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen wird eine Kanzleigebühr erhoben. 8 Alle Eintragungen zu einer Person werden mit Vollendung des 70

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