Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8924 Inhalte gefunden
1448.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
zuständigen und die in den Kantonen mit der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens betrauten Stellen sorgen für die unverzügliche Übermittlung der Daten. 6 Bei Nachweis eines berechtigten Interesses zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen wird eine Kanzleigebühr erhoben. 8 Alle Eintragungen zu einer Person werden mit Vollendung des 70
1448.2 - Antrag des Regierungsrates
zuständigen und die in den Kantonen mit der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens betrauten Stellen sorgen für die unverzügliche Übermittlung der Daten. 6 Bei Nachweis eines berechtigten Interesses zuständigen Behörden erteilt. 7 Für die Erteilung von Auskünften an Private und ausserkantonale Stellen wird eine Kanzleigebühr erhoben. 8 Alle Eintragungen zu einer Person werden mit Vollendung des 70
1448.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Register der Lehrpersonen ohne Lehrberechtigung (so genannte schwarze Liste). Die Konkordatskommission stellte jedoch zur Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug keine Änderungsanträge. 2 - 12248 1448.3 Die b
1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
genannten Daten, um im Bedarfsfall, z.B. bei Verlust der Diplomurkunde, im Zusammenhang mit Stellenbewerbungen und mit der Zulassung von Leistungserbringern zur Abrechnung zu Lasten der Kranken- versicherung die GDK die genannten Daten von den zuständigen Stellen erhält. Abs. 6 legt die Voraussetzungen fest, unter denen den nicht abschliessend genannten Stellen und Personen die dort bestimmten Aus- künfte in Gebührentarifs müssen das Kostendeckungs- und das Äquivalenz- prinzip berücksichtigt werden. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die von der EDK im heutigen Zeitpunkt erhobene Kanzleigebühr die Ve
1452.2 - Antwort des Regierungsrates
während der Zeit der Nachqualifikation von zwei Zeiteinheiten während zwei Semestern, was Stellvertretungskosten von rund Fr. 8000.-- pro Lehrperson ergibt, die von Kanton und Gemeinden im Rahmen der B Mittel wegen dem revidierten Steuergesetz nicht zur Verfügung stehen könnten. In diesem Zusammenhang stellen sie dem Regierungsrat vier Fragen. I. Der Kantonsrat überwies die Interpellation am 22. Juni 2006
1453.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Jahren die Anklagen prioritär behandelt wurden. Als Sofortmassnahme wurde im Rahmen des Stellenplafonds die Stelle der juristischen Mitarbeiterin von 90 % auf 100 % erhöht. 5. STRAFGERICHT Die Zahl der Daniel Burch: Obergericht und Kantonsgericht) mit den Vorsteherinnen und Vorstehern und deren Stellvertretern das Berichtsjahr anlässlich einer Visitation besprochen. 1. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN In anwaltschaft nimmt eher zu und die Arbeitsbelastung ist hoch. Es ist daher zu begrüssen, dass die Stelle des Jugendanwalts per 1. Januar 2007 auf ein 100 %- Pensum aufgestockt wird. 3. UNTERSUCHUNGSRICHTERAMT
1454.2 - Antwort des Regierungsrates
Finanzierung zur Stellungnahme unterbreitet. Die Baudirektion prüfte diesen Entwurf in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion, dem Amt für Umweltschutz und dem Tiefbauamt vor und stellte dem Stadtrat ihren Brändle, Unterägeri, eine Interpellation ein, in der es um das Abwasserreglement der Stadt Zug geht. Er stellt fest, dass das Gesetz über die Gewässer vom 25. November 1999 samt Verordnung am 1. Mai 2000 in Kraft nach Kanalisationsnetz und Zustand der Abwasseranlagen nicht überall gleich seien. Der Interpellant stellt dazu vier Fragen. Wir beleuchten vorab die Sachlage und beantworten schliesslich die Fragen (siehe
1455.1a - Beilage
nicht andere kantonalen Stellen dafür zuständig sind. 2 Sie stellt dem Regierungsrat und Bildungsrat die entsprechenden Anträge. 3 Sie a) fördert zusammen mit anderen kantonalen Stellen die Planung und Koordination Schulbehörden. 3 Sie stellt insbesondere die entsprechenden Anträge, über die der Regie- rungsrat oder der Kantonsrat zu beschliessen hat und fördert zusammen mit anderen kantonalen Stellen die Planung und wird. § 14 Anstellung der Lehrer 1 Der Unterricht wird von Hauptlehrern, Lehrbeauftragten und Stellvertretern erteilt. 2 Hauptlehrer und Lehrbeauftragte werden auf Antrag der Schulkommission von der Direktion
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
andere kantonalen Stellen dafür zuständig sind. 2 Sie stellt dem Regierungsrat und Bildungsrat die entsprechenden Anträ- ge. 3 Sie a) fördert zusammen mit anderen kantonalen Stellen die Planung und Koor- cklung der Schule sowie die schulinterne Weiterbildung fest; d) regelt die Unterrichtszeiten; e) stellt Antrag betreffend Anstellung des Rektors und des Schularztes. 4 Erziehungsberechtigte mit schulp auf der Primarstufe, die Niveauwech- sel sowie den Wechsel der Schulart auf der Sekundarstufe I; d) stellt Antrag auf Ernennung von Schulhausleitern; e) beurteilt die Schulhausleiter; f) bewilligt Gesuche
1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
andere kantonalen Stellen dafür zuständig sind. 2 Sie stellt dem Regierungsrat und Bildungsrat die entsprechenden Anträ- ge. 3 Sie a) fördert zusammen mit anderen kantonalen Stellen die Planung und Koor- cklung der Schule sowie die schulinterne Weiterbildung fest; d) regelt die Unterrichtszeiten; e) stellt Antrag betreffend Anstellung des Rektors und des Schularztes. 4 Erziehungsberechtigte mit schulp können Prorektoren eingesetzt werden. 3 Die Schulleitung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) sie stellt die Informationen inner- und ausserhalb der Schule sicher; b) sie arbeitet mit Elternorganisationen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch