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1478.1b - Beilage 2
Anhang 2 GLOSSAR AWR Aufwachraum Badge-Leser Gerät für elektronische Erkennung eines Namens Dialyse Entschlackung des Blutes mit künstlicher Niere Endoskopie Untersuchung von Körperhöhlen, ohne Öffnun
1481.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
habe. Die IG stellt die Frage, ob der Kanton nicht gemäss Art. 17, Abs 2 RPG eine Schutzzone erlassen müsse, da die geplante Leitung auch über die Lorze führe. Die IG legt ihrer Stellungnahme einen Artikel Auftrag gegeben. In einer vorläufigen Stellungnahme sähen die Europarechtsspezialisten eine Verletzung des Art. 6 und Art. 8 der EMRK. Die definitive Stellungnahme werde jedoch erst im September 2006 erwartet problematisch, da der Platz zwischen den bestehenden Hochbauten nicht ausreichend ist. Als Bestvariante stellte sich die Linienführung mit Anschluss im Gebiet Oberbösch heraus, da nur eine geringe Zerschneidung
1479.3 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER KOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND AN
1483.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
ein Jahr oder soll eine Zuweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes. 6 Der Bildungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen. § 34 So )1) abgegolten. § 46 Anstellung 1 unverändert 2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die An- stellung in den entsprechenden Spezialerlassen des Kantons, insbesondere des Lehrpersonalgesetzes1). 2 Der aufgehoben 3 sondere den Rektor und die Erziehungsberechtig- ten in eine Gesamtbeurteilung mit ein und stellt der Direktion für Bildung und Kultur Antrag für eine Kostengutsprache. 4 Die Direktion für Bildung
1483.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ins- besondere den Rektor und die Erziehungsberechtigten in eine Gesamtbeur- teilung mit ein und stellt der Direktion für Bildung und Kultur Antrag für eine Kostengutsprache. 4 Die Direktion für Bildung
1483.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Zusammenhang beantragt die vorberatende Kommission eine zusätzliche Personalstelle (gegenüber zwei Stellen gemäss Antrag des Regierungsrates). In der Stawiko wurde der Antrag gestellt, der Direktion für Bildung wurde entgegengehalten, dass zuerst das Sonderschulkonzept abgewartet werden soll, bevor zusätzliche Stellen bewilligt werden können. Der Antrag wurde mit 5 Nein- zu 1 Ja-Stimme ohne Enthaltung abgelehnt. 3
1483.08 - Antrag von Eusebius Spescha, Vreni Wicky, Alois Gössi, Rudolf Balsiger, Christina Bürgi Dellsperger, Hans Christen, Albert C. Iten, Anton Stöckli, Vroni Straub-Müller, Werner Villiger und Alice Landtwing zur 2. Lesung
ALICE LANDTWING ZUR 2. LESUNG VOM 14. JULI 2007 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Eusebius Spescha, Vreni Wicky, beide Zug, Alois Gössi, Baar, Rudolf Balsiger, Christina Bürgi Dellsperger
1483.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2007
ins- besondere den Rektor und die Erziehungsberechtigten, in eine Gesamtbeur- teilung mit ein und stellt der Direktion für Bildung und Kultur Antrag für eine Kostengutsprache. 4 Die Direktion für Bildung
1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gleichem Ausmass. Da sie das Gesamtergebnis nicht verändern, wird auf eine Kommentierung an dieser Stelle verzichtet. 4.1.2 Ertragspositionen Position 40: Steuern Nach der hohen Steigerung der geplanten gleichem Ausmass. Da sie das Gesamtergebnis nicht verändern, wird auf eine Kommentierung an dieser Stelle verzichtet. 4.2 Investitionsrechnung (Informationen zu Tabelle 2) Nach dem Höchststand von 159.1
1483.09 - Antrag von Werner Villiger, Eusebius Spescha und Hans Christen zur 2. Lesung
HANS CHRISTEN ZUR 2. LESUNG VOM 9. AUGUST 2007 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Werner Villiger, Eusebius Spescha und Hans Christen, alle Zug, zur 2. Lesung der Zuger Finanz- und fairste und ausgewogenste Lösung für alle betroffenen Beteiligten darstellt. Aus den genannten Gründen stellen wir den Antrag, den Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleichs ohne Kan- tonsbeitrag steht auf wackligen Füssen. Aus diesen genannten Gründen stellen wir den Antrag, den Kantonsratsbeschluss betreffend die jährlichen Finanzierungsbeiträge der Ein

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