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1377.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
innert 30 Tagen nach Zustellung der Zulas- sungsverfügung über die Durchführung auf ihrem Gebiet und stellen ihre Durchführungsbewilligungen der Kommission zu. Mit der Durchführungsbewilligung können die Kantone a) prüft die Gesuche und führt das Gesuchsverfahren durch, b) erlässt die Zulassungsverfügung und stellt sie vor Eröffnung den Kanto- nen zu. 1) SR 172.021 5 Art. 15 Durchführungsbewilligung Die Kantone Kommission überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Bewilligungsvoraussetzungen. Stellt sie Verstösse fest, trifft sie die erforderlichen Massnahmen. Die Kommission kann die Ausübung von
1377.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2006
innert 30 Tagen nach Zustellung der Zulas- sungsverfügung über die Durchführung auf ihrem Gebiet und stellen ihre Durchführungsbewilligungen der Kommission zu. Mit der Durchführungsbewilligung können die Kantone a) prüft die Gesuche und führt das Gesuchsverfahren durch, b) erlässt die Zulassungsverfügung und stellt sie vor Eröffnung den Kanto- nen zu. 1) SR 172.021 5 Art. 15 Durchführungsbewilligung Die Kantone Kommission überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Bewilligungsvoraussetzungen. Stellt sie Verstösse fest, trifft sie die erforderlichen Massnahmen. Die Kommission kann die Ausübung von
1377.2 - Antrag des Regierungsrates
innert 30 Tagen nach Zustellung der Zulas- sungsverfügung über die Durchführung auf ihrem Gebiet und stellen ihre Durchführungsbewilligungen der Kommission zu. Mit der Durchführungsbewilligung können die Kantone a) prüft die Gesuche und führt das Gesuchsverfahren durch, b) erlässt die Zulassungsverfügung und stellt sie vor Eröffnung den Kanto- nen zu. 1) SR 172.021 5 Art. 15 Durchführungsbewilligung Die Kantone Kommission überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Bewilligungsvoraussetzungen. Stellt sie Verstösse fest, trifft sie die erforderlichen Massnahmen. Die Kommission kann die Ausübung von
1378.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1378.2 (Laufnummer 12227) MOTION VON HANS CHRISTEN, EUSEBIUS SPESCHA, BEAT STOCKER, MARTIN STUBER UND VRENI WICKY BETREFFEND PROJEKTIERUNG DER ZUGER STADTKERNENTLASTUNG (VORLAGE
1392.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
angepasst werden. Die Zuger Polizei wurde anlässlich der Vernehmlassung des Bauprojekts zur Stellungnahme eingeladen und ihre Anregungen wurden im Projekt eingearbeitet. 3.8. Lärmschutz Der beschriebene allen zuständigen Amtsstellen, der Gemeinde Cham sowie den Eigentümern der Werkleitungen zur Stellungnahme unterbreitet. 12 1392.1 - 11886 Die Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden zur Kenntnis Die Erneuerung der Werkleitungen liegt in der Verantwortung der Werkeigentümer. Die zuständigen Stellen sind in den Planungsprozess einbezogen. 1392.1 - 11886 7 3.7. Signalisation und Markierung Die S
1392.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Lärmschutz. Schliesslich stellte ein Kommissionsmitglied einen Rückweisungsantrag: 1392.2 - 11932 5 a. Standorte der Bushaltestellen Der Gemeinderat Cham hat in seiner Stellungnahme begehrt, dass die Standorte ng der Sanierung der Zugerstrasse um ein Jahr. Die Stellungnahme des Gemeinderates Cham war der Kommis- sion bekannt. Ein Auszug dieser Stellungnahme ist übrigens in der Vorlage des Regierungsrates (Vorlage (Vorlage Nr. 1392.1 - 11886, S. 12) abgedruckt. Auch die Kommission stellte sich deshalb die Frage, ob die Resultate des Wett- bewerbs in die nun geplante Sanierung einbezogen werden sollten, was zu einem
1392.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
1392.3 - 11947 2. Schreiben der Einwohnergemeinde Cham Die Einwohnergemeinde Cham hat in ihrer Stellungnahme vom 26. September 2005 und noch einmal in einem Schreiben vom 19. Januar 2006 darum gebeten, die
1393.13 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
ALOIS GÖSSI, BAAR, ZUR 2. LESUNG VOM 18. MAI 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Alois Gössi, Baar, zur 2. Lesung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmen- und Objektkredit für
1393.14 - Antrag von Rudolf Balsiger, Markus Grüring, Karl Nussbaumer und Karl Rust zur 2. Lesung
KARL RUST, ZUG, ZUR 2. LESUNG VOM 18. MAI 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Rudolf Balsiger, Zug, Markus Grüring, Unterägeri, Karl Nussbaumer, Menzingen und Karl Rust, Zug,
1393.16 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
ALTERNATIVEN FRAKTION ZUR 2. LESUNG VOM 19. MAI 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Fraktion zur 2. Lesung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmen- und Objektkredit

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