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2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
oben erwähnten Finanztabelle nicht ersichtlich. Die Aussagen in den Berichten und der zusätzlichen Stel lungnahme zu den finanziellen Aus- wirkungen sind nicht schlüssig. Die Stawiko ist mit der Qualität welche die Einnahmen oder Ausgaben wiederkehrend um mehr als 20'000 Franken beei n- flussen. Es stellten sich uns in der ersten Beratung verschiedene Fragen. Insbesondere waren die fi- nanziellen Auswirkungen 4 - 15223 3. Eintretensdebatte Bezüglich der Waldnaturschutzgebiete konnte die Stawiko d iese Stellungnahme nicht vollum- fänglich nachvollziehen. Anscheinend ist der Bund bereit, dem Kanton insgesamt 180'000
2424.3b - Synopse (Steuergesetz)
erperiode oder, bei vereinfachter Buchführung nach Artikel 957 Absatz 2 des Obligationenrechts1), Auf- stellungen über Einnahmen und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privatentnahmen und Pri- vateinlagen getragenen Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, ein- schliesslich Umschulungskosten, stellen unabhängig von deren Höhe keinen anderen geldwerten Vorteil im Sinne von Absatz 1 dar. - 6 - Geltendes
2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Friedensrichter sowie die stellvertretenden Friedensrichterinnen und Friedensrichter in den Bestimmungen der §§ 25 ff. VG, da die Friedensrichterinnen und Friedensrichter und ihre Stel l- vertretungen vom dass das Obergericht aus denselben Gründen eine Frieden s- richterin, einen Friedensrichter, eine stel lvertretende Friedensrichterin oder einen stellvertre- tenden Friedensrichter vor Ablauf der Amtsdauer hter und Stellvertreterinnen und Stellvertreter erachtet die Zuständigkeit des Kantonsrats für Amtsenthebungsverfa hren gegen Friedensrichterinnen, Friedensrichter und ihre Stellvertretungen als problematisch
2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
tendienstlichen Tätigkeiten. Übrigens Die Datenschutzbeauftragte stellt auf ihrer Web- site ausgewählte Vernehmlassungsantworten oder Stellungnahmen zu kantonalen Vorlagen oder Bundesvorlagen der interessierten projekt Recht beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Gemein- den. Die stellvertretende Datenschutzbeauf- tragte ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Sie engagiert sich dort für die kann, wurden die brennendsten Fragen der Lehrpersonen vorgängig gesammelt. Das Referat der stellvertretenden Datenschutzbe- auftragten und die integrierten Beispiele aus dem Schulalltag waren gemäss R
2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erkenntnisse vor. § 6 Abs. 3 (Stellvertretende Landschreibern bzw. stellvertretender Landschreiber) Die geltende GO RR erwähnt die Stellvertretung der Landschreiberin oder des Landschreibers nicht. Diese ist : Verschiedene Verfahrensbestimmungen sind zu präzisieren: Die Stellung der Landschreiberin bzw. des Landschreibers samt Stellvertretung ist zu definieren, die Aus- standsgründe sind klarer zu umschreiben vier Rats-Mitgliedern und nicht von sechs wie bis anhin; § 6 Abs. 2 und 3: Stellung der Landschreibenden und der Stellvertretung wird umschrieben; § 6 Abs. 4 Beizug externer Sachverständiger erleichtert;
2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Auftragslage und Drittmittelfinanzierung abhängt. Nachstehend werden die Anzahl Stellen aufgeführt, die der Stellenplan der PHZ Zug vom Sommer 2011 wiedergibt (aufgerundete Zahlen). Tabelle: Personalbestand nde" wird in einer Stellungnahme beantragt, diese Gruppe unbefristet anzustellen. Ein anderer Vernehmlassungspartner weist darauf hin, dass diese sogenannten Mittelbauange- stellten einen besonderen F unterschiedlichen Stellen, die an Mittelschulen kei- ne Entsprechung finden. Um der Vielfalt an Stellenprofilen mit sehr unterschiedlichen Anforde- rungen gerecht zu werden, umfasst der in § 21 Bst. b formulierte
2226.3a - Synopse
Gemeindever- sammlung dazu Stellung zu nehmen und das Geschäft auf die Traktandenliste zu setzen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann. 4 Ist eine Stellungnahme zur Motion innert der v Geschäfte, die ihm durch Gesetz oder vom Gemeinde- rat übertragen sind. § 93 Stellvertretung 1 Der Gemeinderat regelt die Stellvertretung des Gemeindeschreibers. 2.2.7. Rechnungsprüfungskommission § 94 Aufgaben Kommission "Öffentlichkeitsge- setz" vom 3. Oktober 2013; Vorlage Nr. 2226.3 (Laufnummer 14465) § 91 Stellvertretung 1 Der Gemeinderat bestimmt den Vizepräsidenten. Ist auch dieser verhindert, vertritt das amtsälteste
1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Jahren 2005–2008" vom 16. Dezember 2004 (BGS 154.212) zur Folge; der Stellenetat von maximal 930.3 Personalstellen ist um 4,5 Stellen auf 934,8 Personalstellen zu ändern. 9.2.6 Evaluation des Projektes weniger bedeutende Stellung der Schulkommissionen und des Bildungsrates oder/und eine Neudefinition des Anforderungsprofils der entsprechenden Mitglieder. Trotz dieser vielen Stellungnahmen ist aber kein Konsens diese Aufgabe in ihrer Gemeinde, die kantonalen Stellen informieren die ge- meindeübergreifenden Gremien. Für diese Informations- und Überzeugungsarbeit stellte die Direktion für Bildung und Kultur entsprechende
1406.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Justizpersonal um eine volle Stelle erhöht werden muss, einverstanden. Das Obergericht ersucht, auch die Stelle der Sozialarbeiterin von 80 auf 100 % zu erhöhen und damit den Stellenplafond um eine 20 %-Stelle dauernde Provisorien in ordentliche Stellen umgewandelt werden. Die Justizprüfungskommission begrüsst im Sinne der Transparenz, dass diese Aushilfsstelle als ordentliche Stelle von 0,6 % weitergeführt wird. nun, diese Springerstelle definitiv dem Strafge- richt zuzuweisen. Damit belastet sie den neuen Stellenplafond nicht. Ein Ersatz muss allerdings allenfalls unter den Reservestellen für weitere Springereinsätze
2251.01 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
Vorkommnissen) Aufgrund jüngster Ereignisse in Zusammenhang mit einem gescheiterten Softwareprojekt stel l- te sich die Frage, ob eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen o- der ob eine einzige sinnvolle Stellvertretung in Kommissionen, nämlich beim "kommissions- ähnlichen" Büro des Kantonsrates (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfes). Hier ist eine Stellve r- tretung nötig, weil "Sammelparagraph" für die Stellvertretung redigiert. Dadurch kann auf Wiederholungen bezüglich Stellvertretung an rund 15 anderen Stellen in der GO KR verzichtet werden. Die Stellvertretung richtet sich inhaltlich

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