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2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und auf den Beizug bevollmächtigter Stellver- treterinnen und Stellvertreter zu verzichten. Mit Stellvertreterinnen und Stellvertretern sollte nicht sukzessiv beurkundet werden. § 21a (Zusätzliche Pr § 27 Abs. 1 (Bescheinigung über formell richtige Beurkundung) Es stellt sich die Frage, ob zwingend die Staatskanzlei als zentrale Stelle bezei chnet werden muss oder ob die Bescheinigung auch auf Gemeindeebene werden könne. Andererseits wird ein Konkurrenzverbot als unnötig erachtet. Die beantragte Formulierung stelle einen Mittelweg zwischen diesen gegensätzlichen Positionen dar. Antrag 1: In § 2 Abs. 2 sei der Passus
2328.3a - Synopse
Checkprotest § 7bis Aufgehoben. 1 Die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschrei- ber sowie deren Stellvertretende sind zur öffentlichen Beurkundung von Wechsel- und Checkprotest (Art. 1034 – 1041, Art. 1128 Gesellschaften mit beschränkter Haftung 220 bis 10 700 90. (geändert) Gründungen, Beschlüsse und Fest- stellungen im Gesellschaftsrecht sowie nach Fu- sionsgesetz: 400 bis 15000 91. Bürgschaftserklärungen: 1 Promille bezeichnen, die unter der Aufsicht der Gemeindeschreiberin oder des Gemein- deschreibers oder deren Stellvertretungen Unter- schriften, Handzeichen und Kopien beglaubigen kön- nen. Er teilt den Beschluss der A
2347.1 - Interpellationstext
Kantonsrat die Gelegenheit hatte, hierzu im Rahmen der Kenntnisnahme der Leistungsver- einbarung Stellung zu nehmen? Der Verweis auf Finanzpläne etc. genügt nicht, da dort au f- geführte „Geschäfte“ in zumindest bezogen auf das Zuger Kantonsparlament schon bei der ersten Möglichkeit quasi ausgehebelt. Es stellen sich Fragen: 1. Wieso hat der Regierungsrat sein Einverständnis zum Standort Zug gegeben, bevor der
2335.7e - Beilage 5
Februar 2012 hat die Gebäudeversicherung Zug GVZG zum damaligen Planungsstand der Dreifachsporthalle Stellung genommen. Unter Berücksichtigung der feuerpolizeilich anerkannten Fluchtwege- und Ausgangsmöglichkeiten
2335.13 - Zusatzbericht des Regierungsrats
der Sportinfrastrukturen, Rückmeldung der Gemeinden Beilage 2: Kostenbeteiligung der Gemeinden, Stellungnahmen der Gemeinden 280/sn Millionen Franken ab. 2. Antrag von Jürg Messmer zur 2. Lesung Anlässlich der 1. Lesung im Kantonsrat stellte Kantonsrat Jürg Messmer folgenden Antrag: «Auf die zweite Lesung wird die Regierung beauftragt, eine Seite 2/3 2335.13 - 14855 3. Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung Kantonsrat Silvan Hotz, Baar, stellte gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrats für die 2. Lesung den nachfolgenden Antrag. Es sei
2335.12 - Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt Silvan Hotz, Baar, zur 2. Lesung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Objektkredit für die Planung
2330.2 - Antwort des Regierungsrates
ökologische Funktionen erfüllen. Sie reinigen die Gewässer vor Ablagerungen in der Gewässersohle und stellen die Verbindung zum Porenwasser wieder her. Dies ist insbesondere für die Lebensg e- meinschaften
2333.2 - Antwort des Regierungsrates
Wohn-/Arbeitsortes oder zu wenige Verbin- dungen angeführt. Der Preis wird hingegen erst an siebter Stelle als Begründung zur öV- Abstinenz erwähnt. Für die mit dem öV zufriedenen Kundinnen und Kunden sind Pünktlichkeit, die Erschliessungsqualität sowie freundli- ches Personal wichtig. Erst an zehnter Stelle wird der günstige Preis erwähnt. Dies lässt darauf schliessen, dass der Preis für sehr viele Zugerinnen
2334.1 - Interpellationstext
-Projekt NFP 42+ nur am Rande behandelt worden. Seite 2/2 2334.1 - 14538 Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat die folgenden Fragen: 1. Wie bewertet er die massive wirtschaftliche Unterstützung
2343.2 - Antwort des Regierungsrates
Verweis auf die Vorbemerkungen und die Beantwortung namentlich der Fragen 1.3 und 2.1 kann an dieser Stelle wiederholt werden, dass der Regierungsrat aus finanzpol i- tischen Gründen im November 2013 einer

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