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2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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und auf den Beizug bevollmächtigter Stellver- treterinnen und Stellvertreter zu verzichten. Mit Stellvertreterinnen und Stellvertretern sollte nicht sukzessiv beurkundet werden. § 21a (Zusätzliche Pr § 27 Abs. 1 (Bescheinigung über formell richtige Beurkundung) Es stellt sich die Frage, ob zwingend die Staatskanzlei als zentrale Stelle bezei chnet werden muss oder ob die Bescheinigung auch auf Gemeindeebene werden könne. Andererseits wird ein Konkurrenzverbot als unnötig erachtet. Die beantragte Formulierung stelle einen Mittelweg zwischen diesen gegensätzlichen Positionen dar. Antrag 1: In § 2 Abs. 2 sei der Passus
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2328.3a - Synopse
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Checkprotest § 7bis Aufgehoben. 1 Die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschrei- ber sowie deren Stellvertretende sind zur öffentlichen Beurkundung von Wechsel- und Checkprotest (Art. 1034 – 1041, Art. 1128 Gesellschaften mit beschränkter Haftung 220 bis 10 700 90. (geändert) Gründungen, Beschlüsse und Fest- stellungen im Gesellschaftsrecht sowie nach Fu- sionsgesetz: 400 bis 15000 91. Bürgschaftserklärungen: 1 Promille bezeichnen, die unter der Aufsicht der Gemeindeschreiberin oder des Gemein- deschreibers oder deren Stellvertretungen Unter- schriften, Handzeichen und Kopien beglaubigen kön- nen. Er teilt den Beschluss der A
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2347.1 - Interpellationstext
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Kantonsrat die Gelegenheit hatte, hierzu im Rahmen der Kenntnisnahme der Leistungsver- einbarung Stellung zu nehmen? Der Verweis auf Finanzpläne etc. genügt nicht, da dort au f- geführte „Geschäfte“ in zumindest bezogen auf das Zuger Kantonsparlament schon bei der ersten Möglichkeit quasi ausgehebelt. Es stellen sich Fragen: 1. Wieso hat der Regierungsrat sein Einverständnis zum Standort Zug gegeben, bevor der
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2335.7e - Beilage 5
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Februar 2012 hat die Gebäudeversicherung Zug GVZG zum damaligen Planungsstand der Dreifachsporthalle Stellung genommen. Unter Berücksichtigung der feuerpolizeilich anerkannten Fluchtwege- und Ausgangsmöglichkeiten
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2335.13 - Zusatzbericht des Regierungsrats
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der Sportinfrastrukturen, Rückmeldung der Gemeinden Beilage 2: Kostenbeteiligung der Gemeinden, Stellungnahmen der Gemeinden 280/sn Millionen Franken ab. 2. Antrag von Jürg Messmer zur 2. Lesung Anlässlich der 1. Lesung im Kantonsrat stellte Kantonsrat Jürg Messmer folgenden Antrag: «Auf die zweite Lesung wird die Regierung beauftragt, eine Seite 2/3 2335.13 - 14855 3. Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung Kantonsrat Silvan Hotz, Baar, stellte gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrats für die 2. Lesung den nachfolgenden Antrag. Es sei
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2335.12 - Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt Silvan Hotz, Baar, zur 2. Lesung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Objektkredit für die Planung
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2330.2 - Antwort des Regierungsrates
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ökologische Funktionen erfüllen. Sie reinigen die Gewässer vor Ablagerungen in der Gewässersohle und stellen die Verbindung zum Porenwasser wieder her. Dies ist insbesondere für die Lebensg e- meinschaften
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2333.2 - Antwort des Regierungsrates
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Wohn-/Arbeitsortes oder zu wenige Verbin- dungen angeführt. Der Preis wird hingegen erst an siebter Stelle als Begründung zur öV- Abstinenz erwähnt. Für die mit dem öV zufriedenen Kundinnen und Kunden sind Pünktlichkeit, die Erschliessungsqualität sowie freundli- ches Personal wichtig. Erst an zehnter Stelle wird der günstige Preis erwähnt. Dies lässt darauf schliessen, dass der Preis für sehr viele Zugerinnen
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2334.1 - Interpellationstext
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-Projekt NFP 42+ nur am Rande behandelt worden. Seite 2/2 2334.1 - 14538 Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat die folgenden Fragen: 1. Wie bewertet er die massive wirtschaftliche Unterstützung
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2343.2 - Antwort des Regierungsrates
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Verweis auf die Vorbemerkungen und die Beantwortung namentlich der Fragen 1.3 und 2.1 kann an dieser Stelle wiederholt werden, dass der Regierungsrat aus finanzpol i- tischen Gründen im November 2013 einer