-
2315.2 - Antrag des Regierungsrates
-
(ID 813) Synopse Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 12. November 2013; Vorlage Nr. 2315.2 (Laufnummer 1450
-
2315.6 - Antrag der Alternativen Grünen Fraktion zur 2. Lesung
-
lt. Bei Beantragung einer Suisse-ID muss man sich mit einem amtl. Ausweis bei einer öffentlichen Stelle zur Identifikation ausweisen (Post, Gemeindeverwaltung etc.). Denn nur so ist sicherg e- stellt, geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt die Alternative Grüne Fraktion zur 2. Lesung der Teilrevision des Gesetzes über den Rechtschutz in
-
2335.9 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
-
bei. Darin wird aufgezeigt, dass die zusätzlichen Stellenprozente bei der Drei- fachsporthalle für die Reinigung und Hauswartung auf 180 Stellenprozente angepasst werden können. Die Vorbereitungsarbeiten begründet. Bei zwei Einzelturnhallen benötigt man gemäss Antrag des Regierungsrats zusätzliche 80 Stellenprozente für die Reinigung und Hauswartung, bei einer Dreifachsporthalle je- doch 262 Stellenprozente Die Kommission beschloss, der Baudirektion Abklärungsaufträge hinsichtlich der zusätzlichen Stellenprozente bei der Reinigung und Hauswartung, den Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) und die Prüfung möglicher
-
2335.9a - Beilage
-
pro Woche = 30 Stellenprozent zu- sätzlich für: Reinigung Sporthalle, Unterhalt- und Reparaturarbeiten. Sa - So Wochenendbetrieb: 85 Veranstaltungen zu 8 h = 680h/Jahr = 32 Stellenprozent zusätzlich (Basis: Hauswartung (Fr.) 78'000 78'000 KSZ Reinigung (Fr.) 130'000 77'000 Total (Fr.) 208'000 155'000 Stellenprozente 262 % 182 % e) Fazit Die Überprüfung der zusätzlichen Personalkosten hat ergeben, dass mit totalen
-
2335.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Objektkredit von 10,5 Millionen Franken. Auch die Kommission für Hochbauten bleibt bei ihrer Meinung: Sie stellt nochmals einstimmig den Antrag, anstelle der Einzelturnhallen eine wettkampftaugliche Dreifachsporthalle
-
2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
n der von der Vorlage berühr- ten Leistungserbringer sowie die Gerichte. Insgesamt gingen 22 Stellungnahmen ein. Alle Ein- wohnergemeinden haben sich zur Vorlage geäussert, von den politischen Parteien bezeichnenden Stelle wurde den Kantonen ein grosser Handlungsspielraum einge- räumt, damit den kantonale Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Die konkreten Aufgaben dieser Stelle werden im BetmG e von Betäubungsmitteln, die als Arzneimittel zugelassen sind, innert 30 Tagen an eine kantonale Stelle zu melden (Art. 11 Abs. 1 bis BetmG). Off-Label-Use bedeutet die Verwendung von Be- täubungsmitteln
-
2329.1a - Beilage
-
oder die Drogendelegierte nimmt die operative Leitung und Koordination in der Drogenhilfe wahr. Die Stelle ist der Gesundheitsdirektion unterstellt. 1 Die bzw. der Beauftragte für Suchtfragen nimmt die operative
-
2329.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 766) Antrag des Regierungsrates vom 10. Dezember 2013; Vorlage Nr. 2329.2 (Laufnummer 14532) Kantonsratsbeschluss über die Änderung des Einführungsgesetz zum Bundesges
-
2328.6 - Antrag des Obergerichts zur 2. Lesung
-
n ihre Berufspflichten ord- nungsgemäss erfüllen und dass sie sich so verhalten, wie dies ihrer Stellung entspricht. Die Aufsicht muss sowohl präventiv wie repressiv erfolgen können. Die repressiven I vorliegen müssen. Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, die Tät igkeit der ihrer Aufsicht unterstellten Stellen zu überwachen. Soweit es um die Aufsicht über die Notarinnen und Notare geht, haben die Aufsichtsbehörden Oberaufsicht über den Regierungsrat, die Verwaltung und die kantonalen Anstalten alle staatlichen Stellen zu v i- sitieren hat (§ 18 Abs. 5 GO KR). Auch hat er der erweiterten Justizprüfungskommission zwecks
-
2328.7 - Antrag von Georg Helfenstein zur 2. Lesung
-
bezeichnen, die unter der Aufsicht der Gemeindeschreiberin oder des Gemeindeschreibers oder deren Stellve r- tretungen Unterschriften, Handzeichen und Kopien beglaubigen können. Er teilt den Beschluss der Regelmässig wird er diese Aufgabe der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber oder deren Stellvertr e- tungen zuweisen, d.h. Personen, die in ihrer Eigenschaft als Urkundspersonen über die erfor- , die un ter der Auf- sicht der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder deren Stellvertretungen U n- terschriften, Handzeichen und Kopien beglaubigen können. Er hat den Ermächtigungsb e- schluss