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1178.2 - Antwort des Regierungsrates
vorliegenden Interpellation ist eine neuerliche Umfrage zu diesen Auswirkungen lanciert worden. Die Stellungnahmen der Direktionen liegen der Beantwortung der Fragen 2-5 zugrunde. Bekanntlich beschäftigt sich sich bei der "Wahlfreiheit" alle Kantone in einer vergleichbaren sozio-ökonomischen und rechtlichen Stellung befinden und sich dann auch ähnlich verhalten wie Luzern und Graubünden, wo auf Betreiben des Präsidiums Konkordat NWI schuf in der Folge einen Baufonds, der die Ausfälle des Bundes decken soll. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass im Kanton Zug zur Zeit keine stationären Einrichtungen für straffällige Kinder
1183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
iative aufzu- nehmen, wurde mit 11:2 Stimmen abgelehnt. Zu § 6 Abs. 1 Die Kommissionsminderheit stellte den Antrag, § 6 Abs. 1 gemäss Text in der System-Initiative abzuändern und damit vom bisherigen linearen batte diskutierten Gründen mit 11: 2 Stimmen abgelehnt. Zu § 6 Abs. 2 Die Kommissionsminderheit stellte den Antrag, § 6 Abs. 2 gemäss Text in der System-Initiative abzuändern. Der Antrag wurde mit dem erfolgten. Spätere Zah- lungen würden die Krankenversicherer nicht mehr akzeptieren. Die Durchführungs- stelle habe somit ihr ureigenes Interesse daran, dass sämtliche Fälle bis zum 15. August erledigt und ausbezahlt
1183.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Manuela Weichelt-Picard, Mitglieder des Initiativkomitees, vorgestellt. Die beiden Gäste nahmen auch Stellung zum Bericht und Antrag der Regierung. Eine Minderheit der Kommission hat sich für die beiden Initiativen gesunken sind – trotz oder gerade wegen der Durchführungsänderungen. Zudem konnten die temporären Stellen abgebaut werden. 4. Abschreibung Motion Christoph Hohler Ohne grössere Diskussion beschloss die und Familienverhältnisse berücksichtigt werden (Art. 65 Abs. 3 KVG). Die gegenwärtige Zuger Praxis stellt dagegen auf die jüngste rechtskräftige Steu- ererklärung ab und ist deshalb klar bundesrechtswidrig
1337.2 - Antwort des Regierungsrates
und -bewilligung für neue Ställe sowie beim Umbau alter Ställe durch die zuständi- gen kantonalen Stellen zukünftig empfohlen werden. Da bei der Weidehaltung die Ammoniakverluste wesentlich tiefer ausfallen Prodolliet, Cham, hat am 11. Mai 2005 eine Interpellation eingereicht (Vorlage Nr. 1337.1 - 11727). Darin stellt der Interpellant dem Regie- rungsrat Fragen zum Thema Gesundheit des Zuger Waldes. Der genaue Wortlaut
1338.1 - Motionstext
befürwortende Stellungnahme vom 11. April 2005 zur Raststätte Knonaueramt würde ebenfalls für das vorge- sehene Projekt im Kanton Zug gelten. Vorbehalten bleiben selbstverständlich die Stellungnahmen anderer
1334.7 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
- 11859 mit dem Kreditbegehren von Fr. 175'000.-- inkl. Mehrwertsteuer anzunehmen. 4. Antrag Wir stellen Ihnen den A n t r a g , dem Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkre- dit für zwei Fahrzeugunterstände Vorlage, wie sie sich im Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates vom 14. November 2005 dar- stellt (Vorlage Nr. 1334.5 - 11858). Der Kantonsrat hatte an seiner Sitzung vom 29. September 2005 auf unseren
1337.1 - Interpellationstext
Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft ange- lastet. Ozonbelastung Mit der Walduntersuchung stellt sich heraus, dass das Ozon nicht nur der mensch- lichen Gesundheit schadet, sondern auch dem Wald
1334.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Fahrzeuge im Einsatz sind. 2. Zwischenbericht der vorberatenden Kommission Die vorberatende Kommission stellt in ihrem Zwischenbericht vom 8. Juli 2005 (Vorlage Nr. 1334.3 - 11801) fest, dass der beantragte
1334.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Dieser legt jetzt einen Zusatzbericht vor (Vorlage Nr. 1334.5 - 11858), worin er auch zu den Fragen Stellung nimmt, welche wir in unserem Bericht Nr. 1334.4 - 11805 gestellt hatten. Wir bedanken uns für die
1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1341.3 (Laufnummer 11818) ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES ZUSATZBERICHT UND -ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZU DEN VORLAGEN NRN. 1341.1/.2 - 11742/43 VOM 13. SEPTEMBER 2005 Sehr geehrte

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