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1386.2 - Antwort des Regierungsrates
auch die Auffassung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug wieder. Eingeflossen sind überdies Stellungnahmen von Seiten der gemeindlichen Baubehörden, die Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren führen keine Schwierig- keiten. Die mit der Instruktion von Verwaltungsbeschwerden in Bausachen befassten Stellen müssen jeweils von Amtes wegen prüfen, ob die vorzeitige Baufreigabe möglich ist. Diesem gesetzlichen egesetz enthält dazu in den allgemeinen Bestimmungen einen eigenen Abschnitt (§§ 22 ff. VRG). Es stellt 4 1386.2/1414.2 - 12073 fest, dass Verwaltungsbehörden für ihre Amtshandlungen Gebühren nach Tarif
1385.2 - Antwort des Regierungsrates
menhang mit der Übertragungsgefahr kommt der Luftreinhaltung (Raumlufttechnik) ein besonders hoher Stellenwert zu. Der im neuen Zentralspital betriebene lüftungs- technische Aufwand zur Keimzahlreduktion in den überarbeitet. Da die Überarbeitung unter einem grossen Termin- und Kosten- druck erfolgte, stellte das Hochbauamt der Spitalleitung und den Ärzten des Zuger 2 1385.2 - 11880 Kantonsspitals in Aussicht Gesamtzusammenhang darzustellen, haben wir in der Einleitung zu dieser Frage bereits ausführlich Stellung genommen. Der Regierungsrat und alle am Projekt Beteiligten werden alles daran setzen, dass der
1386.1 - Interpellationstext
um das leichtfertige Ergreifen von Rechtsmitteln zu erschwe- ren? Wenn ja, welche? Begründung: Ich stelle immer wieder fest, dass Rechtsmittel leichtfertig, unüberlegt, ja sogar miss- bräuchlich eingelegt doch vermehrt am Verursacherprinzip bei der Beanspruchung staatlicher Leistungen zu orientieren. Ich stelle mir die Frage, ob der Zugang zu Rechtsmitteln heutzutage nicht allzu günstig ist. Gerade das Studium selten zur Anwendung, weil die Voraussetzungen für deren Anwendung schwierig zu beweisen sind. Es stellt sich die Frage, ob nicht Kostenvorschüsse bei Einsprachen einzuführen, bei Verwaltungsbeschwerden
1385.1 - Interpellationstext
l zu realisieren, welches der Bevölkerung den versprochenen vollumfänglichen Nutzen bringt. Wir stellen dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen: 1. Hat sich das der Projektierung
1399.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zurückzuführen sind, ausgeklammert werden. Mit Vorlage Nr. 1351.2 - 11866 vom 22. November 2005 stellte der Regierungs- rat den Antrag auf Nichterheblicherklärung der Motion. An seiner Sitzung vom 22.
1400.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
belassen, hingegen beim Obergericht die Zahl der haupt- amtlichen Mitglieder von heute drei um eine Stelle auf vier zu erhöhen. Nach konstanter Praxis des Obergerichts enthalten dessen Personalbegehren keinerlei
1400.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Amtsdauer 2007 - 2012 durch das Volk gewählt werden soll. Die erweiterte Justizprüfungskommission stellt deshalb folgenden A n t r a g : auf die Vorlagen Nr. 1400.2 - 11926 und Nr. 1400.3 - 11927 einzutreten
1400.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
in der obigen Tabelle erwähnten Änderungen für die Jahre 2007–2012 neu beschlossen werden. Der Stellenzuwachs beträgt insgesamt 10.9 Personalstellen, was die Lohnsumme gemäss Beilage zum Bericht der erweiterten Abs. 3 Bst. a fallen die richterlichen Behörden und ihr Personal explizit nicht darunter. Diese Stellen sind vom Kantonsrat separat zu bewilligen. Für die Amtsperiode 2001–2006 sind folgende Beschlüsse
1406.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
von physisch oder psychisch behinderten Personen ausserhalb des Stellenplafonds weitergeführt. Auf Ende Oktober 2005 wurde diese Stelle frei. Auf- grund des hohen Arbeitsanfalles musste aber eine Aushilfe Strafprozessordnung und des Gerichtsorganisationsgeset- zes beantragen. 3. Höhe des Stellenplafonds 3.1 Voraussehbare Stellen (ohne Jugendanwaltschaft) 3.3 Personaleinheiten ab 2007/2008 Bereits heute ist in resultierende neue Stellenetat für die Amtsperiode 2007 bis 2012 lässt sich wie folgt zusammenfassen (PE = Personaleinheiten): Geltender Beschluss 65.0 PE Zuzüglich voraussehbare Stellen (ohne Jugendanwaltschaft)
1405.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verfügung stehen. Büroräumlichkei- ten ausserhalb der Sennhütte zu mieten, hätte eine Aufstockung des Stellenetats zur Folge, da die im Büro arbeitenden Personen auch in der Betreuung (24 Stunden an 365 Tagen) ienten) ist im Vergleich zum nationalen Erfahrungswert (1:1) niedrig. Immerhin wird mit 630 Stellenprozenten die Betreuung rund um die Uhr ab- gedeckt. Ziel der Therapie in der Sennhütte ist die Wiede hren April - Juni 2006 Vorbereitungsarbeiten Sommer 2006 Realisierung Herbst 2006 7. Antrag Wir stellen Ihnen den A n t r a g , auf die Vorlage Nr. 1405.2 - 11943 einzutreten und ihr zuzustimmen. Mit

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