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1405.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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dafür, dass die Insti- tution mit dem erweiterten Angebot ausgelastet sein wird. Die Kommission stellte fest, dass der geplante Büropavillon keineswegs überdimen- sioniert ist. Die Raumverhältnisse im be- trachtet für den Kanton aufgrund der Mietzinserhöhung kostenneutral sein wird. Die Kommission stellte sich die Frage, ob dieser Büropavillon bewilligungsfähig sein wird, befindet sich doch die gesamte Unterstützung der Kanton gewährt. Für die aus dem Betrieb der Sennhütte resultierenden ungedeckten Kosten stellt der Kanton Zug jährlich einen Beitrag in Form einer limitierten Defizitgarantie zur Verfügung. Gemäss
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1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1405.4 (Laufnummer 12015) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINEN BÜROPAVILLON FÜR DIE THERAPEUTISCHE GEMEINSCHAFT FÜR DROGENABHÄNGIGE BEI DER SENNHÜTTE BLASENBER
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1412.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Personal- stellenplafond nicht um die beantragten 4.3 Stellen aufgestockt werden muss, sondern lediglich um total 3.0 Stellen, d.h. 1.5 Stellen zur Umwandlung von bisher Drittfinanzierten Stellen und 1.5 Umsetzung beider Gesetze 4.3 neue Stellen innerhalb des neuen Plafonds und 0.2 befristete Stellen ausserhalb. Die vorberatende Kommission beantragt, diesen Stellenbegehren zu entsprechen, wobei sie jedoch – auf Antrag des Sicherheitsdirektors über das Gefäss der von Dritten finanzierten Stellen erneut den Stellenplafond erhöht hat. Dieses Mal wurde über den Kunstgriff einer Erhöhung der pro Kopf-Pauschale
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1412.08 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der beste- henden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Die vorberatende Kommission war bereit, diesen Stellenbegehren zu entsprechen Plafond lediglich um 3.0 Stellen aufzu- stocken, wobei - 1.5 Stellen zur Umwandlung von bisher drittfinanzierten Stellen (innerhalb der finanzstrategischen Vorgaben) und - 1.5 Stellen zur Bekämpfung der häuslichen z wurden zusätzlich folgende Stellen beantragt: - 1.5 bisherige und von Dritten finanzierte Stellen sollen in den ordentlichen Plafond überführt werden; - 0.8 neue Stellen für die Beurteilung der gemeldeten
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1433.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Amtsleiters, Pensionierung der Stellvertreterin). Beim Personalaufwand hat die Doppelbesetzung einer Stelle sowie die Auszahlung von Überzeit zu Budgetüberschreitungen von 65'000 Franken geführt. Das Amt musste beeinflussen und je nach wirtschaftlicher Entwicklung kann sich auch die Ertragskurve verändern. Wir stellen fest, dass Regierung und Verwaltung intensiv daran arbeiten, die finanziellen Auswirkungen der v die sich auf die folgenden drei Kostenstellen verteilen: 1555 Asylfürsorge: Ein Grossteil der 18 Stellen ist durch Dritte (den Bund) finanziert. Insgesamt beträgt der Aufwandüberschuss 528'000 Franken,
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1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Zuger Patentjägerverein stellen den Antrag, den Wildtierkorridor im Richtplan beizubehalten. Diese und weitere Stellen äussern sich wie folgt: • Der Gemeinderat Cham stellt die hohen Kosten für den private Grundeigentümerin die Gelegenheit zur Stellungnahme ergriffen. Mit Ausnahme des Amtes für Umweltschutz und der Grundeigentümerin sprechen sich die Stellen für die Festsetzung der Variante D im Richtplan Tiefbauamt sprechen sich für die Streichung des Wildtierkorridors aus. Das Amt für Fischerei und Jagd stellt zudem den Antrag, einen Korridor nach Westen (Oberweid/Lorzental) und Osten (Baregg/Blegi) statt
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1434.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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und von Gewerbegebäuden ge- säumt. 6 1434.3/1338.4 - 12167 Nicht zuletzt haben wir auch die Stellungnahme des Gemeinderates Risch gewichtet, der die Autobahnraststätte grundsätzlich unterstützt. Nach
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1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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GIL-Technologie eher unrealistisch ist, da sich die Werke an den Kosten nicht beteiligen. Der Verein stellte dem Gemeinderat das Begehren, die Variante mit einer lokalen Trasseeverschiebung weiter zu verfolgen Sensibilisierung der Bevölkerung gegen Elektrosmog-Belastungen werde weiter zunehmen. Eine Erdverlegung stelle eine dauerhafte Lösung sowohl für die Gemein- de Baar als auch für die Betreiber dar. Die optische und 1 x 220 kV: - Strang 1: Der 380-kV-EWZ-Strang Benken - Mettlen ist eine Ausgleichsleitung und stellt im Störungsfall die Aufrechterhaltung der 380-kV-Versorgung gross- räumig sicher. - Strang 2: Der
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1441.1 - Postulatstext
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Sensibilisierung der Bevölkerung gegen Elektrosmog Be- lastungen wird weiter zunehmen. Eine Erdverlegung stellt eine dauerhafte Lösung sowohl für die Gemeinde Baar als auch für die Betreiber dar. Die optische
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1439.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1439.3 (Laufnummer 12108) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGÄNZUNG ZUM OBJEKTKREDIT FÜR DEN BAU DER 1. ETAPPE DER STADTBAHN ZUG ZUR ABGELTUNG DER INVESTITIONS- FOLGEKOSTEN DER